Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 19.01.2017 - 2 S 1592/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 35 Abs 2 S 2 PostBKKSa, Anl 5 § 25 Abs 1 BBhV, Anl 5 § 25 Abs 4 BBhV, § 30 Abs 1 PostBKKSa, § 35 Abs 1 PostBKKSa
Kostenübernahme für ein Hilfsmittel; Beinprothese; Postbeamtenkrankenkasse; individuelle Betrachtung - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kostenübernahme für ein Hilfsmittel - Beinprothese - Postbeamtenkrankenkasse - individuelle Betrachtung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit eines Hilfsmittels im Sinne der Satzung der Postbeamtenkrankenkasse zum Ausgleich einer Behinderung; Wirtschaftliche Angemessenheit von Aufwendungen für Hilfsmittel (hier: Prothesen); Rechtfertigung von Mehrkosten einer Unterschenkelprothese mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 108 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Beihilfe | Hilfsmittel | Unterschenkelprothese mit individuell gefertigter Silikonkosmetik
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erforderlichkeit eines Hilfsmittels im Sinne der Satzung der Postbeamtenkrankenkasse zum Ausgleich einer Behinderung; Wirtschaftliche Angemessenheit von Aufwendungen für Hilfsmittel (hier: Prothesen); Rechtfertigung von Mehrkosten einer Unterschenkelprothese mit ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 05.03.2013 - 6 K 631/12
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2017 - 2 S 1592/13
Papierfundstellen
- ESVGH 67, 187
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R
Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2017 - 2 S 1592/13
Nach dieser Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R -, juris Rdnr. 15ff …und Urteil vom 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R -, juris Rdnr. 11ff) hat der Behinderungsausgleich grundsätzlich zwei Zielrichtungen: Im Vordergrund steht der Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion selbst.Dies gilt bei Hilfsmitteln zum unmittelbaren Behinderungsausgleich - insbesondere bei Prothesen - für grundsätzlich jede Innovation, die dem Versicherten nach ärztlicher Einschätzung in seinem Alltagsleben wesentliche Gebrauchsvorteile bietet (BSG…, Urteil vom 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R -, juris Rdnr. 21ff; BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R -, juris Rdnr. 21 m.w.N. aus der früheren Rechtsprechung des Gerichts).
Zwar kann sich bei krassen Missverhältnissen auch aus diesem Grund eine aus dem Angemessenheitsgebot (hier auf der Grundlage von Nr. 1 der Anlage 5 zu § 25 Abs. 1 und Abs. 4 BBhV) abzuleitende Grenze der Leistungspflicht ergeben (vgl. zur Parallele im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R -, juris Rdnr. 21).
- BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Anspruch auf Versorgung mit einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2017 - 2 S 1592/13
Nach dieser Rechtsprechung (BSG…, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R -, juris Rdnr. 15ff und Urteil vom 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R -, juris Rdnr. 11ff) hat der Behinderungsausgleich grundsätzlich zwei Zielrichtungen: Im Vordergrund steht der Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion selbst.Dies gilt bei Hilfsmitteln zum unmittelbaren Behinderungsausgleich - insbesondere bei Prothesen - für grundsätzlich jede Innovation, die dem Versicherten nach ärztlicher Einschätzung in seinem Alltagsleben wesentliche Gebrauchsvorteile bietet (BSG, Urteil vom 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R -, juris Rdnr. 21ff; BSG…, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R -, juris Rdnr. 21 m.w.N. aus der früheren Rechtsprechung des Gerichts).
Der Gebrauchsvorteil ist hier auch "wesentlich", weil er sich nicht - wie etwa bei einer Sportprothese (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R -, juris Rdnr. 23) - auf ein spezielles Mobilitätsbedürfnis der Klägerin in ihrer Freizeit beschränkt, sondern ihre Mobilität im Alltagsleben betrifft.
- BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R
Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2017 - 2 S 1592/13
Die von der Klägerin begehrte Prothese falle - wie das Bundessozialgericht (Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 -) und das Sozialgericht Düsseldorf (Urteil vom 11.11.2011 - S 4 KR 12/08 -) festgestellt hätten, in den Bereich des unmittelbaren Behinderungsausgleichs, welcher nicht mit dem Argument abgelehnt werden könne, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend.
- SG Düsseldorf, 11.11.2011 - S 4 KR 12/08
Krankenversicherung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2017 - 2 S 1592/13
Die von der Klägerin begehrte Prothese falle - wie das Bundessozialgericht (Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 -) und das Sozialgericht Düsseldorf (Urteil vom 11.11.2011 - S 4 KR 12/08 -) festgestellt hätten, in den Bereich des unmittelbaren Behinderungsausgleichs, welcher nicht mit dem Argument abgelehnt werden könne, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend. - BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2017 - 2 S 1592/13
Die Prothese einschließlich deren Optik und Gestaltung dient hier nicht (lediglich) dazu, einem behinderten Menschen, dessen Funktionsbeeinträchtigung durch medizinische Maßnahmen einschließlich des Einsatzes von Hilfsmitteln nicht weiter behoben werden kann, das Leben mit den Folgen dieser Beeinträchtigung soweit wie möglich zu erleichtern (mittelbarer Behinderungsausgleich, BSG, Urteil vom 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R -, juris Rdnr. 20). - BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2017 - 2 S 1592/13
Rn. 61 1. Maßgeblich ist wie beim beihilferechtlichen Kostenerstattungsanspruch die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 - 2 C 35.04 -, juris Rn. 11 …und Urteil vom 12.09.2013 - 5 C 33.12 -, juris Rn. 9;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.09.2011 - 2 S 1972/11 -, juris Rn. 3). - BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 33.12
Alimentationsprinzip; Arzneimittel; Fürsorgepflicht; beamtenrechtliche -; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2017 - 2 S 1592/13
Rn. 61 1. Maßgeblich ist wie beim beihilferechtlichen Kostenerstattungsanspruch die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.12.2005 - 2 C 35.04 -, juris Rn. 11 und Urteil vom 12.09.2013 - 5 C 33.12 -, juris Rn. 9;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.09.2011 - 2 S 1972/11 -, juris Rn. 3). - VGH Baden-Württemberg, 10.10.2011 - 2 S 1369/11
Beihilfefähigkeit eines Elektromobils
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2017 - 2 S 1592/13
Rn. 64 a) Bei der Frage, ob ein Hilfsmittel im Sinne der Satzung der Beklagten - mit dem dortigen Verweis auf die beihilferechtlichen Vorschriften - erforderlich ist, um eine Behinderung auszugleichen, kann nach der Rechtsprechung des Senats (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.2011 - 2 S 1369/11 -, juris Rdnr. 32) auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu der die gesetzliche Krankenversicherung betreffenden und ähnlich lautenden Regelung in § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V zurückgegriffen werden. - VGH Baden-Württemberg, 07.09.2011 - 2 S 1972/11
Postbeamtenkrankenkasse; maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung eines Anspruchs auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.2017 - 2 S 1592/13
Rn. 61 1. Maßgeblich ist wie beim beihilferechtlichen Kostenerstattungsanspruch die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.12.2005 - 2 C 35.04 -, juris Rn. 11 …und Urteil vom 12.09.2013 - 5 C 33.12 -, juris Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.09.2011 - 2 S 1972/11 -, juris Rn. 3).
- VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18
Beihilfefähigkeit eines PTBS-Assistenzhundes
Indes bedarf es keiner grundsätzlichen Klärung, welche Folgerungen hieraus für die Beihilfefähigkeit eines solchen, nicht im "Positivkatalog" nach Nr. 2.1 der Anlage zur BVO genannten Hilfsmittels abzuleiten wären (…vgl. aber zur Übertragbarkeit der Rspr. des BSG auf die Frage, ob ein Hilfsmittel im Sinne der Satzung der Postbeamtenkrankenkasse - mit dem dortigen Verweis auf die beihilferechtlichen Vorschriften des Bundes - erforderlich ist, um eine Behinderung auszugleichen VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.10.2011 - 2 S 1369/11 -, juris ; Urt. v. 19.01.2017 - 2 S 1592/13 -, juris ).
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