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| VGH Baden-Württemberg, 20.09.1984 - 2 S 1812/83 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 1984 - 2 S 1812/83 (https://dejure.org/1984,3444)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 15.06.1983 - 7 K 4011/82
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.1984 - 2 S 1812/83
Papierfundstellen
- VBlBW 1985, 32
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Baden-Württemberg, 03.02.1994 - 2 S 2961/92
Berechnung des Erschließungsbeitrages bei Angrenzung an eine historische …
Rn. 15 Unter dem Begriff der historischen Ortsstraße ist nach der Rechtsprechung des Senats im ehemals württembergischen Landesteil, um den es hier geht, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im wesentlichen abgeschlossen war (vgl. u.a. Urteil vom 20.9.1984, VBlBW 1985, 32; Urteil vom 18.3.1993 - 2 S 1975/91 -, je m.w.N.). - VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06
Privatstraße als vorhandene Erschließungsanlage
Unter einer historischen Ortsstraße ist im ehemals württembergischen Landesteil, um den es hier geht, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 06.10.1872 (RegBl. S. 305) am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - Urt. v. 20.09.1984 - 2 S 1812/83 - m. w. N., auch auf grundlegende Rechtsprechung des Preuß. OVG). - VG Stuttgart, 27.10.2004 - 2 K 4735/02
Erschließungsbeitragsbescheid nach Zustimmung und historische Straße
Unter einer historischen Ortsstraße ist im ehemals württembergischen Landesteil, um den es hier geht, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 06.10.1872 ( (Regbl.S. 305) am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Bad.-Württ., Urt. vom 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - Urt. vom 20.09.1984 - 2 S 1812/83 - m. w. N., auch auf grundlegende Rechtsprechung des Preußischen OVG).
- VG Stuttgart, 30.06.2004 - 2 K 4631/02
Erhebung eines Erschließungsbeitrags
Rn. 18 Unter einer historischen Ortsstraße ist im ehemals württembergischen Landesteil, um den es hier geht, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - Urt. v. 20.09.1984 - 2 S 1812/83 - m. w. N., auch auf grundlegende Rspr. des Preuss. OVG). - VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04
Erschließungsbeitrag für großes Eckgrundstück und Fraglichkeit der historischen …
Rn. 17 Unter einer historischen Ortsstraße ist im ehemals württembergischen Landesteil, um den es hier geht, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - Urt. v. 20.09.1984 - 2 S 1812/83 - m. w. N., auch auf grundlegende Rspr. des Preuss. OVG). - VG Stuttgart, 25.06.2003 - 2 K 5128/01
Erschließungsbeitragsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer unselbständigen …
Auf das Erfordernis der plangemäßen Herstellung der Straße vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes kann hier auch nicht deshalb verzichtet werden, weil es bei sog. historischen Ortsstraßen, also fertigen Ortsstraßen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - Urt. v. 20.09.1984 - 2 S 1812/83 - m. w. N), auf dieses Erfordernis nicht ankommt. - VG Stuttgart, 30.04.2003 - 2 K 181/02
Erhebung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag
Unter einer historischen Ortsstraße in diesem Sinne ist im ehemals württembergischen Landesteil, um den es hier geht, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - Urt. v. 20.09.1984 - 2 S 1812/83 - m. w. N., auch auf grundlegende Rspr. des Preuss. OVG).
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