Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 2 S 1148/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Betriebsbesichtigung bzw Überwachung von Apotheken - Verwaltungsgebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 12.12.1996 - 6 K 19/96
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 2 S 1148/97
- BVerwG, 21.08.1998 - 8 B 115.98
Papierfundstellen
- ESVGH 49, 73 (Ls.)
- VBlBW 1998, 154 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88
Altölproben
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 2 S 1148/97
Diese Bedenken, die sich das Verwaltungsgericht zu eigen gemacht hat, beruhen ersichtlich auf einem nicht zu teilenden Verständnis der Erwägungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.8.1990 (8 C 73.88 - BVerwGE 85, 300 = Buchholz 401.8 Nr. 26 = NVwZ 1991, 481).Deutlich wird die Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts aber dann, wenn es nach einem - die Zurechenbarkeit ausfüllenden - Maßstab fragt in den Fällen, in denen es um die Abgrenzung kostenpflichtig veranlaßter Überwachungsmaßnahmen von solchen allgemeiner Art geht, um dann diese Frage unter dem Blickwinkel hinreichender Bestimmtheit im konkreten Zusammenhang dahingehend aufzuwerfen, "ob der vorstehend dargelegte Mangel an Bestimmtheit des Merkmals "Veranlassen" dadurch ausgeräumt wird, daß dem Altölgesetz diese Zurechnung zu entnehmen war" (so ausdrücklich BVerwGE 85, 300, 305).
Zurechenbar ist danach regelmäßig eine Amtshandlung, die der Einzelne beantragt hat (BVerwG, Urteil vom 24.8.1990, BVerwGE 85, 300, 305: "herausragende Art von Ursächlichkeit").
- VGH Baden-Württemberg, 11.08.1986 - 1 S 528/86
Gebührenerhebung für polizeiliche Amtshandlung aus Anlaß eines Fehlalarms
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 2 S 1148/97
Von einem Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Vornahme der Amtshandlung ist regelmäßig dann auszugehen, wenn anzunehmen ist, die Behörde hätte die Amtshandlung ohne "Veranlassung" Dritter, mithin auf eigenen Antrieb erlassen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.8.1987 NVwZ 1988, 271; ferner auch Hess. VGH, Urteil vom NVwZ-RR 1991, 208). - VGH Hessen, 04.04.1990 - 5 UE 2284/87
Baugenehmigungsgebühr: Berechnung der für die Gebühr maßgeblichen Rohbausumme - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 2 S 1148/97
Von einem Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Vornahme der Amtshandlung ist regelmäßig dann auszugehen, wenn anzunehmen ist, die Behörde hätte die Amtshandlung ohne "Veranlassung" Dritter, mithin auf eigenen Antrieb erlassen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.8.1987 NVwZ 1988, 271; ferner auch Hess. VGH, Urteil vom NVwZ-RR 1991, 208).
- VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18
Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften"; …
Es bedarf für die Erhebung von Gebühren einer besonderen Verantwortlichkeit des Verursachers" (…Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts vom 03.08.2004, LT-Drs., 13/3477, S. 40;… vgl. zu Fallgruppen, in denen der Gesetzgeber von einer die Gebührenfestsetzung rechtfertigenden "besonderen Verantwortung" ausgehen kann, auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.2003, a.a.O.; Urt. v. 02.04.1998 - 2 S 1148/97 - ESVGH 49, 73;… Schlabach, a.a.O., Rn. 43ff., jeweils m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 10.02.2005 - 2 S 2488/03
Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Teilnahme eines Behördenbediensteten an …
Wie der Senat mit Blick auf den Wortlaut der Bestimmung wiederholt entschieden hat, knüpft der Gesetzgeber allein an die Vornahme der Amtshandlung und nicht den mit ihr verbundenen Zweck an (Urteil vom 27.1.1983, BWGZ 1983, 719; Urteil vom 2.4.1998 - 2 S 1148/97 -).Von einem Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Vornahme der Amtshandlung ist regelmäßig dann auszugehen, wenn anzunehmen ist, die Behörde hätte die Amtshandlung ohne "Veranlassung" Dritter, mithin auf eigenen Antrieb, erlassen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.8.1986, NVwZ 1988, 271 und Urteil vom 2.4.1998, aaO).
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2024 - 1 S 1704/22
Kostenhaftung für Polizeieinsätze aufgrund von Fehlalarmen einer Alarmanlage - …
Im Übrigen ergibt sich die individuelle Zurechenbarkeit einer Amtshandlung anhand der einschlägigen Vorschriften des Fachrechts (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.08.1990 - 8 C 73.88 - juris Rn. 12; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.04.1998 - 2 S 1148/97 - juris Rn. 19, und v. 13.03.2003 - 5 S 2147/02 - juris Rn. 22).
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02
Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als weiterer …
Im Übrigen ergibt sich die individuelle Zurechenbarkeit einer Amtshandlung anhand der einschlägigen fachgesetzlichen Normen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.04.1998 - 2 S 1148/97 - ESVGH 49, 73, nur Leitsatz, und hierzu BVerwG, Beschl. v. 21.08.1998 - 8 B 115.98 - Apothekenüberwachung - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 33 = NVwZ 1999, 191; Thür.Die diesbezüglichen Einwände des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 02.04.1998 a.a.O. hat das Bundesverwaltungsgericht im anschließenden Verfahren wegen Nichtzulassung der Revision nicht bestätigt, sondern als nicht entscheidungserheblich angesehen, da sich der einschlägige Gebührentatbestand dort aus § 2 LGebG i.V.m. Nr. 6.11 GebVerz ergab (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.08.1999 - 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 = NVwZ 2000, 73).
- OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 KO 646/99
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Gebühren; Baurecht; …
Das Tatbestandsmerkmal der Veranlassung in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürVwKostG lässt nicht jede Verursachung ausreichen, sondern setzt im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz eine Verursachung der Amtshandlung in zurechenbarer Weise voraus (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. November 1997 - 9 A 3889/97 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - zu den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, beide Entscheidungen zitiert nach JURIS; vgl. auch schon VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 19. Juli 1988 - 10 S 2707/86 - UPR 1989, 150, 151 m. w. N.).Ein derartiger Maßstab ist erforderlich, denn das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verbietet Gebührentatbestände, die den Behörden die Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung eröffnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1990 - 8 C 73.88 - DVBl. 1990, 1411; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - zum baden-württembergischen Landesgebührengesetz, zitiert nach JURIS).
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 689/99
Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Zustimmung nach TKG § 50 Abs 3 S 1
Hierzu hat der Senat wiederholt entschieden, daß der Gesetzgeber allein an die Vornahme der Amtshandlung und nicht an den mit ihr verbundenen Zweck anknüpft (Urteil vom 27.1.1983, BWGZ 1983, 291; Urteil vom 2.4.1998 - 2 S 1148/97; Urteil vom 2.6.1992 - 14 S 1804/90).Von einem Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Vornahme der Amtshandlung ist regelmäßig dann auszugehen, wenn anzunehmen ist, die Behörde hätte die Amtshandlung ohne "Veranlassung" Dritter, mithin auf eigenen Antrieb erlassen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.8.1986, NVwZ 1988, 271 und Urteil vom 2.4.1998, a.a.O.).
- OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 ZO 646/99
Bauplanungsrecht; Bauordnungsrecht; Städtebauförderungsrecht; Baurecht; Gebühren
Das Tatbestandsmerkmal der Veranlassung in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürVwKostG lässt nicht jede Verursachung ausreichen, sondern setzt im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz eine Verursachung der Amtshandlung in zurechenbarer Weise voraus (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. November 1997 - 9 A 3889/97 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - zu den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, beide Entscheidungen zitiert nach JURIS; vgl. auch schon VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 1988 - 10 S 2707/86 - UPR 1989, 150, 151 m. w. N.).Ein derartiger Maßstab ist erforderlich, denn das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verbietet Gebührentatbestände, die den Behörden die Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung eröffnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1990 - 8 C 73.88 - DVBl. 1990, 1411; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - zum baden-württembergischen Landesgebührengesetz, zitiert nach JURIS).
- BVerwG, 21.08.1998 - 8 B 115.98
Verwaltungsgebühr für die Besichtigung und Überwachung einer Apotheke; …
BVerwG 8 B 115.98 VGH 2 S 1148/97. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1999 - 9 A 3817/98
Gebühr; Verwaltungsgebühr; Kausalität; Überwachung einer Apotheke
Rn. 38 Vgl. auch VGH Bad-Württ., Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - nachgehend BVerwG, Beschluß vom 21. August 1998 - 8 B 115.98 -, NVwZ 1999, 191. - VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 1 S 964/02
Gebühr für Ausstellung eines Personalausweises
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass von einer individuellen Zurechnung der Amtshandlung jedenfalls in den Fällen auszugehen ist, in denen der Einzelne - wie im vorliegenden Fall die Klägerin - diese beantragt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.8.1990, BVerwGE 85, 300, 304, und vom 25.8.1999, BVerwGE 109, 272, 276; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 2.4.1998 - 2 S 1148/97 - und vom 13.3.2003 - 5 S 2147/02 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1999 - 9 A 412/99
- VG Düsseldorf, 08.11.2001 - 4 K 7693/00
Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau eines Einrichtungshauses mit Großgarage …
- VG Dessau, 07.04.2004 - 1 A 2146/03
- VG Düsseldorf, 08.11.2001 - 4 K 1964/99
Ausgestaltung der Regelung der Erhebung von Bauüberwachungsgebühren; …
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