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Rechtsprechung
   BSG, 27.05.1970 - 2 RU 88/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,10668
BSG, 27.05.1970 - 2 RU 88/68 (https://dejure.org/1970,10668)
BSG, Entscheidung vom 27.05.1970 - 2 RU 88/68 (https://dejure.org/1970,10668)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 1970 - 2 RU 88/68 (https://dejure.org/1970,10668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1970, 1648
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.07.1958 - 2 RU 177/55

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines …

    Auszug aus BSG, 27.05.1970 - 2 RU 88/68
    Diese Tätigkeit bestand für E" und seine drei Kollegen im Besuch der Industrie-Messe zu Hannover und den hierdurch bedingten informatorischen Betätigungen, geschäftlichen Gesprächen, Besichtigungen, Kontakpflege, Erfahrungsaustausch und dergleichen; die mehrtägige Dienstreise war dadurch gekennzeichnet, daß die vier Herren der Maschinenfabrik nicht in Hannover, sondern in Hildesheim logierten, mithin nach Erledigung des Tagespensums die gemeinsame Heimfahrt mit dem Firmen-Pkw vornahmen° Daß auch angesichts dieser Begleitumstände ein Versicherungsschutz nicht schlechthin für jederlei Beschäftigung bestand (vgl° BSG 8, 48, 50), hat das LSG nicht verkannt" Es hat auch in lebensnaher Würdigung derartiger Geschehensabläufe angenommen, daß sehr wahrscheinlich geschäftlich-technische Dinge nicht den einzigen Gesprächsstoff an jenem Abend im Messe-Restaurant bildeten, diesem Umstand jedoch mit Recht keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen° Abgesehen davon, daß betriebsbezogene Gesprächsthemen nicht überwiegend, sondern nur immerhin wesentlich den Verlauf des abendlichen Beisammenseins zu bestimmen brauchten, hat das LSG zutreffend der Tatsache besondere Bedeutung eingeräumt, daß dem Ehemann der Klägerin, der den es von.
  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 205/61
    Auszug aus BSG, 27.05.1970 - 2 RU 88/68
    leicht stärker wirksamer Bedenken - sich an die Fersen des Vorangehenden heftet unter dem Eindruck, dieser habe die Verkehrslage schon als risikofrei beurteilt, Bei einem solchen Geschehensablauf, wie er hier zu beurteilen ist, fehlen somit hinreichende Anhaltspunkte für ein typisch alkoholbeeinflußtes Fehlverhalten des E", vielmehr hat offenbar die durch Ausfall der Fußgängerampel hervorgerufene verkehrsgefährdendc Beschaffenheit des Unfallorts als wesentliche Teilursache zum Zustandekommen des Unfalls beigetragen" Hiernach ist der Auffassung der Vorinstanzen beizupflichten, alkohlbedingte Verkehrsuntüchtigkeit habe bei dem tödlichen Unfall des E. nicht die Rolle der rechtlich allein wesentlichen Ursache gespielt° Unter diesen Umständen bedarf es keiner Prüfung, ob .der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der Verunglückte nicht unter Alkoholeinfluß gestanden "hätte (vgl° BSG 18, 101)° Soweit sich das LSG hiermit befaßt hat - seine Ausführungen stimmen zum Teil nicht ganz mit der Rechtsprechung des Senats (vgl.° BSG 18, 105) überein.
  • LSG Hessen, 05.03.1975 - L 3 U 293/74

    Lösung vom Betrieb; Beweislast

    Vielmehr kommt es neben der Dauer auf die Art der Unterbrechung an (vgl. Urteile des BSG vom 28.6.1963 - 2 RU 63/60 und 132/62; v. 28.8.1964 - 2 RU 136/63; v. 27.5.1970 - 2 RU 88/68; v. 25.5.1972 - 2 RU 1/71 - mit zustimmender Anmerkung von Wittmann in SGb 1972, 439;… Hess. LSG Urt. v. 11.6.1969 - L-3/U-856/68 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. 2 S. 486 y;… Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl. Anm. 18 a und b zu § 550 RVO).

    Zwar sind Fälle denkbar, in denen auch bei einem längeren Gasthausaufenthalt ein in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis Stehender nicht des Versicherungsschutzes verlustig geht, insbesondere, wenn er zur Zurücklegung des Heimweges der Mitnahme im einem Fahrzeug bedarf (vgl. Urteil des BSG vom 27.5.1970 - 2 RU 88/68).

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