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Rechtsprechung
   BSG, 29.02.1968 - 2 RU 99/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2941
BSG, 29.02.1968 - 2 RU 99/65 (https://dejure.org/1968,2941)
BSG, Entscheidung vom 29.02.1968 - 2 RU 99/65 (https://dejure.org/1968,2941)
BSG, Entscheidung vom 29. Februar 1968 - 2 RU 99/65 (https://dejure.org/1968,2941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 957
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.03.1956 - 2 RU 124/54

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung - …

    Auszug aus BSG, 29.02.1968 - 2 RU 99/65
    Bei der Entscheidung dieser Frage ist zu prüfen, wo der Weg des G. zu seiner Arbeitsstätte begonnen hatte, Dafür ist entscheidend, an welcher Stelle er den häuslichen Lebensbereich verließ° Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung an der Auffassung festgehalten, daß es für den Beginn des Versicherungsschutzes nach ® Bü} RVO aF nicht genügt, daß der Verletzte die dem persönlichen Lebensbereich zuzurechnenden Tätigkeiten (LB° Frühstücken, Mantelanziehen, Hutaufsetzen) beendet hatte und sich zum Zwecke des Erreichens der Arbeitsstätte in Richtung auf diese fortbewegte° Eine solche ursächliche Verknüpfung mit der versicherten Tätigkeit gewinnt vielmehr erst mit dem Verlassen des häuslichen Lebens- ' bereichs eine auch rechtlich wesentliche Bedeutung (vgl° BSG 2, 239; auch BSG 11, 267; 12, 165), Die Grenze dieses häuslichen Bereichs liegt, wie der Senat im Urteil vom 130 März 1956 (BSG 2, 239) mit ausführlicher Begründung dargelegt hat, bei städtischen Mehrfamlienhäusern mit abgeschlossenen Einzelwohnungen nicht bereits an der Wohnungstür, sondern wird durch die Außenhaustür des Wohngebäudes bestimmt° Die Revision ist der Auffassung, daß in einem Falle, wie dem im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden"der Weg zur Arbeitsstätte erst beginne, wenn der Bereich des Grundstücks und des an ihm entlangführenden öffentlichen Gehwegs verlassen sei" Sie will also den durch die Rechtsprechung bis zur.Haustür des Wohngebäudes ausgedehnten häuslichen Lebensbereich noch um Bereiche erweitern, deren Abgrenzung im Einzelfall jeweils von der Gestaltung der örtlichen Verhältnisse abhängen würde" Der Senat hält demgegenüber an der Rechts- auffassung fest, daß - im Interesse einer klaren, eine mögliebst einheitliche Rechtsprechung ermöglichenden Grenzziehung umfriedeten Grundstücks - auch bei innerhalb eines.
  • BSG, 29.01.1960 - 2 RU 265/56

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - …

    Auszug aus BSG, 29.02.1968 - 2 RU 99/65
    Bei der Entscheidung dieser Frage ist zu prüfen, wo der Weg des G. zu seiner Arbeitsstätte begonnen hatte, Dafür ist entscheidend, an welcher Stelle er den häuslichen Lebensbereich verließ° Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung an der Auffassung festgehalten, daß es für den Beginn des Versicherungsschutzes nach ® Bü} RVO aF nicht genügt, daß der Verletzte die dem persönlichen Lebensbereich zuzurechnenden Tätigkeiten (LB° Frühstücken, Mantelanziehen, Hutaufsetzen) beendet hatte und sich zum Zwecke des Erreichens der Arbeitsstätte in Richtung auf diese fortbewegte° Eine solche ursächliche Verknüpfung mit der versicherten Tätigkeit gewinnt vielmehr erst mit dem Verlassen des häuslichen Lebens- ' bereichs eine auch rechtlich wesentliche Bedeutung (vgl° BSG 2, 239; auch BSG 11, 267; 12, 165), Die Grenze dieses häuslichen Bereichs liegt, wie der Senat im Urteil vom 130 März 1956 (BSG 2, 239) mit ausführlicher Begründung dargelegt hat, bei städtischen Mehrfamlienhäusern mit abgeschlossenen Einzelwohnungen nicht bereits an der Wohnungstür, sondern wird durch die Außenhaustür des Wohngebäudes bestimmt° Die Revision ist der Auffassung, daß in einem Falle, wie dem im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden"der Weg zur Arbeitsstätte erst beginne, wenn der Bereich des Grundstücks und des an ihm entlangführenden öffentlichen Gehwegs verlassen sei" Sie will also den durch die Rechtsprechung bis zur.Haustür des Wohngebäudes ausgedehnten häuslichen Lebensbereich noch um Bereiche erweitern, deren Abgrenzung im Einzelfall jeweils von der Gestaltung der örtlichen Verhältnisse abhängen würde" Der Senat hält demgegenüber an der Rechts- auffassung fest, daß - im Interesse einer klaren, eine mögliebst einheitliche Rechtsprechung ermöglichenden Grenzziehung umfriedeten Grundstücks - auch bei innerhalb eines.
  • BSG, 23.02.1966 - 2 RU 45/65

    Pkw als Arbeitsgerät - Zweckbestimmung des Pkw - Verwahrungsbegriff

    Auszug aus BSG, 29.02.1968 - 2 RU 99/65
    Im Urteil vom 23° Februar 1966 - 2 RU 45/65 - (BSG 24, 245) hat der Senat allerdings mit eingehender Begründung dargelegt, daß der mit dem Kraftwagen von der Arbeitsstätte heimkommende Kläger mit dem Durchfahren des Garageneingangs die Grenze seines häuslichen Bereichs als den Endpunkt seines versicherten Heimwegs von der Arbeitsstätte erreicht gehabt habe° Dabei handelte es sich um eine in das Kellergeschoß des Einfamilienhauses eingebaute Tiefgarage - also um einen der Fälle, in denen die Garage.
  • LSG Hessen, 14.05.1975 - L 3 U 552/74

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Beginn …

    Rn. 23 In seinem weiteren Urteil vom 29. Februar 1968 (2 RU 99/65 in SozR Nr. 4 zu § 550 RVO = BG 1968, 322) bejaht das BSG ebenfalls den Versicherungsschutz zu Recht in einem Fall, in dem der Versicherte seine im Keller des am Hang stehenden Einfamilienhauses befindliche Garage nur nach Verlassen der Wohnungsaußentür über einen kurzen Weg auf öffentliche Straße erreichen konnte.

    Ergänzend merkte das BSG in 2 RU 99/65 zutreffend an, daß das kurzfristige Aufsuchen der Garage in einem solchen Falle ein notwendiger Teil des Gesamtweges zur Arbeitsstätte sei und daher nicht zur Unterbrechung des Versicherungsschutzes während des Aufenthalts in der Garage führe.

  • BSG, 30.11.1982 - 2 RU 33/81
    - 2 RU 221/60 - BSGE 22, 10; Urteil vom 29. Januar - 2 21/64 - SozSich 1965, 167; Urteil vom 29. Januar 1965 - 2 RU 39/64 - BSGE 22, 240; Urteil vom 25. Februar 1965 - 2 RU 180/64 - BG 1965, 314; Urteil vom 23. Februar 1966 - 2 RU 45/65 -BSGE 24, 243; Urteil vom 24. August 1966 - 2 RU 175/65 - Urteil vom 29. Februar 1968 -2 RU 99/65 - SozR Nr. 4 zu s 550nvo; Urteil vom12. Oktober1973- 2 RU167/72- SozR Nr. 25 zu S 550 RVG; Urteil vom 11. Dezember 1973 - 2 RU 29/73 - BSGE 37, 36; Urteil vom 27. Oktober 1976 - 2 RU 33/76 - Urteil 133/76 '.
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