Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitrag für historische Ortsstraße
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 21.07.1989 - 2 K 41/89
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (16)
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.1987 - 2 S 6/87
Einzelabrechnung bei Unwirksamkeit der gebildeten Erschließungseinheit; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89
Hierunter ist nämlich nach der Rechtsprechung des Senats im württembergischen Landesteil eine fertige Ortsstraße zu verstehen,deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) am 1.1.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im wesentlichen abgeschlossen war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 -- m.w.N.).Hieraus folgt, daß unter der Geltung der Neuen Allgemeinen Bauordnung und des genannten Aufbaugesetzes eine Straße jedenfalls so lange die Eigenschaft einer "vorhandenen Erschließungsanlage" entbehrte, wie es an einem verbindlichen Ortsstraßen- oder Bebauungsplan fehlte, weil erst ein solcher Plan einer Straße die Bestimmung zum Anbau vermitteln konnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.1983 -- 2 S 1811/83 --; Urteil vom 4.8.1987 -- 2 S 72/85 --; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --).
Nach § 9 Abs. 1 ES 1976 sind Straßen u.a. dann endgültig hergestellt, "wenn ihre Flächen Eigentum der Gemeinde sind, sofern eine Erwerbspflicht nach § 14 LStrG besteht" ... Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 2.10.1985 -- 2 S 1197/85 --; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --; Urteil vom 12.11.1987 -- 2 S 2328/86 --), die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde (vgl. Urteil vom 18.7.1987, KStZ 1987, 211), genügt diese Formulierung den Anforderungen an eine hinreichend bestimmte Merkmalsregelung nicht.
- VGH Baden-Württemberg, 13.04.1989 - 2 S 1879/88
Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89
Berücksichtigungsfähig sind dann vielmehr bezogen auf diese (Teil-)Anlage nicht die Änderungskosten, sondern ausschließlich diejenigen Kosten, die durch die erstmalige seinerzeit endgültige Fertigstellung entstanden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1985, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 35; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.8.1986 -- 2 S 141/84 --; Urteil vom 25.6.1987 -- 2 S 1960/84 --; Urteil vom 13.4.1989 -- 2 S 1879/88 --, VBlBW 1989, 427).Die Verwirkung eines Beitragsanspruchs setzt voraus, daß seit der Möglichkeit der Geltendmachung des Anspruchs ein unangemessen langer Zeitraum abgelaufen ist und die Gemeinde durch ihr Verhalten dem Beitragspflichtigen gegenüber zum Ausdruck gebracht hat, daß er den Beitrag nicht (mehr) schulde oder mit einer Heranziehung nicht mehr zu rechnen brauche (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.3.1984 -- 2 S 1753/83 --, VBlBW 1985, 147; Urteil vom 13.4.1989 -- 2 S 1879/88 --, VBlBW 1989, 427).
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.1987 - 2 S 2328/86
Ermittlung der Zahl der anrechenbaren Vollgeschosse
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89
Nach § 9 Abs. 1 ES 1976 sind Straßen u.a. dann endgültig hergestellt, "wenn ihre Flächen Eigentum der Gemeinde sind, sofern eine Erwerbspflicht nach § 14 LStrG besteht" ... Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 2.10.1985 -- 2 S 1197/85 --; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --; Urteil vom 12.11.1987 -- 2 S 2328/86 --), die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde (vgl. Urteil vom 18.7.1987, KStZ 1987, 211), genügt diese Formulierung den Anforderungen an eine hinreichend bestimmte Merkmalsregelung nicht.
- VGH Baden-Württemberg, 02.10.1985 - 2 S 1197/85
Endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89
Nach § 9 Abs. 1 ES 1976 sind Straßen u.a. dann endgültig hergestellt, "wenn ihre Flächen Eigentum der Gemeinde sind, sofern eine Erwerbspflicht nach § 14 LStrG besteht" ... Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 2.10.1985 -- 2 S 1197/85 --; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --; Urteil vom 12.11.1987 -- 2 S 2328/86 --), die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde (vgl. Urteil vom 18.7.1987, KStZ 1987, 211), genügt diese Formulierung den Anforderungen an eine hinreichend bestimmte Merkmalsregelung nicht. - BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88
Rechtliche Beurteilung der - im Umfang oder Ausbau-Standard - vom …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89
Diese Voraussetzung erfüllt eine Straße dann, wenn ihr Verlauf und ihre Ausgestaltung auf Grund der gegebenen Umstände, insbesondere infolge der vorhandenen Bebauung, derart festliegen, daß auch ein Bebauungsplan daran nichts ändern könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.3.1974, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18; Urteil vom 3.10.1975, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 16; Urteil vom 10.11.1989 -- 8 C 27.88 --; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.1.1988 -- 2 S 1660/87 --, VBlBW 1988, 438). - BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 114.83
Vorausleistungen - Erschließungsaufwand - Höhe - Eigentümer - Mehrfache …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89
Das Erfordernis der Absehbarkeit ist erfüllt, wenn die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage innerhalb eines Zeitraums von etwa vier Jahren nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.1985, NVwZ 1985, 751). - VGH Baden-Württemberg, 04.08.1987 - 2 S 72/85
Erstmalige Herstellung einer Straße und Funktionstüchtigkeit nach altem Recht - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89
Hieraus folgt, daß unter der Geltung der Neuen Allgemeinen Bauordnung und des genannten Aufbaugesetzes eine Straße jedenfalls so lange die Eigenschaft einer "vorhandenen Erschließungsanlage" entbehrte, wie es an einem verbindlichen Ortsstraßen- oder Bebauungsplan fehlte, weil erst ein solcher Plan einer Straße die Bestimmung zum Anbau vermitteln konnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.1983 -- 2 S 1811/83 --; Urteil vom 4.8.1987 -- 2 S 72/85 --; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --). - VGH Baden-Württemberg, 17.11.1983 - 2 S 1811/83
Zum Erschließungsbeitrag bei historischer Ortsstraße; Außenbereichsgrundstück
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89
Hieraus folgt, daß unter der Geltung der Neuen Allgemeinen Bauordnung und des genannten Aufbaugesetzes eine Straße jedenfalls so lange die Eigenschaft einer "vorhandenen Erschließungsanlage" entbehrte, wie es an einem verbindlichen Ortsstraßen- oder Bebauungsplan fehlte, weil erst ein solcher Plan einer Straße die Bestimmung zum Anbau vermitteln konnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.1983 -- 2 S 1811/83 --; Urteil vom 4.8.1987 -- 2 S 72/85 --; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --). - VGH Baden-Württemberg, 02.10.1986 - 2 S 1702/84
Fragen der Heranziehung zum Erschließungsbeitrag
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89
Eine solche Verteilungsregelung für mehrfach erschlossene Grundstücke war wegen Verstoßes gegen § 131 Abs. 1 BBauG ungültig (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.4.1985 -- 2 S 222/83 --, BWVPr 1985, 181; Urteil vom 26.6.1986 -- 2 S 1393/85 --; Urteil vom 2.10.1986 -- 2 S 1702/84 --, VBlBW 1987, 337). - VGH Baden-Württemberg, 12.03.1984 - 2 S 1753/83
Erschließungsbeitrag; Genehmigungserfordernis bei rückwirkender Satzung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89
Die Verwirkung eines Beitragsanspruchs setzt voraus, daß seit der Möglichkeit der Geltendmachung des Anspruchs ein unangemessen langer Zeitraum abgelaufen ist und die Gemeinde durch ihr Verhalten dem Beitragspflichtigen gegenüber zum Ausdruck gebracht hat, daß er den Beitrag nicht (mehr) schulde oder mit einer Heranziehung nicht mehr zu rechnen brauche (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.3.1984 -- 2 S 1753/83 --, VBlBW 1985, 147; Urteil vom 13.4.1989 -- 2 S 1879/88 --, VBlBW 1989, 427). - VGH Baden-Württemberg, 25.06.1987 - 2 S 1960/84
Beurteilung der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage nach der im …
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.1986 - 2 S 1393/85
Erschließungsbeitrag - Eckgrundstücksermäßigung - unselbständige Grünanlage
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.1988 - 2 S 1660/87
Erschließungsbeitrag für Straßenausbau vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes
- VGH Baden-Württemberg, 21.08.1986 - 2 S 141/84
Beitragsfähigkeit von Erschließungskosten
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.1985 - 2 S 222/83
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.1982 - 2 S 733/81
Erschließungsbeitragssatzung; unbestimmter Verteilungsmaßstab; Vorhandensein …
- VG Sigmaringen, 24.05.2016 - 3 K 188/13
Endgültige Herstellung Erschließungsanlage; vorhandene Straße; Planbindung; …
Im vorliegenden Fall zeigen jedoch die unterschiedlichen planerischen Überlegungen der Beklagten im Bereich der Straße X, insbesondere zur Breite dieser Straße und zu deren genauer Ausgestaltung, dass ein erheblicher Spielraum hinsichtlich der Straßenführung bestanden hat und eine eindeutige Festlegung aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse nicht gegeben war (vgl. zu einem vergleichbaren Sachverhalt: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.03.1990 - 2 S 2284/89 -, juris m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer …
Das Vorhandensein eines entsprechenden Plans wird auch von der Klägerin nicht behauptet, die im Übrigen die Beweislast dafür trägt, dass eine planerische Festsetzung für die Straße getroffen wurde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.1992 - 2 S 37/90 -, juris; Beschluss vom 23.03.1990 - 2 S 2284/89 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22
Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im …
Diese Voraussetzung erfüllte eine Straße jedoch nur dann, wenn ihr Verlauf und ihre Ausgestaltung aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere infolge der vorhandenen Bebauung, derart festlag, dass auch ein Bebauungsplan daran nichts ändern könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.03.1990 - 2 S 2284/89 - juris Rn. 8 mwN).
- VG Sigmaringen, 26.05.2003 - 2 K 481/03
Vorhandene Erschließungsanlage; Erforderlichkeit der Kosten
Hieraus folgt, dass unter der Geltung der Neuen Allgemeinen Bauordnung und des genannten Aufbaugesetzes eine Straße jedenfalls so lange der Eigenschaft einer "vorhandenen Erschließungsanlage" entbehrte, wie es an einem verbindlichen Ortsstraßen- oder Bebauungsplan fehlte, weil erst ein solcher Plan einer Straße die Bestimmung zum Anbau vermitteln konnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.03.1990 - 2 S 2284/89 -, UA S. 3 f. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).Auf den ursprünglichen Ausbauzustand des B-weges kam es dabei nicht an (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.03.1990, a.a.O.).
Allein die Tatsache des Straßenausbaus lässt aber noch nicht notwendigerweise auf die Existenz eines Ortsstraßen- oder Bebauungsplans schließen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.03.1990, a.a.O.).
Ob eine Straße damals bereits als fertige Ortsstraße vorhanden war, richtet sich danach, ob ihre Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.03.1990, a.a.O.).
- VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13
Vorhandene Straße; Festsetzungsverjährung
Rn. 54 Von einem solchen Fall ist vorliegend auszugehen, nachdem der Verlauf der Straße durch die vorhandene Bebauung, welche maßgeblich schon vor dem Jahr 1961 vorhanden war, bereits festgelegt war und sich der Verlauf der Straße selbst unter Zugrundelegung der Urkarte aus dem Jahr 1843 auch tatsächlich bis heute - wovon im Übrigen die Beklagte selbst beim Satzungsbeschluss im Jahr 2008 ausging (vgl. Sitzungsprotokoll des Gemeinderats der Beklagten vom 23.09.2008, GAS 209 ff.) - nicht verändert hat (…vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 22.03.1973 - IV C 23.72 -, BauR 1974, 337; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.03.1990 - 2 S 2284/89 -, Juris). - VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14
Erschließungsbeitrag: Erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage
Im vorliegenden Fall zeigt jedoch bereits ein Vergleich des früheren Verlaufs der Badstraße im Bereich des Mowag-Knotens mit der heutigen Planung und Herstellung in diesem Bereich, dass hier ein erheblicher Spielraum hinsichtlich der Straßenführung bestanden hat und eine eindeutigen Festlegung aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse nicht gegeben war (vgl. zu einem insoweit vergleichbaren Sachverhalt: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.03.1990 - 2 S 2284/89 - juris m.w. Nachw.). - VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün
Diese Voraussetzung erfüllt eine Straße dann, wenn ihr Verlauf und ihre Ausgestaltung aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere infolge der vorhandenen Bebauung, derart festliegen, dass auch ein Bebauungsplan daran nichts ändern könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. März 1990 - 2 S 2284/89 - juris, Rn. 8, m. w. N.). - VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; Vorteilslage; keine vorherige …
Diese Voraussetzung erfüllt eine Straße dann, wenn ihr Verlauf und ihre Ausgestaltung aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere infolge der vorhandenen Bebauung, derart festliegen, dass auch ein Bebauungsplan daran nichts ändern könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. März 1990 - 2 S 2284/89 - juris, Rn. 8, m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 18.03.2025 - 2 S 1379/24
Abschnittsbildung im Erschließungsbeitragsrecht nach dem rechtlichen …
Diese Voraussetzung erfüllte eine Straße dann, wenn ihr Verlauf und ihre Ausgestaltung aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere infolge der vorhandenen Bebauung, derart festlagen, dass auch ein Bebauungsplan daran nichts ändern könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 10.11.2022 - 2 S 595/22 - juris Rn. 57 ; Beschluss vom 23.03.1990 - 2 S 2284/89 - juris Rn. 8 mwN). - VGH Baden-Württemberg, 26.08.2024 - 2 S 1745/23
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Herstellung eines Abschnitts; …
Diese Voraussetzung erfüllte eine Straße jedoch nur dann, wenn ihr Verlauf und ihre Ausgestaltung aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere infolge der vorhandenen Bebauung, derart festlag, dass auch ein Bebauungsplan daran nichts ändern könnte ( VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 10.11.2022 - 2 S 595/22 - juris Rn. 56 f.; Beschluss vom 23.03.1990 - 2 S 2284/89 - juris Rn. 8 mwN). - VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21
Festsetzung von Erschließungsbeiträgen; historischen Ortsstraße in einem ehemals …
- VG Stuttgart, 09.06.2021 - 15 K 11466/17
Vorauszahlungsbescheid; Planerfordernis; Belastungsvorhersehbarkeit und …
- VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06
Privatstraße als vorhandene Erschließungsanlage
- VG Sigmaringen, 23.09.2008 - 3 K 563/06
Vorhandene Straße; Ortsstatut; Preußen; Satzung; Ausbauprogramm
- VG Sigmaringen, 04.06.2002 - 7 K 1165/01
Erschließungsbeitrag bei teilweise landwirtschaftlich genutztem Grundstück
- VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04
Erschließungsbeitrag für großes Eckgrundstück und Fraglichkeit der historischen …
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