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Rechtsprechung
   BSG, 28.10.1966 - 2 RU 92/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,10199
BSG, 28.10.1966 - 2 RU 92/63 (https://dejure.org/1966,10199)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1966 - 2 RU 92/63 (https://dejure.org/1966,10199)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 92/63 (https://dejure.org/1966,10199)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 37/59

    Schwerbeschädigung und Anspruch auf Krankengeld

    Auszug aus BSG, 28.10.1966 - 2 RU 92/63
    Das Berufungsgericht hat zwar mit Recht angenomnen, daß die von der Mitgliederversammlung der freiwilligen Ortsfeuerwehr Nahe beschlossene Preismaskerade" die am 180 Februar 1961 stattfinden sollte, mit Rücksicht auf den Teilnehmerkreis nicht als eine unter Versicherungsschutz stehende Gemeinschaftsveranstaltung (BSG 19, 179; 7, 249) anzusehen ist" Die Preismaskerade sollte aber nicht nur ihren Teilnehmern für mehrere Stunden einen vergnügten Abend bereiteno Ihr Zweck war in erster Linie9 der des Wehr- AuSssge.
  • BGH, 12.07.1962 - III ZR 93/61

    Beurteilung der Tätigkeit der Feuerwehr als Ausübung eines öffentlichen Amtes …

    Auszug aus BSG, 28.10.1966 - 2 RU 92/63
    feuerwehrtages in die Provinzhauptstadt unternommene Fahrt im Rahmen des feuerwehrdienstlichen Aufgabenbereicheo Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (DÖV 1962, 792), trifft dies auch zu, wenn der Leiter der Feuerlöschgruppe einer freiwilligen Feuerwehr, der zugleich zum Fahrer des Feuerlöschwagens bestellt ist, mit Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr einer anderen Gemeinde, die den gleichen Feuerwehrwagen kaufen will, auf deren Wunsch mit seinem Feuerlöschwagen eine Probefahrt ausführt, um die Fahreigenschaften des Wagens im Einsatz zu zeigen, Das EVA"(mm 32, 4) hat einen Unfall, den ein Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr erlitt, es bei-einer.
  • BSG, 08.12.2022 - B 2 U 14/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 12 …

    Ein allein oder wesentlich geselliger Veranstaltungscharakter bzw ein sonst privatwirtschaftlicher Charakter stand nicht im Vordergrund (vgl zB BSG Urteil vom 4.8.1992 - 2 RU 39/91 - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 27.2.1985 - 2 RU 10/84 - juris RdNr 17; BSG Urteil vom 28.10.1966 - 2 RU 92/63 - juris RdNr 18 f), auch wenn die Generalversammlung mit einem "gemütlichen Beisammensein" ausklingen sollte.

    Als objektive Umstände, die Rückschlüsse auf die Handlungstendenz zulassen, ist beim Zurücklegen von Wegen insbesondere von Bedeutung, ob und inwieweit Ausgangspunkt, Ziel, Streckenführung und ggf das gewählte Verkehrsmittel durch betriebliche Vorgaben geprägt werden (…BSG Urteil vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 48 RdNr 13;… BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 RdNr 20; zum betrieblich organisierten Transport vgl BSG Urteil vom 10.8.2021 - B 2 U 2/20 R - juris RdNr 13; s auch BSG Urteil vom 28.10.1966 - 2 RU 92/63 - juris RdNr 20).

  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90

    Unfallversicherungsschutz eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr bei der …

    Der Versicherungsschutz eines Mitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr umfaßt jedoch nicht nur die zum eigentlichen Feuerwehrdienst (…wie Brandbekämpfung, Absperrungen, Übungen, Hilfeleistungen bei Verkehrsunfällen - s Brackmann a.a.O. S 472zI m.w.N.) gehörenden Tätigkeiten, sondern - im Unterschied zu Arbeitsleistungen im Rahmen der Mitgliedspflichten in einem privat-rechtlichen Verein (s BSGE 52, 11, 12;… Brackmann a.a.O. S 471b) - auch sonstige Verrichtungen, die den Zwecken der Feuerwehr wesentlich dienen (s BSG Urteil vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 92/63 -).

    Dazu hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. Februar 1985 (- 2 RU 10/84 - HV-Info Nr. 10/85, 24) klargestellt (s auch Urteil des Senats vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 92/63 -), daß entsprechend den in der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Grundsätzen sonstige Verrichtungen, die den Belangen der Feuerwehr wesentlich dienen oder die Zwecke der Feuerwehr wesentlich fördern, unter Versicherungsschutz stehen.

  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 27/90

    Feuerwehr; Freiwillige Feuerwehr; Mitglied; Unfallversicherungsschutz

    privat-rechtlichen Verein (s BSGE 52, 11, 12;… Brackmann aaO S 471b) - auch sonstige Tätigkeiten, die den Zwecken der Feuerwehr wesentlich dienen (s BSG Urteil vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 92/63 -).

    Der erkennende Senat hat dazu in seinem Urteil vom 27. Februar 1985 (…- 2 RU 10/84 - aaO; s auch Urteil des Senats vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 92/63 -) klargestellt, daß entsprechend den in der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Grundsätzen sonstige Verrichtungen, die den Belangen der Feuerwehr wesentlich dienen oder die Zwecke der Feuerwehr wesentlich fördern, unter Versicherungsschutz stehen.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 1199/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - betriebliche Gemeinschaftsfeier - …

    Es muss demgemäß ein sogenannter innerer Zusammenhang bestehen, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSG…, Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 27/90 - juris Rz. 26; BSG…, Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 16/90 - juris Rz. 18; BSG…, Urteil vom 27.02.1985 - 2 RU 10/84 - juris Rz. 15; BSG…, Urteil vom 27.08.1981 - 2 RU 23/80 - juris Rz. 14; BSG, Urteil vom 28.10.1966 - 2 RU 92/63 - juris Rz. 18).
  • SG Aachen, 16.03.2012 - S 6 U 139/11

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Sturzes als Arbeitsunfall; …

    Der Versicherungsschutz eines Mitglieds der freiwilligen Feuerwehr umfasst hierbei nicht lediglich die zum eigentlichen Feuerwehrdienst gehörenden Tätigkeiten (wie allgemeine Brandbekämpfung, Absperrungen, Übungen, Hilfeleistungen bei Verkehrsunfällen), sondern auch sonstige Tätigkeiten, die den Zwecken der Feuerwehr wesentlich dienen (vgl. BSG, Urteil vom 28.10.1966 2 RU 92/63 = juris, Rdnr. 18; BSG…, Urteil vom 29.11.1990, a.a.O., Rdnr. 25).
  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 77/84
    Versicherungsschutz ist daher nicht nur bei der Brandbekämpfung, sondern ZB auch bei Übungen und Vorführungen der Feuerwehr für die dabei Tätigen gegeben (vgl BSG Urteil vom 28. Oktober 1966 2 RU 92/63; Lauterbach/Watermann, -.
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