Rechtsprechung
| OVG Bremen, 28.06.2024 - 2 S 209/24 |
Volltextveröffentlichung
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Voraussetzungen für die Anordnung der Durchsuchung der Wohnung des Antragsgegners zur Nachtzeit zum Zweck seiner Ergreifung und Abschiebung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die Erforderlichkeit der Wohnungsdurchsuchung einer ausreisepflichtigen Person zur Nachtzeit
Verfahrensgang
- VG Bremen, 26.06.2024 - 4 E 1588/24
- OVG Bremen, 28.06.2024 - 2 S 209/24
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OVG Bremen, 30.09.2019 - 2 S 262/19
Auszug aus OVG Bremen, 28.06.2024 - 2 S 209/24
Diese Vorschriften sind auf die Durchsuchung der Wohnung einer ausreisepflichtigen Person zum Zweck der Abschiebung anwendbar; die bundesrechtliche Regelung in § 58 Abs. 6 bis 9 AufenthG steht dem gemäß § 58 Abs. 10 AufenthG nicht entgegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.09.2019 - 2 S 262/19, juris Rn. 10 ff.).Die vom angerufenen Gericht vor Erlass einer Durchsuchungsanordnung durchzuführende Prüfung umfasst daher zunächst die Frage, ob die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, sowie die Frage, ob anzunehmen ist, der Antragsgegner werde zum Durchsuchungszeitpunkt in den Räumen, deren Durchsuchung beantragt ist, anzutreffen sein (OVG Bremen, Beschl. v. 30.09.2019 - 2 S 262/19, juris Rn. 14).
Allerdings ergibt sich die Gefährdung des Durchsuchungszwecks im vorliegenden Fall nicht aus den zur Verfügung stehenden Flügen und Flugzeiten sowie der erforderlichen organisatorischen Abstimmung mit der Bundespolizei (vgl. zu einem solchen Fall OVG Bremen, Beschl. v. 30.09.2019 - 2 S 262/19, juris Rn. 16, 22).
Am gebuchten frühen Flug festzuhalten, den Antragsgegner aber schon am Vorabend des Abschiebungstags vor Beginn der Nachtzeit zu ergreifen, wäre kein milderes Mittel, da ein solches Vorgehen mit einer Freiheitsentziehung verbunden wäre (OVG Bremen, Beschl. v. 30.09.2019 - 2 S 262/19, juris Rn. 21).
Beim Antragsgegner ist dabei zu berücksichtigen, dass er es selbst in der Hand hatte, durch freiwillige Erfüllung seiner gesetzlichen Ausreisepflicht eine Durchsuchung und Abschiebung abzuwenden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.09.2019 - 2 S 262/19, juris Rn. 22).
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14
Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen …
Auszug aus OVG Bremen, 28.06.2024 - 2 S 209/24
Nächtliche Durchsuchungen sind von Verfassungs wegen nur ausnahmsweise zulässig (BVerfG, Beschl. v. 12.03.2019 - 2 BvR 675/14, juris Rn. 61).Die Durchsuchung ist - auch unter Berücksichtigung der erhöhten Anforderungen, die insofern an nächtliche Durchsuchungen zu stellen sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.03.2019 - 2 BvR 675/14, juris Rn. 61) - verhältnismäßig.
- OVG Bremen, 05.08.2019 - 2 F 211/19
Auszug aus OVG Bremen, 28.06.2024 - 2 S 209/24
Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, weil Gerichtskosten nur bei einem Misserfolg der Beschwerde angefallen wären (vgl. Nr. 5502 KV, Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG ) und außergerichtliche Kosten wegen des nicht-kontradiktorischen Charakters des Verfahrens nicht zu erstatten sind (OVG Bremen, Beschl. v. 05.08.2019 - 2 F 211/19, juris Rn. 16). - BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus OVG Bremen, 28.06.2024 - 2 S 209/24
Es müssen sachlich zureichende, plausible Gründe für diese Annahme vorliegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80, juris Rn. 5;… Dollinger, in: Bergmann/ Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 58 Rn. 38).
- OVG Bremen, 20.12.2024 - 2 S 344/24
Durchsuchung zum Zweck der Abschiebung; asylrechtliche Abschiebungsandrohung; …
in der Prüfung, ob in Bezug auf die Abschiebung die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 28.06.2024 - 2 S 209/24, juris Rn. 3). - VG Karlsruhe, 02.01.2026 - 18 K 12581/25
Abschiebung; Durchsuchung der Wohnung des abzuschiebenden Ausländers
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es der Antragsgegner selbst in der Hand hatte, durch freiwillige Erfüllung seiner gesetzlichen Ausreisepflicht eine Durchsuchung und Abschiebung abzuwenden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 28.06.2024 - 2 S 209/24 - juris Rn. 14). - OLG Schleswig, 13.03.2026 - 2x W 51/25
Anforderungen an den Verdachtsgrad für die Durchsuchung von Drittwohnungen zur …
Erforderlich sind zumindest sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 3. November 2025 - 1 BvR 259/24, juris Rn. 37; OVG Bremen, Beschluss vom 28. Juni 2024 - 2 S 209/24, BeckRS 2024, 16436 Rn. 9f.). - OVG Bremen, 28.01.2025 - 2 S 224/24
Durchsuchung; Durchsuchung zur Nachtzeit; Schlagartiges Eindringen; …
Es entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass sich die Durchsuchung zur Nachtzeit im Regelfall auch gegenüber nicht betroffenen Dritten - einschließlich Minderjährigen - als verhältnismäßig erweist, wenn dadurch die Ingewahrsamnahme vermieden wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 08.04.2020 - 2 F 254/19;… Beschl. v. 18.02.2020 - 2 S 43/20, juris Rn. 5 ff.; Beschl. v. 28.06.2024 - 2 S 209/24, juris Rn. 13).
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