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| VGH Baden-Württemberg, 21.09.1987 - 2 S 2019/87 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. September 1987 - 2 S 2019/87 (https://dejure.org/1987,6290)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zulässigkeit einer gegen die Erhöhung eines Streitwerts gerichteten Beschwerde durch einen nicht kostenpflichtigen Kläger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 26.04.1985 - 3 K 3/83
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.1987 - 2 S 1732/85
- VG Karlsruhe, 29.06.1987 - 3 K 3/83
- VGH Baden-Württemberg, 21.09.1987 - 2 S 2019/87
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.1987 - 2 S 1732/85
Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über den Verzicht auf die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.1987 - 2 S 2019/87
Wie der erk. Senat in seinem Urteil vom 7.5.1987 - 2 S 1732/85 - ausgeführt hat, ergab sich das Interesse der Klägerin an der begehrten Feststellung, daß die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung des Vertrags vom 18./19./25.7.1967 unwirksam ist, aus dem Umstand, daß die Verbandsversammlung die Kündigung dieses Vertrags durch die Beklagte zum Anlaß genommen hatte, die Finanzkosten- und Betriebskostenumlage der Klägerin beträchtlich zu erhöhen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1978 - X B 2788/77
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.1987 - 2 S 2019/87
Da sich nach dem festgesetzten Streitwert die Höhe der Gerichtsgebühren ( § 11 Abs. 2 GKG ) und der Rechtsanwaltsgebühren (§ 9 Abs. 1 BRAGO) richtet, kann grundsätzlich nur der kostenpflichtige Verfahrensbeteiligte beschwert sein, wenn der Streitwert zu hoch festgesetzt wurde; sein Beschwerdebegehren kann deshalb schutzwürdig nur auf eine Herabsetzung des Streitwerts gerichtet sein, um die ihm auferlegte Kostenlast zu vermindern (OVG Münster, Beschluß vom 3.2.1978, DÖV 1978, 816 [OVG Nordrhein-Westfalen 03.02.1978 - X B 2788/77] ;… VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 28.8.1978 - VI 1790/78 - Hartmann, Kostengesetze, 21. Aufl., GKG, § 25 Anm. 4b).
- OVG Sachsen, 18.05.2007 - 5 E 237/06
Gegenstandswertbeschwerde; Heraufsetzung des Gegenstandswertes; Beschwer
Dies bedeutet, dass die auf die Erhöhung des Gegenstandswerts gerichtete Beschwerde eines nicht kostenpflichtigen Klägers mangels einer Beschwer grundsätzlich unzulässig ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 29.12.2003 - 1 O 131/03 - Beschl. v. 27.11.2002 - 1 O 110/02 - OVG Hamburg, Beschl. v. 10.5.2002 - 4 So 45/01 - VGH Mannheim, Beschl. v. 21.9.1987 - 2 S 2019/87 - OLG Zweibrücken, Beschl. v. 3.8.1998 - 5 WF 80/98 - jeweils zitiert nach juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2002 - 1 O 110/02
Beschwerde gegen die Festsetzung eines Gegenstandswerts; Ermittlung des …
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