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| BSG, 25.11.1977 - 2 RU 95/76 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83
Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate
hat, reicht nicht aus; denn insoweit handelt es sich lediglich um eine Vorfrage (vgl BSG Urteil vom 25. November 1977 - 2 RU 95/76 - USK 77 2üü; BSGE HB, 232, 233). - BSG, 29.10.1980 - 2 RU 41/78
Unfallversicherungsschutz der Rehabilitanden nach RVO
Die im Streit über den Anspruch des Verletzten zu erwartende Entscheidung greift somit nicht unmittelbar in die Rechtssphäre der Krankenkasse ein (vgl. u.a. BSGE 24, 155, 156; 46, 232, 233; 47 25, 26;… BSG SozR Nr. 2 zu § 1509a RVO a.F.; Urteil vom 25. November 1977 - 2 RU 95/76 - USK 77244 …und vom 1. Februar 1979 - 2 RU 63/77 - SozSich 1979, 211, insoweit nicht abgedruckt in SozR 2200 § 539 Nr. 53;… Brackmann a.a.O. S. 234 w VI, 967 m.w.N.). - BSG, 13.07.1978 - 8 RU 84/77
Öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch wegen zur Unrecht aufgewendeter …
Es kann hier dahingestellt bleiben, ob in derartigen Ersatz- oder Erstattungsstreitigkeiten der Verletzte grundsätzlich nicht notwendig beizuladen ist, weil die zu erwartende Entscheidung nicht unmittelbar in seine Rechtssphäre eingreift (so der 2. Senat des Bundessozialgerichts -BSG- in seinen Urteilen vom 25. November 1977 - 2 RU 95/76 - und vom 31. Mai 1978 - 2 RU 5/78 - unveröffentlicht -), oder ob eine notwendige Beiladung des Verletzten dann erforderlich ist, wenn der klagende Versicherungsträger - wie hier - ihm gegenüber bindend seine Entschädigungspflicht abgelehnt hat, weil kein Arbeitsunfall vorliege, der Verletzte oder seine Hinterbliebenen aber weitere Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erwarten haben, falls es sich um einen von dem klagenden Versicherungsträger zu entschädigenden Arbeitsunfall gehandelt hat (so Urteil des erkennenden Senats SozK 1500 § 55 Nr. 4).
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