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| VGH Baden-Württemberg, 25.03.1982 - 2 S 233/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 04.12.1979 - V 234/79
- VGH Baden-Württemberg, 25.03.1982 - 2 S 233/80
Papierfundstellen
- VBlBW 1982, 299
Wird zitiert von ... (8)
- VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20
Erhebung von Erschließungsbeiträgen; vorhandene - historische - Ortsstraße; …
Er hat ferner das Vorliegen einer historischen Ortsstraße verneint bei einer Straße, an der auf einer Längenausdehnung von rund 250 m fünf Gebäude verstreut vorhanden waren (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.03.1982 - 2 S 233/80 -, juris; Buhl, VBlBW Bad.-Württ. 1984, 273). - VGH Baden-Württemberg, 06.06.2025 - 2 S 3/25
Anforderungen an eine sogenannte Eckermäßigung im Erschließungsbeitragsrecht
Rn. 54 So kann das Vorhandensein von lediglich fünf Gebäuden, die angesichts ihrer Streuung auf einer Längenausdehnung von rund 250 m vorhanden sind, gegen die Annahme einer historischen Straße sprechen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.1982 - 2 S 233/80 - juris Leitsatz), wenn die Gebäude sich nach heutigem Sprachgebrauch im Außenbereich befanden, die Straße (der Weg) seinerzeit also nicht als zum Anbau bestimmte Ortsstraße anzusehen war, sondern Verkehrsbedürfnisse etwa hinsichtlich der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken erfüllte (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.1997 - 2 S 1503/97 - n.v.). - VGH Baden-Württemberg, 24.02.1994 - 2 S 1287/93
Erschließungsbeitrag: vorhandene Erschließungsanlage - Qualifizierung einer …
250 m fünf Gebäude verstreut vorhanden waren (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.3.1982 - 2 S 233/80 - siehe auch Buhl, VBlBW Bad.-Württ. 1984, 273).
- VG Freiburg, 06.07.2011 - 4 K 659/10
Einordnung alter badischer Straßen als Ortsstraßen oder Gemeindewege
Rn. 22 Aus alledem ergibt sich, dass das gesamte förmliche Verfahren, das die Klägerin als Indiz für die Herstellung des E.-wegs nach Maßgabe eines Ortsstraßenplans auf der Grundlage des Badischen Ortsstraßengesetzes wertet, mindestens ebenso auch der Herstellung bzw. Verbesserung oder, wie in den alten Unterlagen erwähnt, der Korrektion der E.-straße als eines Gemeindewegs im Sinne des allgemeinen Straßenrechts gedient haben kann (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.03.1982 - 2 S 233/80 -). - VGH Baden-Württemberg, 18.08.1994 - 2 S 834/93
Erschließungsbeitrag - vorhandene Erschließungsanlage - historische Ortsstraße
250 m fünf Gebäude verstreut vorhanden waren (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1982 - 2 S 233/80 -). - VGH Baden-Württemberg, 16.05.1989 - 2 S 125/89
Erschließungsbeitrag - "vorhandene Straße"
Das Vorhandensein der drei von der Antragstellerin beschriebenen Gebäude auf der Nord- und der Südseite der H. Straße dürfte bei einer Längenausdehnung von rund 200 m nicht genügen, um von einer Bestimmung zum Anbau sprechen zu können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.1982 -- 2 S 233/80 --, VBlBW 1982, 299; Urteil vom 9.04.1987 -- 2 S 3217/86 --). - VGH Baden-Württemberg, 15.06.1989 - 9 S 3268/87
Rechtsanwaltsversorgung: Zur Beitragserstattung nach Beendigung der …
Die Einbeziehung des Erstattungsbegehrens ist auch im Berufungsverfahren als Antrag gem. § 113 Abs. 1 S. 2 VwGO zulässig, insbesondere ist damit keine Klageänderung verbunden (vgl. BVerwGE 22, 314; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.10.1981 -- II 2291/79 -- und vom 25.03.1982 -- 2 S 233/80 --, VBlBW 1982, 299). - VGH Baden-Württemberg, 05.03.1998 - 2 S 615/96
Erschließungsbeitrag: erstmalige planmäßige Herstellung
Rn. 22 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats konnte im ehemals badischen Landesteil seit Inkrafttreten des Badischen Ortsstraßengesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 20.2.1868 (Gr.RegBl. S. 286) eine Ortsstraße im Rechtssinne, d.h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur auf Grund eines nach dem Ortsstraßengesetz oder dem Badischen Aufbaugesetz vom 25.11.1949 (GVBl. 1950, 29) aufgestellten Ortsstraßen-, Straßen- und Baufluchten- oder Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellen durften (st. Rechtspr., vgl. nur die Senatsurteile vom 27.2.1992 - 2 S 37/90 - und vom 25.3.1982 - 2 S 233/80; Buhl, VBlBW 1984, 269, 270).
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