Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 13.02.1997 - 2 S 116/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beurteilungszeitpunkt für Erfolgsaussichten in der Hauptsache im Prozeßkostenhilfeverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 04.12.1996 - 4 K 1433/95
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.1997 - 2 S 116/97
Papierfundstellen
- VBlBW 1997, 119 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.1988 - 6 S 866/88
Prozeßkostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Erfolgsaussichten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.1997 - 2 S 116/97
Hat das Verwaltungsgericht über einen Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe erst zusammen mit dem die Instanz abschließenden Urteil entschieden, kommt es im Beschwerdeverfahren für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten auf den Zeitpunkt an, in dem das Verwaltungsgericht über den Antrag hätte entscheiden können und müssen (wie VGH Bad-Württ, Beschluß vom 9.2.1988 - 6 S 866/88 -, VBlBW 1988, 189).Dem steht nicht entgegen, daß die Beklagte zu 1 gegen das der Klage ganz überwiegend stattgebende Urteil Berufung nicht eingelegt hat, weshalb das Urteil inzwischen rechtskräftig ist (s. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 10.7.1986 - 11 S 767/86 -, VBlBW 1987, 296 m.w.N.; vgl. auch den Beschluß vom 9.2.1988 - 6 S 866/88 -, VBlBW 1988, 189;… Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 166 Rdnr. 14).
Maßgebend ist dann für die rechtliche Beurteilung durch das Beschwerdegericht dieser frühere Zeitpunkt (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.2.1988 - 6 S 866/88 -, a.a.O.; OVG Koblenz, Beschluß vom 13.12.1990, NVwZ 1991, 595; OVG Greifswald, Beschluß vom 7.11.1995, DVBl. 1996, 114 jew. m.w.N.;… a.A. Kopp, a.a.O., Rdnr. 11 m.w.N.).
Dem 6. Senat ist deshalb darin zuzustimmen, wenn er in der verspäteten Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch (gegen VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 10.7.1987 - A 13 S 659/87 -, VBlBW 1988, 188) eine Beeinträchtigung der prozessualen Rechtsstellung des Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf den Umfang der Kostentragungspflicht, gesehen hat (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.2.1988 - 6 S 866/88 -, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1990 - 2 E 12010/90
Prozeßkostenhilfeantrag; Beschleunigungsgebot; Beweisaufnahme zur Hauptsache; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.1997 - 2 S 116/97
Maßgebend ist dann für die rechtliche Beurteilung durch das Beschwerdegericht dieser frühere Zeitpunkt (…VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.2.1988 - 6 S 866/88 -, a.a.O.; OVG Koblenz, Beschluß vom 13.12.1990, NVwZ 1991, 595; OVG Greifswald, Beschluß vom 7.11.1995, DVBl. 1996, 114 jew. m.w.N.;… a.A. Kopp, a.a.O., Rdnr. 11 m.w.N.).Sinn und Zweck des Prozeßkostenhilfeverfahrens erfordern eine möglichst frühzeitige Entscheidung über den Antrag, damit der Beteiligte über seine durch die Prozeßführung verursachte Kostenbelastung alsbald Klarheit erhält, insbesondere für den Fall einer Ablehnung das Risiko einer Fortführung des Rechtsstreits auf eigene Kosten frühzeitig abschätzen kann (s. OVG Koblenz, Beschluß vom 13.12.1990, a.a.O., S. 596).
- BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
Prozeßkostenhilfe Asylverfahren
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.1997 - 2 S 116/97
Diese Zielsetzung würde unterlaufen, wenn das Beschwerdegericht die für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe vorauszusetzende hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage bzw. einer Rechtsverteidigung allein deshalb verneinen würde, weil inzwischen ein die Klage abweisendes bzw. ihr stattgebendes Urteil erster Instanz vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17.3.1988, DVBl. 1988, 630, 631).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1995 - 3 O 5/95
Prozeßkostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussichten; Beweisaufnahme; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.1997 - 2 S 116/97
Maßgebend ist dann für die rechtliche Beurteilung durch das Beschwerdegericht dieser frühere Zeitpunkt (…VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.2.1988 - 6 S 866/88 -, a.a.O.; OVG Koblenz, Beschluß vom 13.12.1990, NVwZ 1991, 595; OVG Greifswald, Beschluß vom 7.11.1995, DVBl. 1996, 114 jew. m.w.N.;… a.A. Kopp, a.a.O., Rdnr. 11 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 10.07.1987 - A 13 S 659/87
Keine Prozeßkostenhilfe im Beschwerdeverfahren nach rechtskräftiger …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.1997 - 2 S 116/97
Dem 6. Senat ist deshalb darin zuzustimmen, wenn er in der verspäteten Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch (gegen VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 10.7.1987 - A 13 S 659/87 -, VBlBW 1988, 188) eine Beeinträchtigung der prozessualen Rechtsstellung des Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf den Umfang der Kostentragungspflicht, gesehen hat (…VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.2.1988 - 6 S 866/88 -, a.a.O.). - VGH Baden-Württemberg, 10.07.1986 - 11 S 767/86
Prozeßkostenhilfe: Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht des Antrags
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.1997 - 2 S 116/97
Dem steht nicht entgegen, daß die Beklagte zu 1 gegen das der Klage ganz überwiegend stattgebende Urteil Berufung nicht eingelegt hat, weshalb das Urteil inzwischen rechtskräftig ist (s. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 10.7.1986 - 11 S 767/86 -, VBlBW 1987, 296 m.w.N.; vgl. auch den Beschluß vom 9.2.1988 - 6 S 866/88 -, VBlBW 1988, 189;… Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 166 Rdnr. 14).
- VG Karlsruhe, 10.07.2001 - 11 K 2827/00
Bestattungspflicht der Familienangehörigen trotz gestörter Familienverhältnisse
Da Gesetz rechnet zu den bestattungspflichtigen Angehörigen u.a. die volljährigen Kinder, ohne darauf abzustellen, ob und in welchem Umfange diese nach zivilrechtlichen Grundsätzen dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig gewesen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.02.1997 - 2 S 116/97 -) oder ob die Familienverhältnisse intakt gewesen sind. - VGH Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 7 S 3090/97
Beurteilungszeitpunkt für die Erfolgsaussichten eines Prozeßkostenhilfeantrages - …
Der Beurteilung der Erfolgsaussichten ist hier der Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozeßkostenhilfeantrags zugrunde zu legen, die schon bei dessen vollständiger Einreichung am 22.5.1990 gegeben war, und nicht der hier vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte Erkenntnisstand bei der tatsächlichen Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag nach Durchführung einer Beweisaufnahme zur Hauptsache und des darauf beruhenden Erlasses eines klagabweisenden Urteils (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse v. 20.2.1995 - 6 S 139/95 -, vom 9.2.1988, VBlBW 1988, 189 und vom 13.2.1997 - 2 S 116/97).
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