Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 11.02.1999 - 2 S 2162/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kommunalabgaben: zur erstmaligen und endgültigen Herstellung einer leitungsgebundenen Einrichtung bei verselbständigten Entwässerungsteileinrichtungen
- kommunal-online.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 19.06.1996 - 1 K 654/94
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.1999 - 2 S 2162/96
- VG Sigmaringen, 04.07.2000 - 1 K 654/94
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 14.05.1990 - 2 S 1372/88
1. Verbandskläranlage - Globalberechnung künftiger Herstellungskosten - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.1999 - 2 S 2162/96
Solange der von der Gemeinde vorgesehene Planungsendzustand nicht erreicht ist, kann die Gemeinde ihre Planungsvorstellungen ändern (vgl. das Urteil des Senats vom 15.9.1988, VBlBW 1989, 185 m.w.N. sowie den Normenkontrollbeschluß des Senats vom 14.5.1990 - 2 S 1372/88), wozu auch - wie hier - der Verzicht auf den (weiteren) Ausbau der ursprünglich errichteten und betriebenen Anlage und die Beteiligung an einer Verbandskläranlage gehören kann.Rn. 19 Schon in seinem Normenkontrollbeschluß vom 14.5.1990 - 2 S 1372/88 - hat der Senat festgestellt, daß im Zweifel die beitragsrechtlich verselbständigte Teileinrichtung Klärwerk erst dann erstmalig hergestellt sein wird, wenn sie diejenige Reinigungskapazität erreicht hat, die zur Entsorgung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Baugebiete erforderlich ist.
- BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75
Einheitssätze für Straßenentwässerung bei funktionalem Zusammenhang der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.1999 - 2 S 2162/96
Da für beide Kläranlagen ein einheitlicher Klärbeitrag erhoben wird, diese also nach dem Willen der Gemeinde als eine funktionale Einheit betrachtet werden können (…vgl. hierzu § 10 Abs. 1 S. 4 in Verb. mit § 9 Abs. 1 S. 2 KAG in der aktuellen Fassung von 1996 sowie Gössl, Arbeitsmappe Abwasserbeitrag, 2. Aufl., 1994, S. 2; BVerwG, Urteil vom 29.7.1977 - IV C 86.75 -, DÖV 1978, 56; OVG Lüneburg, Urteil vom 24.1.1990 - 9 C 92.89), ist es im Rahmen der Ermittlung des Beitragssatzes gerechtfertigt, die Überkapazität mit dem Kapazitätsdefizit saldierend zu verrechnen. - VGH Baden-Württemberg, 29.08.1988 - 1 S 1233/86
Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handels bei Aufklärung über Gefahren von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.1999 - 2 S 2162/96
Solange der von der Gemeinde vorgesehene Planungsendzustand nicht erreicht ist, kann die Gemeinde ihre Planungsvorstellungen ändern (vgl. das Urteil des Senats vom 15.9.1988, VBlBW 1989, 185 m.w.N. sowie den Normenkontrollbeschluß des Senats vom 14.5.1990 - 2 S 1372/88), wozu auch - wie hier - der Verzicht auf den (weiteren) Ausbau der ursprünglich errichteten und betriebenen Anlage und die Beteiligung an einer Verbandskläranlage gehören kann.
- VGH Baden-Württemberg, 16.09.1993 - 2 S 665/92
Erhebung eines Säumniszuschlags trotz eines Gemeinderatsbeschlusses über die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.1999 - 2 S 2162/96
Deshalb entfaltet dieser Gemeinderatsbeschluß gegenüber dem Kläger keine Rechtswirkung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.9.1993 - 2 S 665/92). - VGH Baden-Württemberg, 15.09.1988 - 2 S 1671/87
Erfahrungswerte als Bemessungsgrundlage bei der Bemessung von Gebühren - Folgen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.1999 - 2 S 2162/96
Rn. 17 Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Verwaltungsgericht angenommen, daß zu den beitragsfähigen Kosten einer öffentlichen Einrichtung die Kosten der erstmaligen Herstellung gehören (so schon VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.9.1988 - 2 S 1671/87 -, VBlBW 1989, 184). - VG Sigmaringen, 04.07.2000 - 1 K 654/94
Festsetzung von Kosten für die Zuziehung eines Mitarbeiters hinsichtlich der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.1999 - 2 S 2162/96
Rn. 14 Dem Senat liegen die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zu den Verfahren 1 K 654/94 und 1 K 795/89, die das Verfahren betreffenden Akten der Beklagten (vier Hefte, Erläuterungsbericht - Entwurf vom 30.5.1962 -, Lageplan Sammelkläranlage, Grundriß Sammelkläranlage, Übersichtslageplan 1 : 25.000 sowie die Anlagen B 1 bis 15) sowie ein Band Widerspruchsakten vor.
- VG Cottbus, 08.06.2011 - 6 K 1033/09
Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Cottbus vom 26. November 2008 wirksam
Je nach Kalkulationszeitraum könnten hierfür verschiedene Planungsgrundlagen geeignet sein, etwa Abwasserbeseitigungskonzepte, Genehmigungsunterlagen, Bau- und Flächennutzungspläne, Haushaltspläne oder sonstige Finanzplanungen, aber auch das Satzungsrecht des Einrichtungsträgers (in diesem Sinne etwa zum dortigen Landesrecht Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. September 2000 - 23 ZB 00.1949 -, zit. nach juris; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 11. Februar 1999 - 2 S 2162/96 -, zit. nach juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 11. Mai 1990 - 9 L 115/89 -, zit. nach juris; VG Gera, Urteil vom 9. März 2011 - 2 K 726/08 -, zit. nach juris;… unklar Möller in: Driehaus, a.a.O., der auf das Abwasserbeseitigungskonzept abstellen will, soweit es um die Herstellung bzw. Anschaffung der öffentlichen Einrichtung geht, hinsichtlich Erneuerung oder Verbesserung aber auch andere Planungsgrundlagen ausreichen lässt). - VG Cottbus, 03.11.2011 - 6 K 15/11
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Je nach Kalkulationszeitraum könnten hierfür verschiedene Planungsgrundlagen geeignet sein, etwa Abwasserbeseitigungskonzepte, Genehmigungsunterlagen, Bau- und Flächennutzungspläne, Haushaltspläne oder sonstige Finanzplanungen, aber auch das Satzungsrecht des Einrichtungsträgers (in diesem Sinne etwa zum dortigen Landesrecht Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. September 2000 - 23 ZB 00.1949 -, zit. nach juris; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 11. Februar 1999 - 2 S 2162/96 -, zit. nach juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 11. Mai 1990 - 9 L 115/89 -, zit. nach juris; VG Gera, Urteil vom 9. März 2011 - 2 K 726/08 -, zit. nach juris;… unklar Möller in: Driehaus, a.a.O., der auf das Abwasserbeseitigungskonzept abstellen will, soweit es um die Herstellung bzw. Anschaffung der öffentlichen Einrichtung geht, hinsichtlich Erneuerung oder Verbesserung aber auch andere Planungsgrundlagen ausreichen lässt).
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