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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.06.1983 - 2 S 2117/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3502
VGH Baden-Württemberg, 08.06.1983 - 2 S 2117/82 (https://dejure.org/1983,3502)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.06.1983 - 2 S 2117/82 (https://dejure.org/1983,3502)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juni 1983 - 2 S 2117/82 (https://dejure.org/1983,3502)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 34, 149 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1988 - 2 S 424/87

    Wasser- und Abwassergebühr: Ermittlung des Wasserverbrauchs; Billigkeitserlaß

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  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2010 - 2 S 2725/09

    Wassergebühr; Gebührensatz; Kalkulation; Anzeigepflicht bei Veräußerung eines an …

    Der Eigentümer eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks kann danach auch dann zum Gebührenschuldner bestimmt werden, wenn er das Grundstück nicht selbst nutzt, sondern vermietet oder verpachtet hat, da der Träger der öffentlichen Einrichtung auch in diesen Fällen dem Grundstückseigentümer gegenüber eine Leistung erbringt, indem er ihn von seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Ver- und Entsorgung seines Grundstücks befreit (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.6.1983 - 2 S 2117/82 - BWGZ 1983, 644).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 2 S 2505/14

    Heranziehung eines sich nur als dinglich Berechtigten Gerierenden zur …

    Aus dem von ihr in diesem Zusammenhang zitierten Normenkontrollbeschluss des Senats vom 08.06.1983 - 2 S 2117/82 - (ESVGH 34, 149) lässt sich dies nicht herauslesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2005 - 2 S 995/05

    Abwassergebühr; Wohnungseigentum; Teileigentum; gesamt schuldnerische Haftung

    Ist der Grundstückseigentümer deshalb (unmittelbar oder mittelbar) Benutzer der öffentlichen Einrichtung, darf er auch als Gebührenschuldner bestimmt werden (allg. Ansicht, vgl. nur Senat, Urteil vom 20.9.1982 - 2 S 1926/81 -, KStZ 1983, 36; NK-Beschl. vom 8.6.1983 - 2 S 2117/82 -, BWGZ 1983, 644; Scholz in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Sept. 2002, § 6 RdNr. 615).
  • VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07

    Abfallgebühr; Abwassergebühr; Benutzungsgebühr; Gemeinschaft; Gesamtschuld; …

    Ist der Grundstückseigentümer deshalb (unmittelbar oder mittelbar) Benutzer der öffentlichen Einrichtung, darf er auch als Gebührenschuldner bestimmt werden (allg. Ansicht, vgl. nur Senat, Urteil vom 20.9.1982 - 2 S 1926/81 -, KStZ 1983, 36; NK-Beschl. vom 8.6.1983 - 2 S 2117/82 -, BWGZ 1983, 644; Scholz in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Sept. 2002, § 6 RdNr. 615).
  • VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 6 K 3862/03

    Heranziehung zur Abwassergebühr als Gesamtschuldner nur bezüglich des im …

    Dabei richtet sich das Tatbestandsmerkmal der Benutzung nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 09.06.1981 - 2 S 2117/82 -) nach den kommunalrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 10 Abs. 2 GemO.
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