Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 07.08.1986 - 2 S 109/84 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. August 1986 - 2 S 109/84 (https://dejure.org/1986,27245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,27245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.1986 - 2 S 109/84
- BVerwG, 26.09.1986 - 8 B 121.86
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 2 S 2522/93
Erschließungsbeitrag: Herstellung einer Erschließungsanlage in Abweichung von …
Rn. 15 Die Regelung des Artzuschlags in der Weise, daß die nach der Zahl der zulässigen Geschosse ausgerichteten Nutzungsfaktoren um 0, 5 erhöht werden, ist trotz der degressiven Belastung bei ansteigenden Geschoßzahlen mit dem Gebot der Abgabengerechtigkeit vereinbar (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.8.1986 - 2 S 109/84 - vom 1.3.1990 - 2 S 2395/89 - BVerwG, Urteil vom 26.1.1979, BVerwGE 57, 240).Die Frage, ob von dem grundstücksbezogenen Artzuschlag nur Grundstücke des nichtbeplanten Innenbereichs (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.8.1986 - 2 S 109/84 -) oder auch solche in qualifiziert beplanten Misch- und Wohngebieten betroffen werden (vgl. BVerwGE 57, 240, 251), kann hier offen bleiben.
- VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 2395/89
Gültigkeit der Verteilungsregelung und Merkmalsregelung einer …
Diese teils gebietsbezogene, teils grundstücksbezogene Artzuschlagsregelung begegnet keinen Bedenken (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.8.1986 -- 2 S 109/84 --; Urteil vom 2.10.1986 -- 2 S 1702/84 --, VBlBW 1987, 337; Urteil vom 21.9.1989 -- 2 S 3000/88 --; BVerwG, Urteil vom 10.11.1989 -- 8 C 50.88 --).
dejure.org
Übersicht VGH Baden-Württemberg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.