Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer - Höhe durch Schätzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Heranziehung des Steuerpflichtigen zu einer Zweitwohnungssteuer auf Grundlage der Einheitswertfeststellung des Finanzamts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schätzung der Zweitwohnungssteuer nach Vergleichsmiete zulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)
Baden-Baden: 3.387,90 Euro Zweitwohnungssteuer/Jahr zulässig
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Zweitwohnungsteuer: keine feste Belastungsgrenze, Vorgehen bei der Schätzung der üblichen Miete
- lto.de (Kurzinformation)
Zweitwohnungssteuer - 30 Prozent der Jahresmiete nicht zu viel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Höhe der Zweitwohungssteuer
- nwb.de (Kurzmitteilung)
3.387,90 Euro Zweitwohnungsteuer zulässig
- presseportal.de (Kurzinformation)
Steuer nicht zu hoch - Frau musste für ihre Zweitwohnung in Baden-Baden bezahlen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Baden-Baden: Jährliche Zweitwohnungssteuer in Höhe von 3.387,90 Euro zulässig - Festgesetzte Zweitwohnungssteuer mit höherrangigem Recht vereinbar und der Höhe nach nicht unverhältnismäßig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Heranziehung des Steuerpflichtigen zu einer Zweitwohnungssteuer auf Grundlage der Einheitswertfeststellung des Finanzamts
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 06.09.2012 - 6 K 777/12
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
- BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (14)
- VGH Baden-Württemberg, 18.02.1987 - 2 S 543/85
Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
Wenn eine Gemeinde die Einheitswertfeststellung des Finanzamts, die auf der Jahresrohmiete des Jahres 1964 basiert, heranzieht und diese anhand der seither erfolgten Mietpreissteigerungen indexiert, um die Höhe der üblichen Miete für eine eigengenutzte Zweitwohnung zu schätzen, steht dies nicht in Einklang mit einer Satzungsbestimmung, die regelt, dass diese Schätzung in Anlehnung an die Jahresrohmiete vergleichbarer Räume zu erfolgen hat (anders noch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.02.1987 - 2 S 543/85 -).Soweit der Senat diese Vorgehensweise in seiner früheren Rechtsprechung (vgl. insbes. Urteil vom 18.2.1987 - 2 S 543/85 -) gebilligt hatte, wird daran nicht mehr festgehalten, da sie mit dem Wortlaut der einschlägigen Satzungsbestimmung nicht in Einklang zu bringen ist.
- BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
Rn. 51 Die Beklagte kann sich schließlich nicht darauf berufen, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Obergerichte eine entsprechende Vorgehensweise grundsätzlich billigt, denn die insoweit einschlägigen Entscheidungen betreffen Satzungsbestimmungen, in denen - anders als hier - die Schätzung anhand des Einheitswerts und dessen Indexierung ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.2003 - 9 C 3.02 - BVerwGE 117, 345; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.3.2010 - 9 LA 100/09 - juris; Hess. VGH, Urteil vom 23.11.2005 - 5 UE 2557/04 - KStZ 2006, 112). - BFH, 28.03.2001 - VII B 213/00
Haftungsbescheid; Einwendungen des Haftenden
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
Das gewonnene Schätzungsergebnis muss aber jedenfalls schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (vgl. BFH, Beschlüsse vom 13.10.2003 - IV B 85/02 - BFHE 203, 404 und vom 28.3.2001 - VII B 213/00 - BFH/NV 2001, 1217;… Cöster in: Pahlke/Koenig, aaO, § 162 Rn. 4 mwN; s. auch Senatsbeschluss vom 27.2.2012 - 2 S 206/12 -).
- BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02
Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
Das gewonnene Schätzungsergebnis muss aber jedenfalls schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (vgl. BFH, Beschlüsse vom 13.10.2003 - IV B 85/02 - BFHE 203, 404 …und vom 28.3.2001 - VII B 213/00 - BFH/NV 2001, 1217;… Cöster in: Pahlke/Koenig, aaO, § 162 Rn. 4 mwN; s. auch Senatsbeschluss vom 27.2.2012 - 2 S 206/12 -). - VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09
Fremdenverkehrsbeitrag; unmittelbare wirtschaftliche Vorteile für Kurklinik; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (vgl. Senatsurteile vom 29.4.2010 - 2 S 2160/09 - VBlBW 2010, 440 und vom 22.12.2012 - 2 S 2011/11 - NVwZ-RR 2012, 327). - BFH, 19.02.1987 - IV R 143/84
Einkommensteuer - Besteuerungsgrundlage - Schätzung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
Rn. 53 Die Schätzung ist ein Verfahren, Besteuerungsgrundlagen mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zu ermitteln, wenn eine sichere Feststellung trotz des Bemühens um Aufklärung nicht möglich oder nicht zumutbar ist (BFH, Urteil vom 19.2.1987 - IV R 143/84 - BFHE 149, 121;… Cöster in: Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, 2. Aufl., § 162, Rn. 1 mwN). - VGH Baden-Württemberg, 22.12.2011 - 2 S 2011/11
Fremdenverkehrsbeitrag: Gruppenbezogene Beitragsmaßstäbe, Umfang der Heranziehung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (vgl. Senatsurteile vom 29.4.2010 - 2 S 2160/09 - VBlBW 2010, 440 und vom 22.12.2012 - 2 S 2011/11 - NVwZ-RR 2012, 327). - OVG Niedersachsen, 16.03.2010 - 9 LA 100/09
Zweitwohnungsteuer: Unterschiedliche Steuermaßstäbe für Miet- und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
Rn. 51 Die Beklagte kann sich schließlich nicht darauf berufen, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Obergerichte eine entsprechende Vorgehensweise grundsätzlich billigt, denn die insoweit einschlägigen Entscheidungen betreffen Satzungsbestimmungen, in denen - anders als hier - die Schätzung anhand des Einheitswerts und dessen Indexierung ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.2003 - 9 C 3.02 - BVerwGE 117, 345; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.3.2010 - 9 LA 100/09 - juris; Hess. VGH, Urteil vom 23.11.2005 - 5 UE 2557/04 - KStZ 2006, 112). - VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 2557/04
Zweitwohnungssteuersatzung; Verweis auf Preisindex; Bestimmtheitsgrundsatz
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
Rn. 51 Die Beklagte kann sich schließlich nicht darauf berufen, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Obergerichte eine entsprechende Vorgehensweise grundsätzlich billigt, denn die insoweit einschlägigen Entscheidungen betreffen Satzungsbestimmungen, in denen - anders als hier - die Schätzung anhand des Einheitswerts und dessen Indexierung ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.2003 - 9 C 3.02 - BVerwGE 117, 345; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.3.2010 - 9 LA 100/09 - juris; Hess. VGH, Urteil vom 23.11.2005 - 5 UE 2557/04 - KStZ 2006, 112). - LG Hanau, 17.05.2013 - 2 S 206/12
Hausmiete: Vermieter schuldet regelmäßig kein Heizmaterial
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
Das gewonnene Schätzungsergebnis muss aber jedenfalls schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (vgl. BFH, Beschlüsse vom 13.10.2003 - IV B 85/02 - BFHE 203, 404 …und vom 28.3.2001 - VII B 213/00 - BFH/NV 2001, 1217;… Cöster in: Pahlke/Koenig, aaO, § 162 Rn. 4 mwN; s. auch Senatsbeschluss vom 27.2.2012 - 2 S 206/12 -). - BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
- OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 ME 76/10
Verfassungswidrig hoher Zweitwohnungsteuersatz
- VGH Bayern, 14.04.2011 - 4 B 10.2557
Zweitwohnungssteuer; Dauercamper; Steuergegenstand, -maßstab und -satz; …
- VGH Baden-Württemberg, 28.12.1992 - 2 S 1557/90
Normenkontrolle einer Zweitwohnungssteuersatzung: Staffelung der Steuer nach dem …
- VG Oldenburg, 11.03.2025 - 3 A 3402/23
Klage gegen Zweitwohnungsteuerbescheid der Inselgemeinde Langeoog erfolgreich
Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2013 - 2 S 2116/12 -, Rn. 53, juris; so auch Nds. OVG…, Beschluss vom 20. Oktober 2021 - 9 ME 146/21 -, Rn. 12, juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26. Januar 2015 - OVG 9 B 7.14 -, Rn. 23, juris). - VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2777
Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß
Selbst wenn von diesem Betrag bei einer noch längeren Mietdauer ein gewisser Abschlag vorgenommen würde, so dass sich ein Betrag etwa in Höhe von nur 1.200 Euro ergäbe, würde sich daraus auch unter Berücksichtigung des der Gemeinde insoweit zustehenden Beurteilungsspielraums (…vgl. das Urteil im Parallelverfahren Az. 4 BV 15.2778 Rn. 49; BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 47/86 - BVerwGE 80, 73/83; B.v. 15.5.2014 - 9 B 57.13 - NVwZ-RR 2014, 657/658; VGH BW, U.v. 24.6.2013 - 2 S 2116/12 - KStZ 2014, 113/114) jedenfalls eine fiktive jährliche Nettokaltmiete weit oberhalb von 10.000,01 Euro ergeben, so dass nach Stufe 4 des Steuertarifs eine jährliche Zweitwohnungsteuer von 1.800 Euro anfiele. - OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18
Zweitwohnungssteuer; Aufwand
Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (so VGH BW, Urt. v. 24. Juni 2013 - 2 S 2116/12 -, juris Rn. 53).
- VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2778
Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß
Wird eine Behörde wie hier für eine spezielle Fallkonstellation ausdrücklich zur Schätzung ermächtigt, so ist damit notwendigerweise ein gewisser Schätzungsspielraum und damit ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum verbunden (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 47.86 - BVerwGE 80, 73/83; B.v. 15.5.2014 - 9 B 57.13 - NVwZ-RR 2014, 657/658; VGH BW, U.v. 24.6.2013 - 2 S 2116/12 - KStZ 2014, 113/114;… a. A. BFH, U.v. 8.9.2011 - II R 47/09 - juris Rn. 44 m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 20.10.2021 - 9 ME 146/21
Ferienwohnung; Nettokaltmiete, ortsüblich; Schätzung; Zweitwohnung, eigengenutzt, …
Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (vgl. VGH BW, Urteil vom 24.6.2013 - 2 S 2116/12 - juris Rn. 53). - VG München, 20.07.2023 - M 10 K 19.5708
Zugrundlegung eines progressiven (Stufen-) Steuersatzes bei Erhebung der …
Demgegenüber hat der VGH Baden-Württemberg im Urteil vom 24. Juni 2013 weitergehend entschieden, dass über drei Stufen verteilte Steuersätze von 20%, 27, 5% und 35% nicht unter dem Aspekt der Prohibitivsteuer bedenklich seien, da aufgrund dieser Steuersätze keine abnehmende Tendenz an Zweitwohnungsfällen feststellbar gewesen sei (VGH BW, U.v. 24.6.2013 - 2 S 2116/12 - juris Rn. 45 f.; s.a. BVerwG, U.v. 15.5.2014 - 9 B 57.13 - NVwZ-RR 1014, 657, 658).Vielmehr besagt § 4 Abs. 3 ZwStS lediglich, dass die Nettokaltmiete von der Beklagten in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt wird, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird (zur Schätzungsbefugnis s.a. VGH Baden-Württemberg, U.v. 25.6.2013 - 2 S 2116/12 - juris Rn. 53).
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20
Zweitwohnungssteuer für Mobilheim
Die Grenze der zulässigen Steuerregelung ist erst dann überschritten, wenn infolge der Höhe der Besteuerung das Innehaben einer Zweitwohnung wirtschaftlich unmöglich gemacht wird (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2013 - 2 S 2116/12 - juris Rn. 45 ). - VG Greifswald, 07.08.2025 - 3 A 1848/24
Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage
Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (VG Greifswald, Urteil vom 28. März 2025 - 3 A 768/24 -, juris, Rn.51; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.76; vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 10. September 2019 - 4 A 1403/18 -, juris, Rn.25; VGH Mannheim, Urteil vom 24. Juni 2013 - 2 S 2116/12 -, juris, Rn.53 m.w.N). - VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 63/22
Ausschluss der Eigennutzungsmöglichkeit; Ausstattung; Baujahr; Mietaufwand; …
Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (…vgl. Sächs. OVG, Urteil v. 10.09.2019 - 4 A 1403/18 -, juris Rn. 25; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 24.06.2013 - 2 S 2116/12 -, juris Rn. 53 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 2 S 608/23
Zweitwohnungsteuer; Nutzung der beruflich gehaltenen Nebenwohnung durch beide …
Rn. 20 Diese in der Rechtsprechung geäußerten Bedenken hat der VGH Baden-Württemberg allerdings bislang ausdrücklich nicht geteilt (Urteile vom 24.06.2013 - 2 S 2116/12 - juris Rn. 45 …und vom 28.12.1992 - 2 S 1557/90 - juris Rn. 30 und 31 mwN). - VG München, 13.10.2020 - M 10 K 19.153
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6523
Bemessungsgrundlagen für die Erhebung von Zweitwohnungsteuer
- VG Greifswald, 28.03.2025 - 3 A 768/24
Zweitwohnungssteuer; reine Kapitalanlage; Schätzung der Vergleichsmiete
- VG München, 13.10.2020 - M 10 K 19.94
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.2024 - 2 S 1338/23
Zweitwohnungssteuer; Anforderungen an Datenerhebung bei Erstellung des …
- VG München, 27.07.2023 - M 10 K 21.5510
Rechtmäßige Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6827
Beurtreilungsmaßstäbe bei der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei …
- VG Schleswig, 17.11.2017 - 2 A 139/16
Eigenschaft als Zweitwohnung im Zusammenhang mit Zweitwohnungssteuer
- VG Greifswald, 10.11.2025 - 3 A 454/23
- VG Schleswig, 31.08.2016 - 2 B 68/16
Berechnungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer; Unverhältnismäßigkeit eines …
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