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| VGH Baden-Württemberg, 21.08.1986 - 2 S 141/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 23.11.1983 - 2 K 27/83
- VGH Baden-Württemberg, 21.08.1986 - 2 S 141/84
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.08.1986 - 2 S 141/84
Das Ausbauprogramm für eine Teilanlage kann zu Lasten der Beitragspflichtigen so lange geändert werden, wie die betreffende Teilanlage noch nicht erstmals (endgültig) hergestellt ist (So auch BVerwG, 1985-12-13, 8 C 66/84, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 35). - BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.08.1986 - 2 S 141/84
Zur Grenze der Entlastung eines mehrfach erschlossenen Grundstücks, wenn das Grundstück von einer einzeln abgerechneten Straße und von einer noch nicht endgültig hergestellten Zweitanlage erschlossen wird, die mit anderen Anlagen zur gemeinsamen Aufwandsermittlung nach BBauG § 130 Abs. 2 S 2 zusammengefaßt werden soll (Anschluß BVerwG, 1985-12-13, 8 C 24/85, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65).
- VG Freiburg, 06.07.2011 - 4 K 659/10
Einordnung alter badischer Straßen als Ortsstraßen oder Gemeindewege
Ebenso befinden sich im Ortsarchiv der Gemeinde TB Vermessungs- und sonstige technische Pläne für den damaligen Ausbau der E.-straße, denen allerdings jeder Hinweis darauf fehlt, dass sie durch das zuständige Bezirksamt in einem förmlichen Verfahren nach dem Ortsstraßengesetz festgestellt wurden (…zur Bedeutung des Nachweises eines solchen Feststellungsverfahrens für die Annahme eines Ortsstraßenplans vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998, a.a.O., und vom 21.08.1986 - 2 S 141/84 - Reif, a.a.O., Anm. 3.2.2.2). - VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89
Erschließungsbeitrag für historische Ortsstraße
Berücksichtigungsfähig sind dann vielmehr bezogen auf diese (Teil-)Anlage nicht die Änderungskosten, sondern ausschließlich diejenigen Kosten, die durch die erstmalige seinerzeit endgültige Fertigstellung entstanden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1985, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 35; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.8.1986 -- 2 S 141/84 --; Urteil vom 25.6.1987 -- 2 S 1960/84 --; Urteil vom 13.4.1989 -- 2 S 1879/88 --, VBlBW 1989, 427). - VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands - Straßenabschnittbildung - …
Die Verlängerung der Hstraße bis zur Einmündung in den Nweg durch den Bebauungsplan "T" würde sich nur dann als selbständige Erschließungsanlage darstellen, wenn die in den Jahren 1972/73 durchgeführten Arbeiten zur erstmaligen Herstellung der vom Bebauungsplan "T" erfaßten Erschließungsanlage (Teilstrecke der Hstraße Flst.Nr. 1347) geführt hätten, mit der Folge, daß das Bauprogramm nicht mehr zu Lasten der Anlieger hätte geändert werden können (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.3.1970, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 35; Urteil vom 13.12.1985, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 35; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.8.1986 -- 2 S 141/84 --).
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