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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.02.2011 - 2 S 2242/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9783
VGH Baden-Württemberg, 17.02.2011 - 2 S 2242/10 (https://dejure.org/2011,9783)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.02.2011 - 2 S 2242/10 (https://dejure.org/2011,9783)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 2 S 2242/10 (https://dejure.org/2011,9783)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erstattungsanspruch gegen Postbeamtenkrankenkasse; Operation des Magenbandes bei Adipositas

  • ra.de
  • adipositas-anwalt.de PDF

    Adipositaschirurgie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer speziellen Rechfertigung bei einem Eingriff durch eine Operation in ein funktionell intaktes Organ und einer regelwidrigen Veränderung; Chirurgische Behandlung in Form der Applikation eines Magenbandes als ultima ratio; Erstattung der Kosten einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Es bedarf einer speziellen Rechfertigung bei einem Eingriff durch eine Operation in ein funktionell intaktes Organ und einer regelwidrigen Veränderung; Chirurgische Behandlung in Form der Applikation eines Magenbandes nur als ultima ratio; Erstattung der Kosten einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 659
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2011 - 2 S 2242/10
    - B 1 KR 1/02 R - BSGE 90, 289).

    Rn. 24 a) Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. etwa Urteil vom 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R - BSGE 90, 289), der der Senat folgt, kann die Leistungspflicht für eine chirurgische Therapie bei Adipositas nicht mit der Erwägung verneint werden, dass für das Übergewicht das krankhafte Essverhalten des Patienten und nicht eine Funktionsstörung des Magens verantwortlich ist.

    Rn. 25 Wird durch eine Operation in ein funktionell intaktes Organ eingegriffen und dieses regelwidrig verändert, wie das bei der Applikation eines Magenbandes geschieht, bedarf diese mittelbare Behandlung nach der vom Senat ebenfalls geteilten Auffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 19.02.2003, aaO) aber einer speziellen Rechtfertigung, wobei die Art und Schwere der Erkrankung, die Dringlichkeit der Intervention, die Risiken und der zu erwartende Nutzen der Therapie sowie etwaige Folgekosten für die Krankenversicherung gegeneinander abzuwägen sind.

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R

    Krankenversicherung - sachleistungsersetzende Kostenerstattung nach …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2011 - 2 S 2242/10
    Ein solcher Eingriff kommt nur bei Erfüllung einer Reihe von Bedingungen für eine erfolgreiche Behandlung (BMI über 35 mit erheblichen Begleiterkrankungen bzw. über 40; ausreichende Motivation; keine manifeste psychiatrische Erkrankung; Möglichkeit einer lebenslangen medizinischen Nachbetreuung u.a.) in Betracht (ständige Rechtsprechung der Sozialgerichte, vgl. u.a. BSG, Urteil vom 16.12.2008 B 1 KR 2/08 R - Breith 2009, 488; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2006 - L 5 KR 5779/04 - juris).
  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 19.06

    Beihilfe; Angemessenheit und Notwendigkeit der Aufwendungen; fehlerhafte …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2011 - 2 S 2242/10
    Die Entscheidung darüber unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.03.2008 - 2 C 19.06 -NVwZ-RR 2008, 713 zu der ähnlichen Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 1 BhV).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2006 - L 5 KR 5779/04

    Anspruch auf Implantation eines Magenbands

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2011 - 2 S 2242/10
    Ein solcher Eingriff kommt nur bei Erfüllung einer Reihe von Bedingungen für eine erfolgreiche Behandlung (BMI über 35 mit erheblichen Begleiterkrankungen bzw. über 40; ausreichende Motivation; keine manifeste psychiatrische Erkrankung; Möglichkeit einer lebenslangen medizinischen Nachbetreuung u.a.) in Betracht (ständige Rechtsprechung der Sozialgerichte, vgl. u.a. BSG, Urteil vom 16.12.2008 B 1 KR 2/08 R - Breith 2009, 488; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2006 - L 5 KR 5779/04 - juris).
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels; …

    Aufgrund des doppelten Zwecks der Disziplinarklageschrift muss der Dienstherr aber erkennen lassen, gegen welche Dienstpflichten das angeschuldigte Verhalten des Beamten verstoßen soll und ob dem Beamten Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird (Beschluss vom 28. März 2011 - BVerwG 2 B 59.10 - IÖD 2011, 143, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 2 S 246/11

    Krankenkassenleistung für Brustverkleinerung (Mamareduktionsplastik)

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 19.2.2003 - B 1 KR 1/02 R - BSGE 90, 289), der der Senat folgt (Urteil vom 17.2.2011 - 2 S 2242/10 - juris), kann die Leistungspflicht für eine chirurgische Therapie dieser Leiden nicht allein mit der Erwägung verneint werden, dass die operative Verkleinerung der Brüste keine kausale Behandlung darstellt.

    Rn. 29 Wird durch eine Operation jedoch in ein funktionell intaktes Organ eingegriffen und dieses regelwidrig verändert, bedarf diese mittelbare Behandlung einer speziellen Rechtfertigung, wobei die Art und Schwere der Erkrankung, die Dringlichkeit der Intervention, die Risiken und der zu erwartende Nutzen der Therapie sowie etwaige Folgekosten für die Krankenversicherung gegeneinander abzuwägen sind (BSG, Urteil vom 19.2.2003 - B 1 KR 1/02 R - BSGE 90, 289; LSG Schleswig-Holst., Urteil vom 25.3.2010 - L 5 KR 118/08 - SchlHA 2010, 363; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 14.12.2010 - 4 S 2331/08 - und vom 17.2.2011 - 2 S 2242/10 -).

  • LSG Hamburg, 25.08.2016 - L 1 KR 38/15
    Wird durch eine Operation dabei jedoch in ein funktionell intaktes Organ eingegriffen und dieses regelwidrig verändert, bedarf diese mittelbare Behandlung einer speziellen Rechtfertigung, wobei die Art und Schwere der Erkrankung, die Dringlichkeit der Intervention, die Risiken und der zu erwartende Nutzen der Therapie sowie etwaige Folgekosten für die Krankenversicherung gegeneinander abzuwägen sind (BSG, Urteil vom 19.2.2003 - B 1 KR 1/02 R, BSGE 90, 289; LSG Schleswig-Holst., Urteil vom 25.3.2010 - L 5 KR 118/08, SchlHA 2010, 363; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 14.12.2010 - 4 S 2331/08 - und vom 17.2.2011 - 2 S 2242/10 -).
  • LSG Hamburg, 14.06.2018 - L 1 KR 133/17
    Wird durch eine Operation dabei jedoch in ein funktionell intaktes Organ eingegriffen und dieses regelwidrig verändert, bedarf diese mittelbare Behandlung einer speziellen Rechtfertigung, wobei die Art und Schwere der Erkrankung, die Dringlichkeit der Intervention, die Risiken und der zu erwartende Nutzen der Therapie sowie etwaige Folgekosten für die Krankenversicherung gegeneinander abzuwägen sind (BSG, Urteil vom 19.2.2003 - B 1 KR 1/02 R, BSGE 90, 289; LSG Schleswig-Holst., Urteil vom 25.3.2010 - L 5 KR 118/08, SchlHA 2010, 363; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 14.12.2010 - 4 S 2331/08 - und vom 17.2.2011 - 2 S 2242/10 -).
  • LSG Hamburg, 29.05.2017 - L 1 KR 60/16

    Kostenübernahme für die Gewährung einer Mammareduktionsplastik

    Wird durch eine Operation dabei jedoch in ein funktionell intaktes Organ eingegriffen und dieses regelwidrig verändert, bedarf diese mittelbare Behandlung einer speziellen Rechtfertigung, wobei die Art und Schwere der Erkrankung, die Dringlichkeit der Intervention, die Risiken und der zu erwartende Nutzen der Therapie sowie etwaige Folgekosten für die Krankenversicherung gegeneinander abzuwägen sind (BSG, Urteil vom 19.2.2003 - B 1 KR 1/02 R, BSGE 90, 289; LSG Schleswig-Holst., Urteil vom 25.3.2010 - L 5 KR 118/08, SchlHA 2010, 363; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 14.12.2010 - 4 S 2331/08 - und vom 17.2.2011 - 2 S 2242/10 -).
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