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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 2 S 120/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8235
VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 2 S 120/93 (https://dejure.org/1995,8235)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.1995 - 2 S 120/93 (https://dejure.org/1995,8235)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 2 S 120/93 (https://dejure.org/1995,8235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragsrecht: vorhandene Erschließungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 2 S 120/93
    Dies gilt auch für die Verteilungsregelung in § 7 EBS 81. Entgegen der Auffassung der Beklagten steht die Vorschrift mit dem Erfordernis konkreter Vollständigkeit der Verteilungsregelung sowie mit dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot in Einklang (vgl. zu einer gleichlautenden Verteilungsvorschrift das Urteil des erk. Senats vom 1.3.1990 - 2 S 2395/89 - mit zahlr. Nachw. aus der Rechtsprechung, u.a. BVerwG, Urteil vom 26.1.1979, BVerwGE 57, 240/246).

    Denn eine satzungsrechtliche Verteilungsvorschrift muß nicht für jeden nur denkbaren Erschließungsbeitragsfall, sondern nur für die in dem Gemeindegebiet in Betracht kommenden Fälle eine Regelung enthalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, BVerwGE 62, 308, 311; Urteil vom 26.1.1979, BVerwGE 57, 240; Urteil des erk. Senats vom 1.3.1990 - 2 S 2395/89 - Urteil vom 27.2.1992 - 2 S 1328/90 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 2395/89

    Gültigkeit der Verteilungsregelung und Merkmalsregelung einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 2 S 120/93
    Dies gilt auch für die Verteilungsregelung in § 7 EBS 81. Entgegen der Auffassung der Beklagten steht die Vorschrift mit dem Erfordernis konkreter Vollständigkeit der Verteilungsregelung sowie mit dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot in Einklang (vgl. zu einer gleichlautenden Verteilungsvorschrift das Urteil des erk. Senats vom 1.3.1990 - 2 S 2395/89 - mit zahlr. Nachw. aus der Rechtsprechung, u.a. BVerwG, Urteil vom 26.1.1979, BVerwGE 57, 240/246).

    Denn eine satzungsrechtliche Verteilungsvorschrift muß nicht für jeden nur denkbaren Erschließungsbeitragsfall, sondern nur für die in dem Gemeindegebiet in Betracht kommenden Fälle eine Regelung enthalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, BVerwGE 62, 308, 311; Urteil vom 26.1.1979, BVerwGE 57, 240; Urteil des erk. Senats vom 1.3.1990 - 2 S 2395/89 - Urteil vom 27.2.1992 - 2 S 1328/90 -).

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81

    Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 2 S 120/93
    Denn eine satzungsrechtliche Verteilungsvorschrift muß nicht für jeden nur denkbaren Erschließungsbeitragsfall, sondern nur für die in dem Gemeindegebiet in Betracht kommenden Fälle eine Regelung enthalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, BVerwGE 62, 308, 311; Urteil vom 26.1.1979, BVerwGE 57, 240; Urteil des erk. Senats vom 1.3.1990 - 2 S 2395/89 - Urteil vom 27.2.1992 - 2 S 1328/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.1993 - 2 S 1934/91

    Erschließungsbeitrag: Anwendung des StrG BW § 5 Abs 6 S 1 auf Bebauungspläne und …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 2 S 120/93
    Rn. 25 Im ehemals württembergischen Landesteil, zu dem auch das Gebiet der Beklagten gehörte, konnte seit Inkrafttreten der neuen allgemeinen Bauordnung vom 6.10.1872 (Reg.Bl. S. 305) bzw. der Novelle der Bauordnung vom 28.7.1910 (Reg.Bl. S. 333) sowie dem Aufbaugesetz vom 18.8.1948 (Reg.Bl. S. 127) eine Ortsstraße im Rechtssinne, d.h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur noch auf Grund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 des Aufbaugesetzes erlassenen Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellen durften (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 8.12.1970 - II 852/67 -, BaWüVBl. 1971, 42; Urteil vom 18.4.1991 - 2 S 2888/89 - m.w.N. aus der Rechtspr.; Urteil vom 16.9.1993 - 2 S 1934/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1328/90

    Abwasserbeitrag: Abstellen auf im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 2 S 120/93
    Denn eine satzungsrechtliche Verteilungsvorschrift muß nicht für jeden nur denkbaren Erschließungsbeitragsfall, sondern nur für die in dem Gemeindegebiet in Betracht kommenden Fälle eine Regelung enthalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, BVerwGE 62, 308, 311; Urteil vom 26.1.1979, BVerwGE 57, 240; Urteil des erk. Senats vom 1.3.1990 - 2 S 2395/89 - Urteil vom 27.2.1992 - 2 S 1328/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1987 - 2 S 72/85

    Erstmalige Herstellung einer Straße und Funktionstüchtigkeit nach altem Recht - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 2 S 120/93
    Rn. 24 Die Frage, ob eine Erschließungsanlage bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes bereits vorhanden war, beantwortet sich nach den vormaligen landesrechtlichen (oder ortsrechtlichen) Vorschriften (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.8.1976 und 21.9.1979, Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21 und Nr. 28; st.Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 4.8.1987 - 2 S 72/85 -, BWGZ 1987, 903).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1982 - 2 S 820/81

    Erschließungsbeiträge: Inhalt und Gültigkeit der Erschließungsbeitragssatzung, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 2 S 120/93
    Rn. 19 Die Beklagte trägt insbesondere vor: Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, wonach eine vorangehende (rechtswidrige) Abschnittsbildung auch bei der Abrechnung des weiterführenden Teils der Erschließungsanlage zu respektieren sei, stehe im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Urteil vom 4.11.1982 - 2 S 820/81 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung - …

    Eine ohne Plan neu hergestellte Straße konnte keine Ortsstraße im Rechtssinne werden, unabhängig von ihrem technischen Ausbauzustand und unabhängig davon, ob an ihr Gebäude errichtet wurden oder nicht (…VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 27; Urteil vom 26.10.1995 - 2 S 120/93 - juris Rn. 25).

    Unabhängig von der Frage, ob ab Inkrafttreten der Württembergischen Bauordnung die Festsetzung einer Ortstraße allein durch zwei Baulinien ausreichend war (…so wohl VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 29), reicht jedenfalls die Festsetzung einer einseitigen Baulinie nicht aus, um eine Ortsstraße verbindlich festzusetzen, da es in diesem Fall - abgesehen von Ausnahmefällen aufgrund topographischer Besonderheiten - an einer flächenmäßigen Begrenzung des Straßenraums fehlte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1995 - 2 S 120/93 - juris Rn. 28; VG Stuttgart…, Urteil vom 07.06.2011 - 2 K 4529/09 - juris Rn. 27).

  • VG Sigmaringen, 24.05.2016 - 3 K 188/13

    Endgültige Herstellung Erschließungsanlage; vorhandene Straße; Planbindung; …

    Bestand ein Plan, so war eine neue Ortsstraße erst mit ihrem planmäßigen Ausbau als Erschließungsanlage gemäß §§ 180 Abs. 2 BBauG, 242 Abs. 1 BauGB vorhanden (ständ. Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 26.10.1995 - 2 S 120/93 -, juris; und vom 29.06.2011 - 2 S 1163/09 -, DÖV 2011, 899).
  • VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; vorhandene - historische - Ortsstraße; …

    Zudem musste sich der plangemäße Ausbau auf den gesamten Straßenverlauf, der sich nach natürlicher Betrachtungsweise bestimmte, erstrecken (Urt. v. 26.10.1995 - 2 S 120/93 -, juris Rn. 25).

    Denn nach der Bauordnung 1910, auf welche sich ausschließlich die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung bezog, wurde eindeutig zwischen der Festsetzung der Straßen (Straßengrenzen, Straßenbreiten, Höhenlagen) und der Festsetzung von Baulinien unterschieden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.10.1995 - 2 S 120/93 -, juris Rn. 28;… VG Stuttgart, Urt. v. 22.07.2020 - 15 K 6883/18 -, juris;… Reif, in: Gössl/Reif, Stand: 30.08.2021, § 49 Rn. 3.2.3.2).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den …

    Nach ständiger Rechtsprechung (…vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 12.94 - DVBl 1996, 376; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.10.1995 - 2 S 120/93 - Juris …und Urt. v. 4.8.1987 - 2 S 72/95 - BWGZ 1987, 903) ist deshalb die tatsächliche Existenz einer Straße, d.h. das Vorhandensein einer zu Verkehrszwecken nutzbaren Fläche, nicht genügend, um diese zu einer vorhandenen Erschließungsanlage im Rechtssinn zu machen.

    Rn. 38 Im ehemals württembergischen Landesteil, zu dem das Gebiet der Beklagten gehört, konnte unter der Geltung der am 1.1.1873 in Kraft getretenen Neuen Allgemeinen Bauordnung vom 6.10.1872 (Reg.Bl. S. 305), der Württembergischen Bauordnung vom 28.7.1910 (Reg.Bl. S. 333) sowie des Aufbaugesetzes vom 18.8.1948 (Reg.Bl. S. 127) eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße nur auf Grund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 des Aufbaugesetzes erlassenen Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellen durften (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.10.1995, aaO, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06

    Privatstraße als vorhandene Erschließungsanlage

    Die Frage, ob eine Erschließungsanlage bei Inkrafttreten des BBauG bereits vorhanden war, beantwortet sich nach den vormaligen landesrechtlichen (oder ortsrechtlichen) Vorschriften (vgl. BVerwG, Urte. v. 13.08.1976 und 21.09.1979, Buchholz 406.11, § 132 BBauG Nr. 21 und Nr. 28, st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urte. v. 26.10.1995 - 2 S 120/93 -, v. 04.08.1997 - 2 S 270/05 -, BWGZ 1997, 903).

    Eine nur einseitige Baulinie (hier auf der westlichen Straßenseite) reicht für die Feststellung der neuen Ortsstraße nicht aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.10.1995, a.a.O.).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat deshalb in seinem Urteil vom 26.10.1995, a.a.O., an seiner Rechtsprechung festgehalten, wonach im ehemals württembergischen Landesteil seit Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung vom 06.10.1872 bzw. der Novelle der Bauordnung vom 28.07.1910 und dem Aufbaugesetz vom 18.08.1948 eine Ortsstraße im Rechtssinne nur noch auf Grund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 des Aufbaugesetzes erlassenen Bebauungsplans entstehen konnte.

  • VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; gleichheitsgerechte Tiefenbegrenzung; …

    Eine ohne Plan neu hergestellte Straße konnte keine Ortsstraße im Rechtssinne werden, unabhängig von ihrem technischen Ausbauzustand und unabhängig davon, ob an ihr Gebäude errichtet wurden oder nicht (… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris, Rn. 61 , vom 23. September 1993 - 2 S 3019/91 - juris, Rn. 27, und vom 26. Oktober 1995 - 2 S 120/93 - juris, Rn. 25).

    Unabhängig von der Frage, ob ab Inkrafttreten der Württembergischen Bauordnung die Festsetzung einer Ortstraße allein durch zwei Baulinien ausreichend war (so wohl VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 23. September 1993 - 2 S 3019/91 - juris, Rn. 29), reicht jedenfalls die Festsetzung einer einseitigen Baulinie nicht aus, um eine Ortsstraße verbindlich festzusetzen, da es in diesem Fall - abgesehen von Ausnahmefällen auf Grund topografischer Besonderheiten - an einer flächenmäßigen Begrenzung des Straßenraums fehlte (… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris, Rn. 16 , und vom 26. Oktober 1995 - 2 S 120/93 - juris, Rn. 28).

  • VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18
    Eine ohne Plan neu hergestellte Straße konnte keine Ortsstraße im Rechtssinne werden, unabhängig von ihrem technischen Ausbauzustand und unabhängig davon, ob an ihr Gebäude errichtet wurden oder nicht (…VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 27; Urteil vom 26.10.1995 - 2 S 120/93 - juris Rn. 25).

    Unabhängig von der Frage, ob ab Inkrafttreten der Württembergischen Bauordnung die Festsetzung einer Ortstraße allein durch zwei Baulinien ausreichend war (…so wohl VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 29), reicht jedenfalls die Festsetzung einer einseitigen Baulinie nicht aus, um eine Ortsstraße verbindlich festzusetzen, da es in diesem Fall - abgesehen von Ausnahmefällen aufgrund topographischer Besonderheiten - an einer flächenmäßigen Begrenzung des Straßenraums fehlte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1995 - 2 S 120/93 - juris Rn. 28; VG Stuttgart…, Urteil vom 07.06.2011 - 2 K 4529/09 - juris Rn. 27).

  • VG Stuttgart, 09.06.2021 - 15 K 11466/17

    Vorauszahlungsbescheid; Planerfordernis; Belastungsvorhersehbarkeit und …

    Eine ohne Plan neu hergestellte Straße konnte keine Ortsstraße im Rechtssinne werden, unabhängig von ihrem technischen Ausbauzustand und unabhängig davon, ob an ihr Gebäude errichtet wurden oder nicht (…VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 27; Urteil vom 26.10.1995 - 2 S 120/93 - juris Rn. 25).
  • VG Sigmaringen, 17.07.2012 - 3 K 2839/10

    Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung einer Fläche, die unselbständiger Teil …

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 12.94 - DVBl. 1996, 376; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1995 - 2 S 120/93 -, juris; Urteil vom 04.08.1987 - 2 S 72/95 -, BWGZ 1987, 903 - Urteil vom 11.03.2010 - 2 S 2425/09 -, VBlBW 2010, 321 ff.) ist die tatsächliche Existenz einer Straße, d.h. das Vorhandensein einer zu Verkehrszwecken nutzbaren Fläche, aber nicht ausreichend, um diese zu einer vorhandenen Erschließungsanlage im Rechtssinne zu machen.
  • VG Stuttgart, 17.12.2003 - 2 K 2687/03

    Keine Vorausleistungen auf Erschließungsbeitrag für vorhandene Straße im …

    Rn. 13 Die Frage, ob eine Erschließungsanlage bei Inkrafttreten des BBauG bereits vorhanden war, beantwortet sich nach den vormaligen landesrechtlichen (oder ortsrechtlichen) Vorschriften (vgl. BVerwG, Urteile v. 13.08.1976 und 21.09.1979, Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21 und Nr. 28; st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urt. v. 26.10.1995, - 2 S 120/93 -, VGH BW-Ls 1996, Beil. 1, B 4, Urt. v. 04.08.1987 - 2 S 72/95 -, BWGZ 1987, 903).
  • VG Stuttgart, 27.10.2004 - 2 K 4735/02

    Erschließungsbeitragsbescheid nach Zustimmung und historische Straße

  • VG Stuttgart, 04.08.2004 - 2 K 3572/02

    Erschließungsbeiträge für eine wegen Minderausbaus vormals noch nicht endgültig …

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