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| VGH Baden-Württemberg, 30.08.1984 - 2 S 1409/83 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. August 1984 - 2 S 1409/83 (https://dejure.org/1984,4924)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 21.04.1983 - 5 K 372/82
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.1984 - 2 S 1409/83
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Hessen, 10.02.1988 - 5 UE 2470/87
Wasseranschlußbeitrag bei Erweiterung der Versorgungsleitung und gestattetem …
Das vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim behandelte Problem, ob Außenbereichsgrundstücke durch eine Verteilungsregelung erfaßt sein können, wenn diese eine Festsetzung der zulässigen Nutzung voraussetzt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 30. August 1984 - 2 S 1409/83 - , Inhaltsangabe in Fundstelle 185 Nr. 198), stellt sich damit bei der vorliegend zu beurteilenden Beitragsbemessungsregelung nicht. - VGH Baden-Württemberg, 27.04.1989 - 2 S 2043/87
Entwässerungsbeitrag: Vorauszahlung, Erstattungsanspruch
Der Beitragsmaßstab des § 17 der Satzung ist ungültig, weil diese Vorschrift keine Regelung für angeschlossene bebaute Außenbereichsgrundstücke enthält (vgl. zur Erforderlichkeit einer Verteilungsregelung für angeschlossene Außenbereichsgrundstücke: VGH Bad.-Württ. Urteil vom 30.8.1984 -- 2 S 1409/83 --; Urteil vom 20.9.1984 -- 2 S 461/82 -- VBlBW 1985, 256; Urteil vom 12.9.1985 -- 2 S 650/83 --). - VGH Baden-Württemberg, 17.11.1988 - 2 S 1324/86
Entwässerungsbeitrag - nomineller Kostenbegriff
Insbesondere treffen die Vorschriften der §§ 11, 12 ES 1965/83 eine Regelung auch für angeschlossene - bebaute und unbebaute - Außenbereichsgrundstücke (vgl. zur Erforderlichkeit einer Verteilungsregelung für angeschlossene Außenbereichsgrundstücke: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.8.1984 - 2 S 1409/83 - Urteil vom 26.9.1984 - 2 S 461/82 -, VBlBW 1985, 256; Urteil vom 12.9.1985 - 2 S 650/83 -). - VGH Baden-Württemberg, 20.09.1984 - 2 S 461/82
Verteilungsregelung für tatsächlich angeschlossene Außenbereichsgrundstücke - …
Dementsprechend muß die Satzung eine Verteilungsregelung auch für Außenbereichsgrundstücke enthalten (im Anschluß an Urteil des Senats vom 30.08.1984 - 2 S 1409/83 -).
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