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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 2 S 1655/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8055
VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 2 S 1655/96 (https://dejure.org/1998,8055)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.11.1998 - 2 S 1655/96 (https://dejure.org/1998,8055)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. November 1998 - 2 S 1655/96 (https://dejure.org/1998,8055)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gebühren für eine leitungsgebundene kommunale Einrichtung im Zuge einer Nachveranlagung unzulässig - Einmaligkeit der Beitragserhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1999, 224
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1991 - 2 S 1313/89

    Abwasserbeitrag - Änderung des Beitragsmaßstabes - unzulässige Nachveranlagung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 2 S 1655/96
    Von einer - hier nicht vorliegenden - echten maßstabsbezogenen Nachveranlagung spricht man, wenn ein gültiger Beitragsmaßstab durch einen neuen gültigen Beitragsmaßstab ersetzt wird und sich dadurch ein höherer Beitrag errechnen läßt; die unechte maßstabsbezogene Nachveranlagung bedeutet, daß ein ungültiger Beitragsmaßstab durch einen gültigen Beitragsmaßstab ersetzt und ein nach dem ungültigen Beitragsmaßstab veranlagtes Grundstück nochmals zu einem Beitrag nach Maßgabe des neuen gültigen Beitragsmaßstabs herangezogen wird (vgl. zur Terminologie: Scholz, VBlBW 1987, 41, 46ff.; Urteile des Senats vom 19.3.1992 - 2 S 1355/90 - und vom 7.5.1993 - 2 S 994/91 - sowie den Beschluß des Senats vom 20.3.1991 - 2 S 1313/89).

    Schon in seinem Beschluß vom 20.3.1991 - 2 S 1313/89 - hat der Senat ausgesprochen, daß § 10 Abs. 1 KAG 1964 und ebenso in der hier nicht einschlägigen Fassung des KAG-Änderungsgesetzes vom 25.4.1978 eine erneute Veranlagung nach einer Änderung des Beitragsmaßstabs nicht zuläßt.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 2 S 412/90

    Konkretisierung des Beitragsschuldverhältnisses durch Beitragsbescheid - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 2 S 1655/96
    Der Senat hat aus § 10 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - in ständiger Rechtsprechung hergeleitet, daß dieser Grundsatz für das Beitragsrecht kennzeichnend ist (vgl. etwa die Urteile vom 25.6.1984 - 2 S 945/83 -, vom 19.7.1990 - 2 S 412/90 - und vom 28.9.1995 - 2 S 3069/94).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 2 S 3069/94

    Heranziehung zu Beiträgen für eine leitungsgebundene öffentliche Einrichtung im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 2 S 1655/96
    Der Senat hat aus § 10 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - in ständiger Rechtsprechung hergeleitet, daß dieser Grundsatz für das Beitragsrecht kennzeichnend ist (vgl. etwa die Urteile vom 25.6.1984 - 2 S 945/83 -, vom 19.7.1990 - 2 S 412/90 - und vom 28.9.1995 - 2 S 3069/94).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1985 - 2 S 25/85

    Einmaligkeit der Beitragserhebung - Auslegung einer Flächenbegrenzungsklausel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 2 S 1655/96
    Das war aber ersichtlich erfolgt, um dem Einwand des Vertrauensschutzes zu begegnen (vgl. etwa Urteile des Senats vom 13.6.1985 - 2 S 25/85 - und vom 13.8.1987 - 2 S 2974/86 -, VBlBW 1988, 68, 71; ebenso Gössl, KAG-Beiträge, Arbeitsmappe, Stand: Oktober 1994, Ziff. 8.2).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.1987 - 2 S 2974/86

    Keine Nachveranlagung zum Klärbeitrag bei Erneuerung der Kläranlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 2 S 1655/96
    Das war aber ersichtlich erfolgt, um dem Einwand des Vertrauensschutzes zu begegnen (vgl. etwa Urteile des Senats vom 13.6.1985 - 2 S 25/85 - und vom 13.8.1987 - 2 S 2974/86 -, VBlBW 1988, 68, 71; ebenso Gössl, KAG-Beiträge, Arbeitsmappe, Stand: Oktober 1994, Ziff. 8.2).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1984 - 2 S 945/83

    Auslegung einer sogenannten "freiwilligen Vorausleistung" in voller Höhe der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 2 S 1655/96
    Der Senat hat aus § 10 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - in ständiger Rechtsprechung hergeleitet, daß dieser Grundsatz für das Beitragsrecht kennzeichnend ist (vgl. etwa die Urteile vom 25.6.1984 - 2 S 945/83 -, vom 19.7.1990 - 2 S 412/90 - und vom 28.9.1995 - 2 S 3069/94).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 2 S 975/02

    Zur Nachveranlagung eines mittlerweile geteilten Grundstückes im Außenbereich

    Es enthält keine Ermächtigung zu Nachveranlagungen jeglicher Art. Eine satzungsrechtliche Nachveranlagungsregelung kann die fehlende gesetzliche Ermächtigung nicht ersetzen (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. zuletzt Senatsurteil vom 5.11.1998 - 2 S 1655/96 -).

    Insofern konkretisiert ein endgültiger Beitragsbescheid abschließend das abstrakte, auf die Entstehung einer einmaligen Beitragspflicht grundsätzlich beschränkte Beitragspflichtverhältnis und schützt für die Dauer seines Bestands vor einer erneuten Heranziehung zu einem (höheren) Beitrag (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.09.1984 -2 S 2437/82 -, ESVGH 35, 55; Urteil vom 13.06.1985 - 2 S 25/85 - Urteil vom 19.07.1990 - 2 S 412/90 - Beschluss vom 20.03.1991 - 2 S 1313/89 - Urteil vom 07.05.1993 - 2 S 994/91 - Beschluss vom 27.07.1995 -2 S 737/93 - Urteil vom 02.03.1998 - 2 S 3078/95 - Urteil vom 05.11.1998 - 2 S 1655/96 -, VBlBW 1999, 224).

    Zutreffend verweist das Verwaltungsgericht insoweit auf die Anforderungen, die der Senat in ständiger Rechtsprechung an die Wirksamkeit eines Teilleistungsbescheids stellt: Danach muss der Bescheid ausdrücklich und für den Empfänger unmissverständlich als Teilleistungsbescheid gekennzeichnet sein (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.11.1998 - 2 S 1655/96 -, aaO; Urteil vom 19.07.1990 - 2 S 412/90 -).

    Diesem Vorbehalt ist vielmehr der Wille zu entnehmen, dass im Zeitpunkt der Beitragserhebung der volle Beitrag entsprechend dem damaligen Beitragsmaßstab veranschlagt werden sollte (Urteil vom 05.11.1998 - 2 S 1655/96 -, aaO).

    Dieses Gesetz enthält jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keine Ermächtigung zu Nachveranlagungen jeglicher Art. Vielmehr gilt im Anwendungsbereich des KAG 1964 der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung uneingeschränkt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.08.1987 - 2 S 2974/86 -, ESVGH 37, 300; Urteil vom 07.05.1993 - 2 S 994/91 - Urteil vom 27.07.1995 - 2 S 737/93 - Urteil vom 05.11.1998 - 2 S 1655/96 -, aaO).

    Selbst wenn man der Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht folgen wollte und zur Auffassung gelänge, die satzungsmäßigen tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Nachveranlagung lägen vor, wäre dieser Umstand nicht geeignet, die fehlende gesetzliche Ermächtigung zur Nachveranlagung zu ersetzen (Senatsurteil vom 05.11.1998 - 2 S 1655/96 -, aaO).

  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung; …

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  • VG Freiburg, 06.03.2002 - 2 K 1234/00

    Anforderungen an einen Teilleistungsbescheid im Erschließungsbeitragsrecht

    Die Bescheide seien nach der Rechtsprechung des VGH BW (U.v.5.11.1998-2 S 1655/96 = VBlBW 1999, 224) wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung rechtswidrig.

    Ein endgültig ergangener Beitragsbescheid, der das auf die Entstehung einer einmaligen Beitragspflicht grundsätzlich beschränkte Beitragspflichtverhältnis abschließend konkretisiert, schützt für die Dauer seines Bestandes vor erneuter Heranziehung zu einem (höheren) Betrag (so ausführlich unter Verweis auf die Rechtsprechung: VGH BW, Urt. v.5.11.1998 - 2 S 1655/96 = VBlBW 1999, 224).

    Der Verwaltungsgerichtshof (Urt. v.5.11.1998 - 2 S 1655/96 = VBlBW 1999, 224) hat insoweit ausdrücklich gefordert, dass der entsprechende Bescheid als Vorausleistungs- bzw. Teilleistungsbescheid gekennzeichnet wird und eindeutig zum Ausdruck kommt, dass eine weitere Teilleistung vorbehalten wird.

    Die hier verneinte Frage, ob § 10 IV KAG auch zu einer maßstabsbezogenen Nachveranlagung ermächtigt bzw. im Sinne der Klägerin durch Lückenfüllung im Wege der Analogie ergänzt werden kann, ist bisher obergerichtlich auch durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt.v.5.11.1998 - 2 S 1655/96 -,VBlBW 1999, 224) noch nicht geklärt und für eine Vielzahl von Kommunen bedeutsam, die sich in einer vergleichbaren Lage wie die Klägerin befinden, weil sie Grundstücke seinerzeit nach nicht grundstücksbezogenen Bemessungsmaßstäben (z.B. Versicherungsanschlag) zu Beiträgen herangezogen haben, die den Nutzungsvorteil nicht voll abgriffen, und weil eine die tatsächliche Nutzung der Grundstücke und damit seinen Vorteil erhöhende weitere Bebauung erst realisiert wurde, nachdem mittlerweile andere, neue, nämlich grundstücksbezogene Bemessungsmaßstäbe in Kraft getreten und alte Nachveranlagungstatbestände außer Kraft getreten waren, die eine Nachveranlagung nach dem alten nicht grundstücksbezogenen Maßstab vielleicht noch ermöglicht hätten.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2009 - 2 S 2337/08

    Beitragssatzung - zur Beitragspflicht für ein Grundstück im Außenbereich

    Der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung schließt zum anderen das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, dass ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (vgl. u. a. die Urteile des Senats vom 5.11.1998 - 2 S 1655/96 - VBlBW 1999, 224 und vom 15.7.2004 - 2 S 975/02 - NVwZ-RR 2005, 135).
  • OVG Sachsen, 23.05.2018 - 5 A 452/16

    Straßenausbaubeitragsbescheid; Nacherhebungsbescheid; Einmaligkeit der …

    Rn. 15 Da allerdings - wie ausgeführt - im sächsischen Kommunalabgabenrecht ein Beitragsbescheid, der die gesamte Beitragsschuld festsetzen soll, denklogisch auch regelt, dass eine höhere oder geringere sachliche Beitragspflicht nicht besteht, schließt bei zu niedriger Beitragsfestsetzung ein solcher Bescheid bis zu seiner Änderung oder Aufhebung nicht nur einen höheren Duldungsbescheid aufgrund der (höheren) öffentlichen Last aus, sondern in Fortführung der zitierten Senatsrechtsprechung (…SächsOVG, Urt. v. 25. Juli 2012, a. a. O.) bis dahin ebenso die Festsetzung eines weiteren Beitrags, der die in gesetzlicher Höhe entstandene sachliche Beitragspflicht des Grundstücks (weiter) ausschöpfen soll (ebenso zum jeweiligen Landesrecht: VGH BW, Urt. v. 5. November 1998 - 2 S 1655/96 -, juris Rn. 16 ff.;… OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 7. Juni 2004 - 6 A 10430/04 -, juris Rn. 2).
  • VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Nachveranlagung zu Wasserversorgungs- und …

    Nachveranlagungstatbestände können nun gemäß § 49 Abs. 4 Satz 2 KAG auch erstmals in eine Satzung aufgenommen werden (vgl. VG Stuttgart…, Urteil vom 17. März 2020 - 2 K 2005/18 - juris, Rn. 43 ; so schon angedeutet in VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. November 1998 - 2 S 1655/96 - juris, Rn. 23).
  • VG Ansbach, 03.12.2019 - AN 1 K 19.00030

    Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungseinrichtung

    Da ein unter der Geltung dieses Grundsatzes ergangener endgültiger Beitragsbescheid das abstrakte, auf die Entstehung einer einmaligen Beitragspflicht grundsätzlich beschränkte Beitragspflichtverhältnis abschließend konkretisiere, schütze er für die Dauer seines Bestandes vor erneuter Heranziehung zu einem höheren Beitrag (VGH BW, U.v. 5.11.1998 - 2 S 1655/96).
  • VG Ansbach, 03.12.2019 - AN 1 K 17.02722

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages zur Wasserversorgung

    Da ein unter der Geltung dieses Grundsatzes ergangener endgültiger Beitragsbescheid das abstrakte, auf die Entstehung einer einmaligen Beitragspflicht grundsätzlich beschränkte Beitragspflichtverhältnis abschließend konkretisiere, schütze er für die Dauer seines Bestandes vor erneuter Heranziehung zu einem höheren Beitrag (VGH BW, U.v. 5.11.1998 - 2 S 1655/96).
  • VG Frankfurt/Oder, 16.06.2011 - 5 K 739/07

    Heranziehung zu Abwasseranschlusskosten und Verbot der Doppelveranlagung

    Zum anderen schließt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, dass ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung bzw. Teileinrichtung grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juli 1990 - 2 S 412/90, JURIS und VBlBW 1999, 224 ff. sowie VBlBW 1986, 68; VBlBW 1989, 345;… OVG Frankfurt (Oder), a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 28. November 1995 - 15 A 179/93 - NVwZ-RR 1996, 600 ff.).
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