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| VGH Baden-Württemberg, 28.01.1991 - 2 S 2384/90 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Januar 1991 - 2 S 2384/90 (https://dejure.org/1991,7272)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 18.09.1990 - 2 K 1617/89
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.1991 - 2 S 2384/90
- BVerwG, 25.04.1991 - 8 B 42.91
Papierfundstellen
- VBlBW 1991, 344
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03
Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür
Der Kläger hat eigenständig - wenn auch Anfangs mit unzutreffenden Erwägungen - die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums zur Entscheidung über den von ihm gegen den Gebührenbescheid der Beklagten vom 15.03.2001 eingelegten Widerspruch und damit die Verletzung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift (§ 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO) gerügt und sich vor allem gesondert auch gegen die festgesetzte Widerspruchsgebühr in Höhe von 240,-- DM zur Wehr gesetzt (…zu diesem Aspekt vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 - KStZ 1991, 110 sowie Beschluss vom 28.01.1991 - 2 S 2384/90 - VBlBW 1991, 344). - VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün
Rn. 94 b) Die Festsetzungen von Widerspruchsgebühren stellen als Gebührenentscheidungen Verwaltungsakte dar (vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 19. April 2012 - 5 B 177/12 - juris, Rn. 16), die Gegenstand einer (eigenständigen) Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Alt. 1, § 79 Abs. 2 Satz 1 VwGO sein können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 1991 - 2 S 2384/90 - juris, Ls. 1). - VG Karlsruhe, 16.07.2024 - 12 K 725/23
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen verfassungswidriger Bestrebungen
Rn. 26 Die Festsetzung von Widerspruchsgebühren stellen als Gebührenentscheidungen Verwaltungsakte dar (vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 19. April 2012 - 5 B 177/12 - juris, Rn. 16), die Gegenstand einer (eigenständigen) Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Alt. 1, § 79 Abs. 2 Satz 1 VwGO sein können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 1991 - 2 S 2384/90 - juris, Ls. 1).
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