Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 29.04.1993 - 2 S 1886/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zur Frage der Anwendbarkeit einer satzungsrechtlichen Eckgrundstücksregelung auf einen Weg, der (noch) keine beitragsfähige Erschließungsanlage darstellt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 13.06.1991 - 5 K 145/88
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.1993 - 2 S 1886/91
Papierfundstellen
- VBlBW 1993, 235 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 105.89
Erschließungsbeitragsrecht: Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1993 - 2 S 1886/91
Denn maßgebliche Sachlage für die Art, in der ein beitragsfähiger Erschließungsaufwand zu verteilen ist, ist die bei Abschluß der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich der weiteren Voraussetzungen ihrer Beitragsfähigkeit bestehende Sachlage (BVerwG, Urteil vom 29.11.1991, NVwZ 1992, 490). - VGH Baden-Württemberg, 27.05.1982 - 2 S 1254/81
Erschließungsbeitrag; Bescheid; Änderungsbescheid; Stufenklage; endgültige …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1993 - 2 S 1886/91
Denn sowohl die Beitragssatzung der ehemaligen Gemeinde vom 24.4.1971 (dazu deren § 5 Abs. 2 und § 2 Abs. 2) als auch die bis zu der genannten Fassung ergangenen Erschließungsbeitragssatzungen der Beklagten enthalten einen Hinweis auf die nichtige Regelung in § 24 BauNVO a.F., was zur Nichtigkeit der Verteilungsregelung insgesamt führen muß mit der Folge, daß eine Beitragspflicht nicht entstehen konnte (vgl. dazu u.a. Urteil des Senats vom 24.5.1982 - 2 S 1254/81 - Urteil vom 12.3.1984 - 2 S 1753/83 -). - VGH Baden-Württemberg, 12.03.1984 - 2 S 1753/83
Erschließungsbeitrag; Genehmigungserfordernis bei rückwirkender Satzung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1993 - 2 S 1886/91
Denn sowohl die Beitragssatzung der ehemaligen Gemeinde vom 24.4.1971 (dazu deren § 5 Abs. 2 und § 2 Abs. 2) als auch die bis zu der genannten Fassung ergangenen Erschließungsbeitragssatzungen der Beklagten enthalten einen Hinweis auf die nichtige Regelung in § 24 BauNVO a.F., was zur Nichtigkeit der Verteilungsregelung insgesamt führen muß mit der Folge, daß eine Beitragspflicht nicht entstehen konnte (vgl. dazu u.a. Urteil des Senats vom 24.5.1982 - 2 S 1254/81 - Urteil vom 12.3.1984 - 2 S 1753/83 -).
- VG Freiburg, 26.10.2010 - 4 K 27547/08
Erschließungsbeitragssatzung: Berücksichtigung mehrfach erschlossener Grundstücke …
Das steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, derzufolge genau das ausdrücklich verlangt wird ( siehe VGH Bad.-Württ, Urteil vom 28.09.2000 - 2 S 198/99 -, BWGZ 2001, 647; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.04.1993 - 2 S 1886/91 - ). - VGH Baden-Württemberg, 16.10.1997 - 2 S 3133/95
Bekanntmachungssatzung: Regelung über eine sog Notbekanntmachung; Bekanntgabe der …
Geht er, wie dies hier der Fall ist, von dem Erschlossensein aus, scheidet eine Ermäßigung bereits bei der Herstellung der ersten ein Grundstück erschließenden Anbaustraße aus, wenn eine weitere für das Grundstück in Betracht kommende Erschließungsanlage lediglich in (wenn auch bereits konkreten) Planungs- und Ausbauabsichten der Gemeinde existiert, tatsächlich aber noch nicht ausgebaut ist (so das Urteil des Senats vom 29.4.1993 - 2 S 1886/91 -). - VGH Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 2 S 198/99
Eckgrundstücksermäßigung
Nach dem unwidersprochenen Vorbringen der Kläger ist die Straße "Wasenmühle" nämlich auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht hergestellt (vgl. zu einer erst künftigen Herstellung das Urteil des Senats vom 29.4.1993 - 2 S 1886/91 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1999 - 6 A 12269/98 Allerdings vermag nicht nur in den Fällen des § 125 Abs. 2 Satz 2 BauGB a.F. (Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans und der aufsichtsbehördlichen Zustimmung) und nunmehr des § 125 Abs. 2 BauGB n.F. - nach dieser Vorschrift ist das Erfordernis der ersatzweisen Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gänzlich entfallen -, sondern auch des Absatzes 1 die Erfüllung des erschließungsrechtlichen Planerfordernisses allein schon vom Wortlaut her, aber auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Eigentümer der Mittelgrundstücke noch nicht ein eine Eckgrundstücksvergünstigung rechtfertigendes zusätzliches "Erschlossensein" zu begründen (so im Ergebnis auch das bereits vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 29. April 1993 - 2 S 1886/91 -, VGH BW RSpdienst 1993, Beilage 7, B 5 sowie Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Auflage, § 18 Rdn. 74, auch unter Hinweis auf OVG Hamburg, KStZ 1990, 180).
- VG Münster, 05.11.2008 - 3 L 461/08
Erschließungsbeitrag Abrechnungsgebiet Eckgrundstücksermäßigung Ablösevertrag …
Rn. 17 Vgl. dazu VGH Mannheim, Urteile vom 28.9.2000 - 2 S 198/99 -, juris, und vom 29.4.1993 - 2 S 1886/91 -, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 18 Rdnr. 79.
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