Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 138/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Abwassergebühr; Kalkulation; Gebührenzeitraum; Einrichtung; getrennte Gebührensätze
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses eines bestimmten Bemessungszeitraums anhand einer Gegenüberstellung des Gebühreneinkommens und der Gesamtkosten der Einrichtung innerhalb des zu betrachtenden Zeitraums; Einbeziehung der gebührenrechtlichen Ergebnisse der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Getrennte Gebührensätze für Abwasser und Niederschlagswasser
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses eines bestimmten Bemessungszeitraums anhand einer Gegenüberstellung des Gebühreneinkommens und der Gesamtkosten der Einrichtung innerhalb des zu betrachtenden Zeitraums; Einbeziehung der gebührenrechtlichen Ergebnisse der ...
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 16.12.2009 - 4 K 2036/08
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 138/10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 121 (Ls.)
- DVBl 2010, 1584 DÖV 2011, 39 (Leitsatz) NVwZ-RR 2011, 121 (Ls.)
- DÖV 2011, 39
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.1995 - 2 S 542/94
Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften - Kalkulation der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 138/10
Das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitsgrundsatz können es gebieten, auch innerhalb einer öffentlichen Einrichtung getrennte Gebührensätze festzusetzen, wenn wesentliche Leistungsunterschiede bei den einzelnen Benutzern der Einrichtung auftreten (…im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - BWGZ 1997, 540; Urt. v. 9.2.1995 - 2 S 542/94 - BWGZ 1995, 392).Nach der Rechtsprechung des Senats können allerdings das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitsgrundsatz es gebieten, auch innerhalb einer öffentlichen Einrichtung getrennte Gebührensätze festzusetzen, wenn wesentliche Leistungsunterschiede bei den einzelnen Benutzern der Einrichtung auftreten (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - BWGZ 1997, 540; Urt. v. 9.2.1995 - 2 S 542/94 - BWGZ 1995, 392).
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 2 S 1478/94
Unterschiedliche Gebührenmaßstäbe für verschiedene Nutzergruppen erfordern …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 138/10
Das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitsgrundsatz können es gebieten, auch innerhalb einer öffentlichen Einrichtung getrennte Gebührensätze festzusetzen, wenn wesentliche Leistungsunterschiede bei den einzelnen Benutzern der Einrichtung auftreten (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - BWGZ 1997, 540;… Urt. v. 9.2.1995 - 2 S 542/94 - BWGZ 1995, 392).Nach der Rechtsprechung des Senats können allerdings das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitsgrundsatz es gebieten, auch innerhalb einer öffentlichen Einrichtung getrennte Gebührensätze festzusetzen, wenn wesentliche Leistungsunterschiede bei den einzelnen Benutzern der Einrichtung auftreten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - BWGZ 1997, 540;… Urt. v. 9.2.1995 - 2 S 542/94 - BWGZ 1995, 392).
- BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81
Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund- …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 138/10
Welchen Aufwand die Beseitigung des Oberflächenwassers im jeweiligen Einzelfall erfordert, spielt dabei keine Rolle, da weder das Äquivalenzprinzip noch der Gleichheitssatz verlangen, dass die Benutzungsgebühren nach der Höhe der durch die Benutzung des einzelnen Gebührenschuldners verursachten Kosten bemessen werden müssen (BVerwG, Beschl. v. 8.12.1986 - 8 B 74.86 - NVwZ 1987, 503; Urt. v. 16.9.1981 - 8 C 48.81 - NVwZ 1982, 622;… Schulte/Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand Mai 2010, § 6 Rn. 205 mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 08.12.1986 - 8 B 74.86
Straßenreinigungsgebühr - Hinterliegergrundstücke - Anliegergrundstücke
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 138/10
Welchen Aufwand die Beseitigung des Oberflächenwassers im jeweiligen Einzelfall erfordert, spielt dabei keine Rolle, da weder das Äquivalenzprinzip noch der Gleichheitssatz verlangen, dass die Benutzungsgebühren nach der Höhe der durch die Benutzung des einzelnen Gebührenschuldners verursachten Kosten bemessen werden müssen (BVerwG, Beschl. v. 8.12.1986 - 8 B 74.86 - NVwZ 1987, 503;… Urt. v. 16.9.1981 - 8 C 48.81 - NVwZ 1982, 622;… Schulte/Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand Mai 2010, § 6 Rn. 205 mit weiteren Nachweisen). - OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06
Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 138/10
In dem Umstand, dass das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser - je nach Lage des Grundstücks - über einen Mischwasser- oder einen Niederschlagswasserkanal abgeleitet wird und im letzteren Fall nicht der Kläranlage zugeführt, sondern direkt in einen Vorfluter eingeleitet wird, kann jedoch ein solcher wesentlicher Leistungsunterschied nicht gesehen werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.2005 - 2 S 1800/05 - ebenso OVG Niedersachsen, Urt. v. 24.10.2007 - 2 LB 34/06 - Juris). - VGH Baden-Württemberg, 27.01.2003 - 2 S 2587/00
Wassergebühr - Gleichbehandlung - "Doppelbelastung" bei schon erfolgter …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 138/10
Kostenüberdeckungen, die nicht innerhalb der gesetzlichen Ausgleichsfrist ausgeglichen werden, sind somit nicht weiterhin ausgleichspflichtig (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.1.2003 - 2 S 2587/00 - VBlBW 2003, 322; Gössl/Reif, KAG für Baden-Württemberg, § 14 Anm. 3.4; Giebler, Gebührenrechtliche Überdeckungen im Kommunalabgabenrecht, KStZ 2007, 167 ff., 170 ff.).
- OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17
Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke; …
Vor diesem Hintergrund ist es nicht geboten, eine Übertragung der Überdeckung auf die nächste Kalkulationsperiode zu verlangen (…vgl. Senatsurteil vom 17.7.2012, a. a. O., Rn. 27 ff.; VGH BW, Beschlüsse vom 20.9.2010 - 2 S 138/10 - KStZ 2010, S. 236 = juris Rn. 11;… vom 25.11.2013, a. a. O., Rn. 10;… Brüning in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 105b). - VGH Bayern, 17.08.2017 - 4 N 15.1685
Kostenüberdeckungen als Folge einer fehlerhaften Gebührenkalkulation
Kostenüberdeckungen, die nicht innerhalb der gesetzlichen Ausgleichsfrist ausgeglichen werden, bleiben nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht weiterhin ausgleichspflichtig (OVG SH, U.v. 22.10.2003 - 2 LB 148/02 - KStZ 2004, 29/31; VGH BW, B.v. 20.9.2010 - 2 S 138/10 - KStZ 2010, 236/237; OVG NW, B.v. 30.11.2010 - 9 A 1579/08 - NWVBl 2011, 224; NdsOVG, U.v. 17.7.2012 - 9 LB 187/09 - DVBl 2012, 1255/1256). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2019 - 4 K 215/16
Gebührenbedarfsberechnung einer Niederschlagswassergebührensatzung; …
Welchen Aufwand die Beseitigung des Oberflächenwassers im jeweiligen Einzelfall erfordert, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle, da weder das Äquivalenzprinzip noch der Gleichheitssatz verlangen, dass die Benutzungsgebühren nach der Höhe der durch die Benutzung des einzelnen Gebührenschuldners verursachten Kosten bemessen werden müssen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20. September 2010 - 2 S 138/10 -, zit. nach JURIS, m.w.N.;… Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 205).
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2018 - 2 S 2096/18
Begriff der öffentlichen Abwasseranlage
Welchen Aufwand die Beseitigung des Oberflächenwassers im jeweiligen Einzelfall erfordert, spielt dabei keine Rolle, da weder das Äquivalenzprinzip noch der Gleichheitssatz verlangen, dass die Benutzungsgebühren nach der Höhe der durch die Benutzung des einzelnen Gebührenschuldners verursachten Kosten bemessen werden müssen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.09.1981 - 8 C 48.81 -, juris, Rn. 16 m.w.N.; BVerwG…, Beschluss vom 08.12.1986 - 8 B 74.86 -, juris, Rn. 4; Senatsbeschluss vom 20.09.2010 - 2 S 138/10 -, juris, Rn. 15; Gössl, in: ders./Reif, KAG BW, Stand: Nov. 2015, § 17, Gz. 3.2). - VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13
Keine neue Kalkulation bei freiwilliger Reduzierung von Gebühren
Die auch in einem solchen Fall erforderliche Kalkulation hat daher an Stelle von Prognosen auf die tatsächlichen Werte zurück zu greifen (vgl. Senatsurteile vom 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - NVwZ-RR 2000, 710 - [Abwassergebühr], vom 10.2.2011 - 2 S 2251/10 - juris [Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen] und vom 21.3.2012 - 2 S 1418/11 - VBlBW 2012, 351 [Kurtaxe], s. auch Senatsbeschluss vom 20.9.2010 - 2 S 138/10 -). - VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 2 S 1972/13
Beschwerde gegen Ablehnung der Erklärung, die Hinzuziehung des …
Dies ergibt sich ohne Weiteres aus dem von der Klägerin selbst angeführten Senatsbeschluss vom 20.09.2012 - 2 S 136/10 - (BWGZ 2011, 63; s. auch den weiteren Beschluss von diesem Tag - 2 S 138/10 - KStZ 2010, 236). - VG Halle, 19.04.2012 - 4 A 298/10
Benutzungsgebühren für die Straßenentwässerung; Rechtswidrigkeit von …
Die mit der Erhebung einer Niederschlagswassergebühr abgegoltene Leistung besteht aus der Abnahme des auf den Grundstücken anfallenden Oberflächenwassers (VGH Mannheim, Beschluss vom 20. September 2010 - 2 S 138/10 - juris Rn. 15).
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