Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 26.05.2014 - 2 S 1877/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Beihilfe für die Kosten einer Haushaltshilfe - Aufteilung der Haushaltsführung unter erwerbstätigen Ehegatten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVO § 10a Nr. 3 Buchst. a)
Beihilferechtliche Feststellung der Person des den Haushalt allein oder überwiegend Führenden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mit in Elternzeit gering beschäftigter Ehefrau verheirateter erkrankter Lehrer kann keine Haushaltsbeihilfe verlangen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Mit in Elternzeit gering beschäftigter Ehefrau verheirateter erkrankter Lehrer kann keine Haushaltsbeihilfe verlangen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beihilferechtliche Feststellung der Person des den Haushalt allein oder überwiegend Führenden
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Lehrer mit in Elternzeit befindlicher Ehefrau kann im Falle seiner Erkrankung keine Haushaltsbeihilfe verlangen
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 25.07.2013 - 6 K 874/11
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.2014 - 2 S 1877/13
- BVerwG, 21.10.2014 - 5 B 30.14
- BVerfG, 18.01.2017 - 2 BvR 2922/14
Papierfundstellen
- DVBl 2014, 1078
- DÖV 2014, 805 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2005 - 10 A 10492/05
Beihilfefähigkeit einer Familien- und Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2014 - 2 S 1877/13
Von einer solchen Verletzung dieses Wesenskerns durch die in § 10a Nr. 3 lit. a BVO getroffene Regelung kann aber schon deshalb keine Rede sein, weil Aufwendungen für eine Haushaltshilfe nach allgemeiner Auffassung nicht unmittelbare Aufwendungen eines Beihilfeberechtigten in einem Krankheitsfall, sondern nur mittelbare Folgekosten betreffen, die typischerweise ihrer Art nach dem Bereich der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen sind (vgl. OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 23.09.2005 - 10 A 10492/05 - IÖD 2006, 6 m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 24.11.1994 - 3 B 94.1260 - BeckRS 1994, 15050).Bei § 38 SGB V handelt es sich jedoch um eine ausschließlich den Rechtskreis zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und ihren Mitgliedern betreffende spezielle Regelung und nicht um eine grundlegende Wertentscheidung des Gesetzgebers, die ohne Weiteres zwingend auf das baden-württembergische Beihilferecht übertragen werden müsste (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 23.09.2005 - 10 A 10492/05 - IÖD 2006, 6 m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 24.11.1994 - 3 B 94.1260 - BeckRS 1994, 15050).
- BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2014 - 2 S 1877/13
Rn. 27 1. Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich, für die Beihilfe verlangt wird (BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 - 2 C 35.04 - BVerwGE 125, 21 m.w.N.). - BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79
Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2014 - 2 S 1877/13
Angesichts der grundsätzlichen Strukturunterschiede beider Sicherungssysteme (hierzu z.B. BVerwG, Urteil vom 18.06.1980 - 6 C 19.79 - BVerwGE 60, 212; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 04.03.2005 - 2 A 11887/04 - IÖD 2005, 176) besteht daher mangels Vergleichbarkeit der Sachverhalte kein Anspruch auf Gleichbehandlung der Beamten mit den Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung, zumal hier lediglich mittelbare Krankheitskosten betroffen sind und lediglich der Randbereich der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht berührt ist.
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 2 A 11887/04
Neben Pauschalbeihilfe sind weitere Aufwendungen im Falle einer Verhinderung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2014 - 2 S 1877/13
Angesichts der grundsätzlichen Strukturunterschiede beider Sicherungssysteme (hierzu z.B. BVerwG, Urteil vom 18.06.1980 - 6 C 19.79 - BVerwGE 60, 212; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 04.03.2005 - 2 A 11887/04 - IÖD 2005, 176) besteht daher mangels Vergleichbarkeit der Sachverhalte kein Anspruch auf Gleichbehandlung der Beamten mit den Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung, zumal hier lediglich mittelbare Krankheitskosten betroffen sind und lediglich der Randbereich der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht berührt ist. - BVerwG, 17.10.1991 - 2 C 21.90
Beihilfe - Familienhilfe - Haushaltshilfe - Beihilfefähigkeit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2014 - 2 S 1877/13
Diese Gründe greifen aber dann nicht ein, wenn - wie auch hier - der erkrankte Ehegatte den Hauhalt vor seiner Erkrankung nicht überwiegend geführt hat (vgl. zu diesem Gedanken: BVerwG, Urteil vom 17.10.1991 - 2 C 21.90 - NJW 1992, 775). - VGH Bayern, 14.08.2008 - 14 ZB 07.1314
Beihilfe; Haushaltshilfe; Teilzeitbeschäftigung; Polizeibeamtin; Schichtdienst; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2014 - 2 S 1877/13
Erst wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Haushaltsführung nicht durch zumutbare Eigenleistung oder eigene finanzielle Aufwendungen gewährleistet werden kann, wäre möglicherweise der Wesenskern der dem Dienstherrn obliegenden Fürsorgepflicht verletzt (BayVGH, Beschluss vom 14.08.2008 - 14 ZB 07.1314 - juris). - VG Köln, 30.01.2004 - 27 K 4400/01
Voraussetzungen der Wahrung der verwaltungsprozessrechtlichen Klagefrist; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2014 - 2 S 1877/13
Der Verordnungsgeber geht somit erkennbar davon aus, dass derjenige, der die Elternzeit in Anspruch nimmt, in diesem Zeitraum innerhalb der Familie im Wesentlichen für die Betreuung und Erziehung der Kinder zuständig ist (vgl. VG Köln, Urteil vom 30.01.2004 - 27 K 4400/01 - juris).
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 2194/18
Zur Begrenzung der Beihilfefähigkeit für Aufwendungen im Rahmen einer …
Rn. 68 2. Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Härtefallregelung des § 6 Abs. 6 Satz 1 BBhV a.F. berufen oder ihren Anspruch unmittelbar aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. hierzu Senat…, Urteil vom 26.11.2015 - 2 S 1075/14 - juris Rn. 61 ff.; Urteil vom 26.05.2014 - 2 S 1877/13 - juris Rn. 42 ; BVerwG…, Urteil vom 26.03.2015, aaO Rn. 34;… Urteil vom 24.02.2011, aaO Rn. 20;… Beschluss vom 22.09.2005 - 2 B 27.05 - juris Rn. 6;… Urteil vom 24.08.1995 - 2 C 7.94 - juris Rn. 25) oder aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes herleiten.
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