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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.08.1996 - 2 S 2320/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5781
VGH Baden-Württemberg, 22.08.1996 - 2 S 2320/94 (https://dejure.org/1996,5781)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.08.1996 - 2 S 2320/94 (https://dejure.org/1996,5781)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. August 1996 - 2 S 2320/94 (https://dejure.org/1996,5781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Übernahme der Kosten für die Erneuerung eines Abwasserkanals durch Anschlußkostenvertrag - unzulässige Abwälzung der Kosten öffentlicher Einrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 675
  • VBlBW 1997, 189
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1994 - 2 S 2252/92

    Rückabwicklung einer Folgekostenvereinbarung - rechtsmißbräuchliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.1996 - 2 S 2320/94
    Er setzt voraus, daß eine unmittelbare Vermögensverschiebung ohne Rechtsgrund stattgefunden hat oder deren Rechtsgrund später weggefallen ist (vgl BVerwG, Urteil vom 12.3.1985, BVerwGE 71, 85, 87; VGH Bad-Württ, Urteil vom 22.3.1990 - 2 S 1058/88; Urteil vom 23.8.1994 - 2 S 2252/92).

    Rn. 24 Dem Verwaltungsgericht ist auch darin zuzustimmen, daß die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt, der auch im öffentlichen Recht zu beachten ist (vgl BVerwG, Urteil vom 17.6.1994, 8 C 22.92; VGH Bad-Württ, Urteil vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89; Urteil vom 23.8.1994 - 2 S 2252/92).

    Eine Rechtsmißbräuchlichkeit der einseitigen Rückforderung der erbrachten Leistung wurde in der Rechtsprechung zB dann angenommen, wenn die "Leistung" der Gemeinde nur unter der Voraussetzung der vertraglichen Kostenbeteiligung des Grundstückseigentümers erfolgt ist, andernfalls nicht vorgenommen worden wäre und eine gesetzliche Verpflichtung hierzu auch nicht bestanden hätte (vgl VGH Bad-Württ, Urteil vom 23.8.1994 - 2 S 2252/92).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89

    Nichtigkeit eines Vertrages über die Zahlung einer Folgelastenpauschale an die …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.1996 - 2 S 2320/94
    Die Kostenbeteiligung eines Grundstückseigentümers an einer Erschließungsmaßnahme auf vertraglicher Grundlage unter Umgehung zwingender gesetzlicher Vorschriften verstößt gegen das Gebot, Abgaben nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erheben und dem damit verbundenen Verbot, von diesen Vorschriften durch vertragliche Vereinbarungen abzuweichen, es sei denn, daß die einschlägige Regelung oder andere Rechtsvorschriften eine vertragliche Disposition ausdrücklich oder sinngemäß zulassen (st Rspr, vgl BVerwG, Urteil vom 23.8.1991 - 8 C 61.90 -, VBlBW 1992, 174; VGH Bad-Württ, Urteil vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89).

    Rn. 24 Dem Verwaltungsgericht ist auch darin zuzustimmen, daß die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt, der auch im öffentlichen Recht zu beachten ist (vgl BVerwG, Urteil vom 17.6.1994, 8 C 22.92; VGH Bad-Württ, Urteil vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89; Urteil vom 23.8.1994 - 2 S 2252/92).

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.1996 - 2 S 2320/94
    Er setzt voraus, daß eine unmittelbare Vermögensverschiebung ohne Rechtsgrund stattgefunden hat oder deren Rechtsgrund später weggefallen ist (vgl BVerwG, Urteil vom 12.3.1985, BVerwGE 71, 85, 87; VGH Bad-Württ, Urteil vom 22.3.1990 - 2 S 1058/88; Urteil vom 23.8.1994 - 2 S 2252/92).
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.1996 - 2 S 2320/94
    Rn. 24 Dem Verwaltungsgericht ist auch darin zuzustimmen, daß die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt, der auch im öffentlichen Recht zu beachten ist (vgl BVerwG, Urteil vom 17.6.1994, 8 C 22.92; VGH Bad-Württ, Urteil vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89; Urteil vom 23.8.1994 - 2 S 2252/92).
  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.1996 - 2 S 2320/94
    Die Kostenbeteiligung eines Grundstückseigentümers an einer Erschließungsmaßnahme auf vertraglicher Grundlage unter Umgehung zwingender gesetzlicher Vorschriften verstößt gegen das Gebot, Abgaben nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erheben und dem damit verbundenen Verbot, von diesen Vorschriften durch vertragliche Vereinbarungen abzuweichen, es sei denn, daß die einschlägige Regelung oder andere Rechtsvorschriften eine vertragliche Disposition ausdrücklich oder sinngemäß zulassen (st Rspr, vgl BVerwG, Urteil vom 23.8.1991 - 8 C 61.90 -, VBlBW 1992, 174; VGH Bad-Württ, Urteil vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1990 - 2 S 1058/88

    Folgekostenvertrag mit Grundstückseigentümern - Erstattung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.1996 - 2 S 2320/94
    Er setzt voraus, daß eine unmittelbare Vermögensverschiebung ohne Rechtsgrund stattgefunden hat oder deren Rechtsgrund später weggefallen ist (vgl BVerwG, Urteil vom 12.3.1985, BVerwGE 71, 85, 87; VGH Bad-Württ, Urteil vom 22.3.1990 - 2 S 1058/88; Urteil vom 23.8.1994 - 2 S 2252/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1992 - 1 S 873/91

    Zur Abhängigkeit eines Erschließungsanspruchs vom Abschluß einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.1996 - 2 S 2320/94
    Rn. 21 Eine über die gesetzliche Abgabenpflicht hinausgehende Kostenbelastung des Klägers an dem Bau des Verbindungskanals ist auch nicht etwa aus dem Grund gerechtfertigt, daß der Verbindungskanal nur für den Anschluß des (neu zu bildenden) Grundstücks des Klägers hätte hergestellt werden müssen und allein dem klägerischen Grundstück einen Vorteil hätte bringen sollen (vgl VGH Bad-Württ, Urteil vom 22.6.1992 - 1 S 873/71 -, BWGZ 1993, 105).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1985 - 2 S 1962/83

    Rückabwicklung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages - Erstattungsanspruch - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.1996 - 2 S 2320/94
    Rückabwickelbar ist in diesen Fällen daher nur die "Leistung" des Grundstückseigentümers, nämlich die Zahlung der Folgekosten (vgl VGH Bad-Württ, Urteil vom 12.9.1985 - 2 S 1962/83).
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