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Rechtsprechung
   LG Berlin, 19.10.2022 - 2 S 20/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,46647
LG Berlin, 19.10.2022 - 2 S 20/21 (https://dejure.org/2022,46647)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.10.2022 - 2 S 20/21 (https://dejure.org/2022,46647)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. Oktober 2022 - 2 S 20/21 (https://dejure.org/2022,46647)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.09.2023 - VIII ZR 263/22

    Zum Gestaltungsspielraum eines Fernwärmeversorgungsunternehmens bei der …

    Dies hat - insoweit rechtsfehlerfrei und unangegriffen - auch das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf das dieselbe Preisänderungsklausel betreffende Urteil des Landgerichts Berlin vom 19. Oktober 2020 (2 S 20/21, nicht veröffentlicht [Vorinstanz des Senatsurteils vom heutigen Tage - VIII ZR 249/22, aaO) zugrunde gelegt.
  • KG, 09.03.2023 - 4 U 121/21

    Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag

    Dieses Bezugsjahr findet in der - von der Beklagten zur Rechtfertigung ihrer Klausel auch angeführten - sog. Dreijahreslösung des BGH eine sachgerechte Stütze (so im Ergebnis auch Landgericht Berlin, Urteil v. 19.10.2022, 2 S 20/21 und ihm folgend KG, Urteil v. 18.11.2022, 5 U 33/20).

    Rn. 73 Der Senat folgt der Einschätzung des Landgerichts Berlin (Urteil v. 19.10.2022, 2 S 20/21) wie auch des Kammergerichts (Urteil v. 18.11.2022, 5 U 33/20), dass die Beklagte die Bezugsjahre der von ihr zur Anwendung gebrachten Preisanpassungsparameter nicht nach freiem Belieben unterschiedlich festlegen durfte, da sie anderenfalls durch geschicktes Kombinieren der Basisjahre für den Basisarbeitspreis einerseits und den Wärmepreisindex und den Vattenfall-Tarif andererseits zu ihren Gunsten einen möglichst hohen Arbeitspreis hätte generieren können.

    Entsprechend war auch keine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des BGH über die gegen die Urteile des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (2 S 20/21) und des Kammergerichts vom 18.11.2022 (5 U 33/20) geboten.

  • KG, 09.03.2023 - 4 U 41/20

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag; …

    Dieses Bezugsjahr findet in der - von der Beklagten zur Rechtfertigung ihrer Klausel auch angeführten - sog. Dreijahreslösung des BGH eine sachgerechte Stütze (so im Ergebnis auch Landgericht Berlin, Urteil v. 19.10.2022, 2 S 20/21 und ihm folgend KG, Urteil v. 18.11.2022, 5 U 33/20).

    Rn. 86 Der Senat folgt der Einschätzung des Landgerichts Berlin (Urteil v. 19.10.2022, 2 S 20/21) wie auch des Kammergerichts (Urteil v. 18.11.2022, 5 U 33/20), dass die Beklagte die Bezugsjahre der von ihr zur Anwendung gebrachten Preisanpassungsparameter nicht nach freiem Belieben unterschiedlich festlegen durfte, da sie anderenfalls durch geschicktes Kombinieren der Basisjahre für den Basisarbeitspreis einerseits und den Wärmepreisindex und den Vattenfall-Tarif andererseits zu ihren Gunsten einen möglichst hohen Arbeitspreis hätte generieren können.

    Entsprechend war auch keine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des BGH über die gegen die Urteile des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (2 S 20/21) und des Kammergerichts vom 18.11.2022 (5 U 33/20) geboten.

  • KG, 09.03.2023 - 4 U 44/22

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag; …

    Dieses Bezugsjahr findet in der - von der Beklagten zur Rechtfertigung ihrer Klausel auch angeführten - sog. Dreijahreslösung des BGH eine sachgerechte Stütze (so im Ergebnis auch Landgericht Berlin, Urteil v. 19.10.2022, 2 S 20/21 und ihm folgend KG, Urteil v. 18.11.2022, 5 U 33/20).

    Rn. 107 Der Senat folgt der Einschätzung des Landgerichts Berlin (Urteil v. 19.10.2022, 2 S 20/21) wie auch des Kammergerichts (Urteil v. 18.11.2022, 5 U 33/20), dass die Beklagte die Bezugsjahre der von ihr zur Anwendung gebrachten Preisanpassungsparameter nicht nach freiem Belieben unterschiedlich festlegen durfte, da sie anderenfalls durch geschicktes Kombinieren der Basisjahre für den Basisarbeitspreis einerseits und den Wärmepreisindex und den Vattenfall-Tarif andererseits zu ihren Gunsten einen möglichst hohen Arbeitspreis hätte generieren können.

    Entsprechend war auch keine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des BGH über die gegen die Urteile des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (2 S 20/21) und des Kammergerichts vom 18.11.2022 (5 U 33/20) geboten.

  • KG, 09.03.2023 - 4 U 1062/20

    Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in einem Wärmelieferungsvertrag

    Dieses Bezugsjahr findet in der - von der Beklagten zur Rechtfertigung ihrer Klausel auch angeführten - sog. Dreijahreslösung des BGH eine sachgerechte Stütze (so im Ergebnis auch Landgericht Berlin, Urteil v. 19.10.2022, 2 S 20/21 und ihm folgend KG, Urteil v. 18.11.2022, 5 U 33/20).

    Rn. 74 Der Senat folgt der Einschätzung des Landgerichts Berlin (Urteil v. 19.10.2022, 2 S 20/21) wie auch des Kammergerichts (Urteil v. 18.11.2022, 5 U 33/20), dass die Beklagte die Bezugsjahre der von ihr zur Anwendung gebrachten Preisanpassungsparameter nicht nach freiem Belieben unterschiedlich festlegen durfte, da sie anderenfalls durch geschicktes Kombinieren der Basisjahre für den Basisarbeitspreis einerseits und den Wärmepreisindex und den Vattenfall-Tarif andererseits zu ihren Gunsten einen möglichst hohen Arbeitspreis hätte generieren können.

    Entsprechend war auch keine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des BGH über die gegen die Urteile des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (2 S 20/21) und des Kammergerichts vom 18.11.2022 (5 U 33/20) geboten.

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