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| VGH Baden-Württemberg, 02.10.1985 - 2 S 1197/85 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Oktober 1985 - 2 S 1197/85 (https://dejure.org/1985,5408)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 28.03.1985 - 5 K 224/84
- VGH Baden-Württemberg, 02.10.1985 - 2 S 1197/85
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 2 S 3019/91
Erschließungsbeitrag: erstmalige plangemäße Herstellung
Rn. 8 Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eines zu Erschließungsbeiträgen herangezogenen Anliegers der südlichen F-straße Bedenken gegen die Abschnittsbildung und gegen die Wirksamkeit der Merkmalsregelung der Erschließungsbeitragssatzung 1977/84 geäußert hatte (Beschluß vom 2.10.1985 - 2 S 1197/85 -), erließ die Beklagte unter Aufhebung ihrer bisherigen Erschließungsbeitragssatzung am 19.6.1986 eine neue Erschließungsbeitragssatzung, die am 4.7.1986 in Kraft trat - EBS 1986 -.Seinem Schreiben lag vielmehr die Auffassung zugrunde, daß nur noch von den Anliegern der südlichen F-straße, zu denen die Klägerin nicht gehört, ein Beitrag erhoben werden könne, eine Auffassung, die erst der Senat in seinem Beschluß vom 2.10.1985 - 2 S 1197/85 - beanstandet hat.
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2024 - 2 S 1770/23
Festsetzung eines Erschließungsbeitrags für einen Abschnitt einer …
Auf der Grundlage des ehemaligen württembergischen Landesrechts wurde auch kein Abschnitt gebildet oder der Teilausbau in einer sonstigen Weise abrechnungsmäßig verselbständigt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.1987 - 2 S 72/85 - n. v.; Beschluss vom 02.10.1985 - 2 S 1197/85 - n. v.; Urteil vom 13.09.1984 - 2 S 1309/83 - n. v.;… Buhl, VBlBW 1984, S. 269 Ë‚270˃ mwN). - VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89
Erschließungsbeitrag für historische Ortsstraße
Nach § 9 Abs. 1 ES 1976 sind Straßen u.a. dann endgültig hergestellt, "wenn ihre Flächen Eigentum der Gemeinde sind, sofern eine Erwerbspflicht nach § 14 LStrG besteht" ... Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 2.10.1985 -- 2 S 1197/85 --; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --; Urteil vom 12.11.1987 -- 2 S 2328/86 --), die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde (vgl. Urteil vom 18.7.1987, KStZ 1987, 211), genügt diese Formulierung den Anforderungen an eine hinreichend bestimmte Merkmalsregelung nicht. - VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89
Erschließungsbeitragspflicht, Aufwandsermittlung und Abrechnung mehrerer …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 2.10.1985 -- 2 S 1197/85 --; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --; Urteil vom 12.11.1987 -- 2 S 2328/86 --), die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde (vgl. Urteil vom 14.8.1987, KStZ 1987, 211 = NVwZ 1988, 361), genügt diese Formulierung den Anforderungen an eine hinreichend bestimmte Merkmalsregelung nicht.
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