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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22644
VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20 (https://dejure.org/2020,22644)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.07.2020 - 2 S 1474/20 (https://dejure.org/2020,22644)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 2 S 1474/20 (https://dejure.org/2020,22644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 946 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2019 - 2 S 2087/19

    Zweitwohnungssteuer für Wohnmobil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20
    Rn. 14 b) Der Senat hat bereits in dem zwischen den Beteiligten bezüglich der Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2019 ergangenen Beschluss vom 11.10.2019 (- 2 S 2087/19 - juris Rn. 34 ) ausgeführt, das nicht nur vorübergehende, das heißt nach § 2 Abs. 1 Satz 2 ZwStS mehr als dreimonatige Abstellen eines Mobilheims erfordere, dass dieses tatsächlich für diesen Zeitraum auf einem Grundstück innerhalb der steuererhebenden Gemeinde aufgestellt wird und eine Nutzung zum Aufenthalt auch tatsächlich erfolgt oder das Mobilheim zumindest hierfür vorgehalten wird; das bloße Anmieten eines Dauerstellplatzes genügt für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer ebenso wenig wie ein längerfristiges Abstellen zu Zwecken des Parkens (vgl. bereits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.07.1986 - 2 S 892/85 - VBlBW 1987, 269).

    Insoweit ist auch aus Gründen der Vollzugsfähigkeit der Zweitwohnungssteuersatzung eine typisierende Betrachtung erforderlich (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 11.10.2019, aaO).

    Dies gilt auch dann, wenn diese Zweitwohnungssteuer für ein Wohnmobil erhoben wird, das zwar, wie das des Antragstellers, nur über eine einfache Ausstattung verfügt, jedoch in dem touristisch attraktiven Gebiet der Antragsgegnerin auf einem Dauerstellplatz eines Campingplatzes abgestellt ist, der über die erforderlichen Gemeinschaftseinrichtungen verfügt (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2019, aaO Rn. 36).

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20
    Vielmehr ist vom Beginn des Innehabens eines nicht nur vorübergehend abgestellten Mobilheims bereits dann auszugehen, wenn dieses auf einem eigenen oder fremden Grundstück abgestellt worden ist, sofern im Rahmen einer Prognose (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2001 - 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 16, juris Rn. 33) anzunehmen ist, dass es für eine Dauer von mehr als drei Monaten aufgestellt bleiben wird und eine Nutzung zum Aufenthalt auch tatsächlich erfolgt oder das Mobilheim zumindest hierfür vorgehalten wird.

    Denn die Zweitwohnungssteuerschuld ist nach den vorstehenden Ausführungen jedenfalls zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats und damit auch im Zeitpunkt des noch zu erlassenen Widerspruchsbescheides entstanden und fällig (vgl. allgemein zur Frage des für die Entstehung der Steuerschuld maßgeblichen Prüfungszeitpunktes BVerwG, Urteil vom 26.09.2001, aaO, juris Rn. 39 mwN).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20
    Denn bei der Zweitwohnungssteuer, die als Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit treffen soll, kommt es nur darauf an, inwiefern der besteuerte Aufwand über den für die Befriedigung der allgemeinen Lebensführung erforderlichen Aufwand hinausgeht, nicht aber darauf, in welchem Verhältnis der besteuerte Aufwand zu dem für den allgemeinen Lebensbedarf Erforderlichen steht (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.07.2019 - 1 BvR 807/12, 1 BvR 2917/13 - juris Rn. 58; Beschluss vom 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126; Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325; BVerwG, Urteil vom 29.06.2017 - 9 C 7.16 - BVerwGE 159, 216; Urteil vom 11.07.2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 7.16

    Kommunale Wettbürosteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20
    Denn bei der Zweitwohnungssteuer, die als Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit treffen soll, kommt es nur darauf an, inwiefern der besteuerte Aufwand über den für die Befriedigung der allgemeinen Lebensführung erforderlichen Aufwand hinausgeht, nicht aber darauf, in welchem Verhältnis der besteuerte Aufwand zu dem für den allgemeinen Lebensbedarf Erforderlichen steht (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.07.2019 - 1 BvR 807/12, 1 BvR 2917/13 - juris Rn. 58; Beschluss vom 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126; Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325; BVerwG, Urteil vom 29.06.2017 - 9 C 7.16 - BVerwGE 159, 216; Urteil vom 11.07.2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301).
  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20
    Denn bei der Zweitwohnungssteuer, die als Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit treffen soll, kommt es nur darauf an, inwiefern der besteuerte Aufwand über den für die Befriedigung der allgemeinen Lebensführung erforderlichen Aufwand hinausgeht, nicht aber darauf, in welchem Verhältnis der besteuerte Aufwand zu dem für den allgemeinen Lebensbedarf Erforderlichen steht (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.07.2019 - 1 BvR 807/12, 1 BvR 2917/13 - juris Rn. 58; Beschluss vom 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126; Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325; BVerwG, Urteil vom 29.06.2017 - 9 C 7.16 - BVerwGE 159, 216; Urteil vom 11.07.2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 97/17

    Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20
    So haben der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (…Urteil vom 14.04.2011 - 4 B 10.2557 - juris Rn. 21 f.) und das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 08.03.2018 - 2 LB 97/17 - juris Rn. 75) einen Zweitwohnungssteuersatz für Mobilheime in Höhe von bis zu 20 % der jährlichen Nettostellplatzmiete für zulässig erachtet (allgemein zur Unzulässigkeit eines Steuersatzes von mehr als 20 % des Mietaufwandes: Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 22.11.2010 - 9 ME 76/10 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11

    Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20
    Denn bei der Zweitwohnungssteuer, die als Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit treffen soll, kommt es nur darauf an, inwiefern der besteuerte Aufwand über den für die Befriedigung der allgemeinen Lebensführung erforderlichen Aufwand hinausgeht, nicht aber darauf, in welchem Verhältnis der besteuerte Aufwand zu dem für den allgemeinen Lebensbedarf Erforderlichen steht (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.07.2019 - 1 BvR 807/12, 1 BvR 2917/13 - juris Rn. 58; Beschluss vom 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126; Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325; BVerwG, Urteil vom 29.06.2017 - 9 C 7.16 - BVerwGE 159, 216; Urteil vom 11.07.2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12

    Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20
    Denn bei der Zweitwohnungssteuer, die als Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit treffen soll, kommt es nur darauf an, inwiefern der besteuerte Aufwand über den für die Befriedigung der allgemeinen Lebensführung erforderlichen Aufwand hinausgeht, nicht aber darauf, in welchem Verhältnis der besteuerte Aufwand zu dem für den allgemeinen Lebensbedarf Erforderlichen steht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.07.2019 - 1 BvR 807/12, 1 BvR 2917/13 - juris Rn. 58; Beschluss vom 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126; Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325; BVerwG, Urteil vom 29.06.2017 - 9 C 7.16 - BVerwGE 159, 216; Urteil vom 11.07.2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12

    Zweitwohnungsteuer: keine feste Belastungsgrenze, Vorgehen bei der Schätzung der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20
    Die Grenze der zulässigen Steuerregelung ist erst dann überschritten, wenn infolge der Höhe der Besteuerung das Innehaben einer Zweitwohnung wirtschaftlich unmöglich gemacht wird (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2013 - 2 S 2116/12 - juris Rn. 45 ).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 ME 76/10

    Verfassungswidrig hoher Zweitwohnungsteuersatz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20
    So haben der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (…Urteil vom 14.04.2011 - 4 B 10.2557 - juris Rn. 21 f.) und das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (…Urteil vom 08.03.2018 - 2 LB 97/17 - juris Rn. 75) einen Zweitwohnungssteuersatz für Mobilheime in Höhe von bis zu 20 % der jährlichen Nettostellplatzmiete für zulässig erachtet (allgemein zur Unzulässigkeit eines Steuersatzes von mehr als 20 % des Mietaufwandes: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22.11.2010 - 9 ME 76/10 - juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.1986 - 2 S 892/85

    Zweitwohnungsteuer für Wohn- und Campingwagen

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 4 B 10.2557

    Zweitwohnungssteuer; Dauercamper; Steuergegenstand, -maßstab und -satz; …

  • VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 154/21

    Zweitwohnungssteuer - Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand …

    Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Auswirkungen der Steuererhebung (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 22 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 2 S 1474/20 - juris Rn. 27; VG Schleswig…, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 139/16 - juris Rn. 32 ), also die Höhe der Steuer als Ergebnis der Anwendung des Steuersatzes auf den konkreten Steuermaßstab.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 6/24

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und …

    Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Auswirkungen der Steuererhebung (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 23.08.2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 22 ; VGH Mannheim, Beschl. v. 28.07.2020 - 2 S 1474/20 - juris Rn. 27) - also die Höhe der Steuer als Ergebnis der Anwendung des Steuersatzes auf den konkreten Steuermaßstab.

    Im Fall der Zweitwohnungssteuer ist es daher z. B. zulässig, wenn sie auch den Zweck verfolgt, das Halten von Zweitwohnungen einzudämmen, um dadurch das Wohnungsangebot für die einheimische Bevölkerung zu erhöhen (…BVerfG, Beschl. v. 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 -, juris Rn. 85; VGH Mannheim, Beschl. v. 28.07.2020 - 2 S 1474/20 - juris Rn. 27).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2025 - 6 LB 7/24

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer auch in Fehmarn jetzt rechtmäßig

    Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Auswirkungen der Steuererhebung, also die Höhe der Steuer als Ergebnis der Anwendung des Steuersatzes auf den konkreten Steuermaßstab (…vgl. Urt. d. Senats v. 09.10.2024 - 6 LB 6/24 -, juris Rn. 125 m.w.N.; VGH Mannheim, Beschl. v. 28.07.2020 - 2 S 1474/20 -, juris Rn. 27).

    Die Gerichte gingen regelmäßig davon aus, dass jedenfalls bis zu dieser Grenze von einer erdrosselnden Wirkung nicht auszugehen ist (VGH Mannheim, Beschl. v. 28.07.2020 - 2 S 1474/20 -, juris Rn. 26;… OVG Schleswig, Urt. v. 08.03.2018 - 2 LB 97/17 -, juris Rn. 75 ;… VGH München, Urt. v. 14.04.2011 - 4 B 10.2557 -, juris Rn. 22;… OVG Magdeburg, Urt. v. 23.11.2000 - A 2 S 334/99 -, juris Rn. 80).

  • VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 178/21

    Zweitwohnungssteuer: Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand …

    Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Auswirkungen der Steuererhebung (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 22; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 2 S 1474/20 - juris Rn. 27; VG Schleswig…, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 139/16 - juris Rn. 32), also die Höhe der Steuer als Ergebnis der Anwendung des Steuersatzes auf den konkreten Steuermaßstab.
  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 244/21

    Zweitwohnungssteuer; Verfügungsbefugnis bei unentgeltlicher Überlassung an einen …

    Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Auswirkungen der Steuererhebung (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 22; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 2 S 1474/20 - juris Rn. 27; VG Schleswig…, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 139/16 - juris Rn. 32), also die Höhe der Steuer als Ergebnis der Anwendung des Steuersatzes auf den konkreten Steuermaßstab.
  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21

    Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als …

    Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Auswirkungen der Steuererhebung (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 22; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 2 S 1474/20 - juris Rn. 27; VG Schleswig…, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 139/16 - juris Rn. 32), also die Höhe der Steuer als Ergebnis der Anwendung des Steuersatzes auf den konkreten Steuermaßstab.
  • VG München, 13.10.2020 - M 10 K 19.153

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer

    Rn. 40 Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Zweitwohnungsteuersätze in einem Bereich bis zu einschließlich 20% des jährlichen Mietaufwands keine erdrosselnde Wirkung haben und damit keinen rechtlichen Bedenken unterliegen (…BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 4 B 10.2557 - BeckRS 2011, 53040 Rn. 22;… BayVGH, B.v. 28.10.2009 - 4 ZB 08.1893 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 30.4.2009, a.a.O. Rn. 12;… VG München, U.v. 14.1.2010 - M 10 K 09.1827 - juris Rn. 28; VG München, U.v. 28.9.2006 - M 10 K 06.2059 - BeckRS 2006, 18758;… OVG Lüneburg, U.v. 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - BeckRS 2018, 16931 Rn. 90; VGH Baden-Württemberg, B.v. 28.7.2020 - VGH 2 S 1474/20 - BeckRS 2020, 19106 Rn. 25;… OVG Schleswig-Holstein, U.v. 8.3.2018 - 2 LB 97/17 - juris Rn. 75; in diese Richtung auch, aber letztlich offen gelassen: OVG Lüneburg, B.v. 22.11.2010 - 9 ME 76/10 - NordÖR 2011, 80 (81);… weiter gehend: VGH Baden-Württemberg, U.v. 24.6.2013 - 2 S 2116/12 - juris Rn. 44 ff. für Steuersätze in Höhe von 20%, 27, 5% und 35%, s. Rn. 11-13).
  • VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6523

    Bemessungsgrundlagen für die Erhebung von Zweitwohnungsteuer

    Rn. 47 Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Zweitwohnungsteuersätze in einem Bereich bis zu einschließlich 20% des jährlichen Mietaufwands keine erdrosselnde Wirkung haben und damit keinen rechtlichen Bedenken unterliegen (…BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 4 B 10.2557 - BeckRS 2011, 53040 Rn. 22;… BayVGH, B.v. 28.10.2009 - 4 ZB 08.1893 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 30.4.2009 - 4 ZB 08.2317 - juris Rn. 12;… VG München, U.v. 13.10.2020 - M 10 K 19.94 - juris Rn. 37 ff.;… U.v. 13.10.2020 - M 10 K 19.153 - juris Rn. 37 ff.;… VG München, U.v. 14.1.2010 - M 10 K 09.1827 - juris Rn. 28; VG München, U.v. 28.9.2006 - M 10 K 06.2059 - BeckRS 2006, 18758;… NdsOVG, U.v. 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - BeckRS 2018, 16931 Rn. 90; VGH Baden-Württemberg, B.v. 28.7.2020 - VGH 2 S 1474/20 - BeckRS 2020, 19106 Rn. 25;… OVG Schleswig-Holstein, U.v. 8.3.2018 - 2 LB 97/17 - juris Rn. 75;… aktuell: VG Greifswald, U.v. 8.3.2022 - 2 A 2050/21 HGW - juris Rn. 27 ff.; in diese Richtung auch, aber letztlich offen gelassen: NdsOVG, B.v. 22.11.2010 - 9 ME 76/10 - NordÖR 2011, 80 (81);… weiter gehend: VGH Baden-Württemberg, U.v. 24.6.2013 - 2 S 2116/12 - juris Rn. 44 ff. für Steuersätze in Höhe von 20%, 27, 5% und 35%, s. Rn. 11-13).
  • VG München, 13.10.2020 - M 10 K 19.94

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer

    Rn. 40 Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Zweitwohnungsteuersätze in einem Bereich bis zu einschließlich 20% des jährlichen Mietaufwands keine erdrosselnde Wirkung haben und damit keinen rechtlichen Bedenken unterliegen (…BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 4 B 10.2557 - BeckRS 2011, 53040 Rn. 22;… BayVGH, B.v. 28.10.2009 - 4 ZB 08.1893 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 30.4.2009, a.a.O. Rn. 12;… VG München, U.v. 14.1.2010 - M 10 K 09.1827 - juris Rn. 28; VG München, U.v. 28.9.2006 - M 10 K 06.2059 - BeckRS 2006, 18758;… OVG Lüneburg, U.v. 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - BeckRS 2018, 16931 Rn. 90; VGH Baden-Württemberg, B.v. 28.7.2020 - VGH 2 S 1474/20 - BeckRS 2020, 19106 Rn. 25;… OVG Schleswig-Holstein, U.v. 8.3.2018 - 2 LB 97/17 - juris Rn. 75; in diese Richtung auch, aber letztlich offen gelassen: OVG Lüneburg, B.v. 22.11.2010 - 9 ME 76/10 - NordÖR 2011, 80 (81);… weiter gehend: VGH Baden-Württemberg, U.v. 24.6.2013 - 2 S 2116/12 - juris Rn. 44 ff. für Steuersätze in Höhe von 20%, 27, 5% und 35%, s. Rn. 11-13).
  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 15/21
    Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Auswirkungen der Steuererhebung (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 22 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 2 S 1474/20 - juris Rn. 27; VG Schleswig…, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 139/16 - juris Rn. 32 ), also die Höhe der Steuer als Ergebnis der Anwendung des Steuersatzes auf den konkreten Steuermaßstab.
  • VG München, 27.07.2023 - M 10 K 21.5510

    Rechtmäßige Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer

  • VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6827

    Beurtreilungsmaßstäbe bei der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei …

  • VGH Bayern, 24.11.2022 - 4 N 21.1172

    Zweitwohnungsteuersatzung des Marktes Oberstdorf verstößt nicht gegen …

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