Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2400/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zweitwohnungssteuer bei Nutzung der Wohnung durch Lebensgefährtin
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 105 Abs. 2a
Innehaben einer Zweitwohnung für die persönliche Lebensführung durch den Eigentümer bei Selbstnutzung der Wohnung nur wenige Tage im Jahr und sonstiger Nutzung durch dessen Lebensgefährtin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zweitwohnungsteuer für die von der Lebensgefährtin genutzte Wohnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Innehaben einer Zweitwohnung für die persönliche Lebensführung durch den Eigentümer bei Selbstnutzung der Wohnung nur wenige Tage im Jahr und sonstiger Nutzung durch dessen Lebensgefährtin
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 06.08.2010 - 8 K 1/10
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2400/10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 456
- DVBl 2011, 1048
- DÖV 2011, 451
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2400/10
Rn. 17 Bei der Auslegung dieser Satzungsbestimmung ist von dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 mit weiteren Nachweisen) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325) entwickelten Begriff der Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 a GG auszugehen, an den die Satzung der Beklagten offenkundig anknüpft.Danach erfassen derartige örtliche Aufwandsteuern (nur) den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für die persönliche Lebensführung; sie besteuern also die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.12.1983, aaO, S. 346 f.).
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2400/10
Rn. 17 Bei der Auslegung dieser Satzungsbestimmung ist von dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 mit weiteren Nachweisen) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325) entwickelten Begriff der Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 a GG auszugehen, an den die Satzung der Beklagten offenkundig anknüpft.Da aber nur der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2 a GG sein darf, scheiden solche Zweitwohnungen als Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer aus, die diesen Zwecken persönlicher Lebensführung nicht dienen, sondern von ihrem Inhaber als reine Geld- oder Vermögensanlage in der Form des Immobiliarbesitzes - also ausschließlich zur Einkommenserzielung - gehalten werden (BVerwG, Urt. v. 10.10.1995, aaO).
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2400/10
Diese Entscheidungsfreiheit besteht nicht bei einer rein tatsächlichen, rechtlich nicht abgesicherten Möglichkeit der Nutzung (BVerwG, Urt. v. 13.5.2009 - 9 C 8.08 - NVwZ 2009, 1172).
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2515/12
Inhaber einer Zweitwohnung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Deshalb kann Inhaber einer steuerpflichtigen Zweitwohnung nur der Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigte sein (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 13.05.2009 - 9 C 8.08 - NVwZ 2009, 1172; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.02.2011 - 2 S 2400/10 - ZKF 2011, 101). - OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 LC 69/16
Eigennutzung; GbR; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter; Innehaben; …
Diese Entscheidungsfreiheit besteht nicht bei einer rein tatsächlichen, rechtlich nicht abgesicherten Möglichkeit der Nutzung (…BVerwG, Urteile v. 13.5.2009 - 9 C 7.08 - juris Rn. 16;… - 9 C 8.08 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 10.2.2011 - 2 S 2400/10 - juris Rn. 21;… vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 24.3.2015 - 1 L 90/13 - juris Rn. 24).
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