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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 2 S 1958/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9908
VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 2 S 1958/90 (https://dejure.org/1992,9908)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.04.1992 - 2 S 1958/90 (https://dejure.org/1992,9908)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. April 1992 - 2 S 1958/90 (https://dejure.org/1992,9908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Heilung von - aufgrund ungültiger Satzung - rechtswidrigen Beitragsbescheiden; hier: Im Fall eines vor der Änderungssatzung eingetretenen Eigentumswechsel abgelehnt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1990 - 2 S 1975/90

    Entwässerungsbeitrag: Einbeziehung künftiger Herstellungskosten - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 2 S 1958/90
    Die Annahme einer Preissteigerung in dieser Höhe wurde in den Globalberechnungen nicht begründet und war nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum damaligen Zeitpunkt auch nicht gerechtfertigt (vgl. u.a. Urteil vom 15.9.1988 - 2 S 2201/87 - Urteil vom 12.10.1989 - 2 S 2107/87 - = ESVGH 40, 81; Beschluß vom 12.12.1990 - 2 S 1975/90 - Beschluß vom 22.2.1991 - 2 S 2041/90 -).

    Da die Ermittlung der künftigen Herstellungskosten gerichtlicher Überprüfung unterliegt, muß aus der vom Gemeinderat zu billigenden Globalberechnung hervorgehen, auf welchen (nachprüfbaren) Erkenntnissen die geschätzte Preissteigerungsrate beruht (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 12.12.1990 - 2 S 1975/90 - und vom 22.2.1991 - 2 S 2041/90 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87

    Berechnung von Kanalbeiträgen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 2 S 1958/90
    Die Annahme einer Preissteigerung in dieser Höhe wurde in den Globalberechnungen nicht begründet und war nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum damaligen Zeitpunkt auch nicht gerechtfertigt (vgl. u.a. Urteil vom 15.9.1988 - 2 S 2201/87 - Urteil vom 12.10.1989 - 2 S 2107/87 - = ESVGH 40, 81; Beschluß vom 12.12.1990 - 2 S 1975/90 - Beschluß vom 22.2.1991 - 2 S 2041/90 -).

    Da sich die Preisentwicklung wegen der vielfältigen Umstände, die auf sie einwirken, nicht für jedes einzelne Jahr mathematisch genau vorausberechnen läßt, ist es sachgerecht und vertretbar, der Ermittlung künftiger Herstellungskosten eine durchschnittliche Preissteigerungsrate zugrundezulegen, die sich an einem längeren Zeitraum der Vergangenheit mit teils steigenden, teils fallenden Preisen orientiert (vgl. Urteile des Senats vom 12.10.1989 - 2 S 2107/87 -, aaO; vom 19.10.1989 - 2 S 1921/87 -).

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 2 S 1958/90
    Nach der neueren Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.1983 - 8 C 112.82 -, BVerwGE 68, 249; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.7.1985 - 2 S 1254/84 -, VBlBW 1986, 68) ist (allein) sachgerecht und vertretbar die sog. kostenorientierte Methode, die aber bei der Ermittlung des Straßenentwässerungskostenanteils in der Globalberechnung vom 20.4.1982 nicht zur Anwendung gekommen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1985 - 2 S 1254/84

    Entwässerungsbeitrag; Umstellung des Kanalsystems; Grundstücksbegriff

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 2 S 1958/90
    Nach der neueren Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.1983 - 8 C 112.82 -, BVerwGE 68, 249; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.7.1985 - 2 S 1254/84 -, VBlBW 1986, 68) ist (allein) sachgerecht und vertretbar die sog. kostenorientierte Methode, die aber bei der Ermittlung des Straßenentwässerungskostenanteils in der Globalberechnung vom 20.4.1982 nicht zur Anwendung gekommen ist.
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 2 S 1958/90
    Rn. 28 Zwar können Beitragsbescheide, die wegen Ungültigkeit der einschlägigen Satzung rechtswidrig sind, grundsätzlich dadurch geheilt werden, daß nachträglich eine im gerichtlichen Verfahren noch zu berücksichtigende Beitragssatzung in Kraft tritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1981 - 8 C 14.81 -, BVerwGE 64, 218;… Driehaus, NJW-Schriften 42, 3. A., Rdnr. 286).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 2 S 1958/90
    Für eine derartige Heilung ist jedoch kein Raum mehr, wenn zwischen der Bekanntgabe des rechtswidrigen Bescheids und dem das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (nachträglich) herbeiführenden Ereignis (hier: Inkrafttreten einer Satzung ohne Rückwirkungsanordnung) ein Wechsel im Eigentum an dem einer Beitragspflicht unterliegenden Grundstück stattgefunden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.9.1982 - 8 C 145.81 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26;… vgl. Driehaus, aaO, Rdnr. 287, 840).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1987 - 2 S 1930/86

    Genaue Bezeichnung des veranlagten Grundstücks als Wirksamkeitserfordernis des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 2 S 1958/90
    Nichtigkeit eines Beitragsbescheids ist danach anzunehmen, wenn aus ihm nicht hervorgeht, für welches (Buch-)Grundstück der Beitrag festgesetzt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.1990 - 2 S 2463/89 - Urteil vom 24.9.1987 - 2 S 1930/86 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1990 - 2 S 2463/89

    Zur Entstehung der Beitragspflicht für einen Kinderspielplatz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 2 S 1958/90
    Nichtigkeit eines Beitragsbescheids ist danach anzunehmen, wenn aus ihm nicht hervorgeht, für welches (Buch-)Grundstück der Beitrag festgesetzt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.1990 - 2 S 2463/89 - Urteil vom 24.9.1987 - 2 S 1930/86 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1989 - 2 S 1921/87

    Entwässerungsbeitrag: Ermittlung der Herstellungskosten - Berücksichtigung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 2 S 1958/90
    Da sich die Preisentwicklung wegen der vielfältigen Umstände, die auf sie einwirken, nicht für jedes einzelne Jahr mathematisch genau vorausberechnen läßt, ist es sachgerecht und vertretbar, der Ermittlung künftiger Herstellungskosten eine durchschnittliche Preissteigerungsrate zugrundezulegen, die sich an einem längeren Zeitraum der Vergangenheit mit teils steigenden, teils fallenden Preisen orientiert (…vgl. Urteile des Senats vom 12.10.1989 - 2 S 2107/87 -, aaO; vom 19.10.1989 - 2 S 1921/87 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09

    Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der …

    Rn. 88 Für eine Heilung eines Beitragsbescheids durch eine die sachliche Beitragspflicht an sich erst herbeiführende Beitragssatzung ist kein Raum, wenn das in diesem Bescheid benannte Grundstück vor Inkrafttreten der Satzung durch Vereinigung mit anderen Grundstücken bzw. Aufteilung in neue Grundstücke seine rechtliche Existenz verloren hat (so auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 9. April 1992 - 2 S 1958/90 -, zit. nach JURIS zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11

    Abwasserbeiträge, Ersatz einer nichtigen Satzung und Zwangsversteigerung

    Rn. 34 Nichts anderes gilt im kommunalen Anschlussbeitragsrecht (vgl. VGH BW, Urt. v. 9. April 1992 - 2 S 1958/90 -, juris Rn. 28;… OVG LSA, Urt. v. 30. Mai 2012 - 4 L 226/11 -, juris Rn. 39/40;… ThürOVG, Beschl v. 18. März 2002 - 4 ZEO 669/01 -, juris Rn. 8 = NVwZ-RR 2003, 91 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 5 S 2393/94

    Zur Bestimmtheit einer Sondernutzungsgebührensatzung hinsichtlich des Begriffs …

    Die von der Klägerin angezogene und von ihr für entsprechend anwendbar betrachtete Rechtsprechung, wonach die Heilung eines rechtswidrigen Beitragsbescheids durch Erlaß einer Satzung unter anderem dann ausgeschlossen ist, wenn zwischen der Zustellung des rechtswidrigen Beitragsbescheids und dem Inkrafttreten der Satzung ein Wechsel im Eigentum an dem veranlagten Grundstück stattgefunden hat (…VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.12.1989 - 2 S 2905/87 - VBlBW 1990, 307; Urt. v. 09.04.1992 - 2 S 1958/90 -), ist hier schon deshalb nicht einschlägig, weil die Satzung der Beklagten vom 06.07.1994 rückwirkend Geltung entfaltet, was in den von der zitierten Rechtsprechung behandelten Fällen nicht zutraf.
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