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| VGH Baden-Württemberg, 17.11.1983 - 2 S 1811/83 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. November 1983 - 2 S 1811/83 (https://dejure.org/1983,3144)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 15.07.1980 - VI 164/79
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.1983 - 2 S 1811/83
Papierfundstellen
- ESVGH 34, 233 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2024 - 2 S 1770/23
Festsetzung eines Erschließungsbeitrags für einen Abschnitt einer …
Entsprechend ist auch in der Rechtsprechung des Senats die volle Umlegung der Kosten einer nur einseitig anbaubaren Anliegerstraße in einem Wohngebiet mit einer Fahrbahn von 5, 00 m und einem Gehweg von 1, 00 m nicht beanstandet worden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.1978 - II 2099/77 - juris Rn. 29; vgl. auch Urteil vom 17.11.1983 - 2 S 1811/83 - ESVGH 34, 233 zu einer Wohnstraße mit einer Fahrbahnbreite von 5, 50 m und einer Gehwegbreite von 1, 75 m; Beschluss vom 26.11.1979 - III 982/79 - juris Rn. 33 ebenfalls zu einer Wohnstraße mit einer Fahrbahnbreite von 5, 50 m; Raden in Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl., § 12 Rn. 62 zu einer Fahrbahnbreite von 5, 00 m bis 5, 50 m zzgl. - VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89
Erschließungsbeitrag für historische Ortsstraße
Hieraus folgt, daß unter der Geltung der Neuen Allgemeinen Bauordnung und des genannten Aufbaugesetzes eine Straße jedenfalls so lange die Eigenschaft einer "vorhandenen Erschließungsanlage" entbehrte, wie es an einem verbindlichen Ortsstraßen- oder Bebauungsplan fehlte, weil erst ein solcher Plan einer Straße die Bestimmung zum Anbau vermitteln konnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.1983 -- 2 S 1811/83 --; Urteil vom 4.8.1987 -- 2 S 72/85 --; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --). - VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
Erschließungsbeitragsrecht - Ablauf der Festsetzungsfrist - Erlaß eines neuen …
War ein solcher Ortsbauplan oder Bebauungsplan vorhanden, so war eine neue Ortsstraße erst mit ihrem plangemäßen Ausbau als Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG "bereits hergestellt" oder im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG "vorhanden" (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 17.11.1983 -- 2 S 1811/83 --;… Urt. v. 4.8.1987 -- 2 S 72/85 --, BWGZ 1987, 903).
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