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| VGH Baden-Württemberg, 26.06.1986 - 2 S 1393/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 15.05.1985 - 2 K 265/83
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.1986 - 2 S 1393/85
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.1986 - 2 S 1393/85
Zur Grenze der Entlastung mehrfach erschlossener Grundstücke (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 13.12.1985 - BVerwG 8 C 24.85 -, DÖV 1986, 472).
- VG Freiburg, 26.10.2010 - 4 K 27547/08
Erschließungsbeitragssatzung: Berücksichtigung mehrfach erschlossener Grundstücke …
Diese auf § 38 Abs. 4 KAG beruhende Ermessensentscheidung des Ortsgesetzgebers, die für die gesamte Verteilungsregelung von Bedeutung ist, bliebe missachtet, würde lediglich von der Ungültigkeit des § 6 EBS und nicht von der Ungültigkeit der gesamten Verteilungsregelung ausgegangen ( so VGH Bad.-Württ. in ständiger Rspr.; vgl. u. a. Urteile vom 26.06.1986 - 2 S 1393/85 -, vom 19.07.1985 - 2 S 846/85 -, vom 14.06.1984, VBlBW 1985, 224, vom 22.05.1984, VBlBW 1985, 31, und vom 29.03.1984, VBlBW 1985, 30 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - 5 B 1.16
Einheitliche Erschließungsanlage trotz eines in ihr integrierten Platzes; …
Auch die Überlegung, dass es bei einem Abstellen auf die tatsächliche Höchstbreite zu einem vom Gesetzgeber nicht gewollten unverhältnismäßig hohen Anteil der in § 5 Abs. 9 EBG genannten Teileinrichtungen an der gesamten Verkehrsanlage kommen könnte, und zwar dann, wenn beispielsweise Fahrbahn und Gehweg einer Straße wegen eines atypischen Verkehrsbedürfnisses ungewöhnlich schmal sind (so Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 1986 - 2 S 1393/85 -, UA S. 12, 13, zu einer insoweit vergleichbaren Vorschrift in einer kommunalrechtlichen Erschließungsbeitragssatzung), spricht nicht zwingend gegen die Berechnungsweise des Beklagten. - VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89
Erschließungsbeitrag für historische Ortsstraße
Eine solche Verteilungsregelung für mehrfach erschlossene Grundstücke war wegen Verstoßes gegen § 131 Abs. 1 BBauG ungültig (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.4.1985 -- 2 S 222/83 --, BWVPr 1985, 181; Urteil vom 26.6.1986 -- 2 S 1393/85 --; Urteil vom 2.10.1986 -- 2 S 1702/84 --, VBlBW 1987, 337). - VG Koblenz, 11.07.2005 - 8 K 2850/04
Gemeindeanteil für Ausbau der Schloßstraße in Koblenz zu niedrig
Eine Unbestimmtheit der Satzung liegt nur dann nicht vor, wenn man der Auffassung des VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 26. Juni 1986 - 2 S 1393/85 - folgt: Danach knüpft eine Satzungsregelung, nach der der beitragsfähige Aufwand für (z.B.) unselbständige Grünanlagen auf eine "weitere" Breite von (z.B.) 4,00 m begrenzt ist, nicht an die in der Satzung festgelegte beitragsfähige Höchstbreite der Straße, sondern an die tatsächliche Ausbaubreite an mit der Folge, dass eine Anrechnung nicht ausgenutzter Straßenhöchstbreiten auf die beitragsfähige Breite der unselbstständigen Grünanlage ausscheidet.
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