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| OVG Berlin, 21.07.1994 - 2 S 18.94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wandrücksprung; Schmalseitenprivileg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schmalseitenprivileg; Abstandsflächen; Außenwandrücksprung; Beachtlichkeit
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin, 25.03.1993 - 2 S 4.93
Nachbarschutz; Abstandsflächen; Außenwand; Schmalseitenprivileg; …
Auszug aus OVG Berlin, 21.07.1994 - 2 S 18.94
1985 das Schmalseitenprivileg in Anspruch genommen werden kann (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 25. März 1993 - OVG 2 S 4.93).
- BGH, 15.11.2000 - VIII ARZ 2/00
Begründung von Wohnungseigentum nach der Überlassung von Wohnraum an den Mieter
Hierbei wird, in Übereinstimmung mit der in den Rechtsentscheiden des Kammergerichts vom 9. Mai 1996 (…aaO), des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 22. November 1996 (WuM 1997, 29) und des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Oktober 1997 (WuM 1997, 664) geäußerten Auffassung, zum Teil die Meinung vertreten, der Regelungsbereich des Sozialklauselgesetzes sei auf den Zeitraum nach dem 1. August 1990 zu begrenzen, weil der Gesetzgeber durch die Übergangsregelungen in Art. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtstellung des Mieters bei Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen vom 20. Juli 1990 (BGBl. I S. 1456) einen Vertrauensschutz für den Erwerber geschaffen habe (AG Schöneberg GE 1994, 1321; Gather DWW 1993, 155, 156;… Schilling, Neues Mietrecht 1993, S. 108; ders. ZMR 1993, 441, 444; Franke DWW 1997, 63; Päch/Poll Rbeistand 1994, 40, 41 f.; Börstinghaus DWW 1998, 129, 130; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwendner, Wohnungsbaurecht, BGB-Mietrecht, Anh. zu § 556a Anm. 8 unter 4; Schubart/Kohlenbach/Wienicke, Wohn- und Mietrecht, Stand März 1999, SozklG Anm. 6;… Schmidt/Futterer/Blank, Mietrecht, 7. Aufl., § 564b BGB Rdnr. 155). - VG Berlin, 02.07.2026 - 19 K 167.23 Rechtsprechung, Schrifttum und Verwaltungspraxis haben diese Vorschrift in Berlin dahingehend ausgelegt, dass das Dachgeschoss mit mindestens einer Dachschräge unter keinen Umständen als Vollgeschoss anzusehen ist und zwar auch dann nicht, wenn es über mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche die für Aufenthaltsräume erforderliche lichte Höhe hat, weil der Gesetzgeber den Dachraum als einen besonderen, nicht den Geschossen zuzurechnenden Gebäudeteil angesehen hat (so OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. November 2009 - OVG 10 S 30.09 -, juris Rn. 14; vgl. etwa auch OVG Berlin, Beschluss vom 21. Juli 1994 - OVG 2 S 18.94 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 18. Dezember 1992 - OVG 2 B 18.89 -, juris Rn. 14; VG Berlin…, Beschluss vom 18. Mai 2017 - VG 13 L 178.17 -, juris Rn. 16).
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