Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 2 S 2623/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9167
VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 2 S 2623/89 (https://dejure.org/1993,9167)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.11.1993 - 2 S 2623/89 (https://dejure.org/1993,9167)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. November 1993 - 2 S 2623/89 (https://dejure.org/1993,9167)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,9167) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag: Erforderlichkeit der Kosten einer Erschließungsanlage - Einwand eines Beitragspflichtigen, von der Gemeinde bezahlte Unternehmerrechnung sei überhöht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1982 - 2 S 1254/81

    Erschließungsbeitrag; Bescheid; Änderungsbescheid; Stufenklage; endgültige …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 2 S 2623/89
    Dieser Bescheid sowie ein am 14.2.1979 ergangener Berichtigungsbescheid der Beklagten wurden durch Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27.5.1982 - 2 S 1254/81 - aufgehoben.

    Rn. 20 Dem Senat haben vorgelegen: Die Akten des Verwaltungsgerichts Freiburg - 5 K 96/88 - die Berufungsakten des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg - 2 S 1254/81 - die Widerspruchsakten des Landratsamts T; die Beitragsakten der Beklagten betreffend die Abrechnung der G straße mit W Straße; ein Heft Rechnungen, vorgelegt von der Beklagten an das Verwaltungsgericht; ein Heft Satzungen; der Bebauungsplan W - mit Änderungen (vier Pläne); ein Lageplan zum Ausbau der G straße mit J straße sowie ein Längsschnitt zum Ausbauplan der G straße; ein Leitzordner mit Abrechnungsunterlagen der Firma S zum Ausbau der G straße; fünf Hefte Verwaltungsakten betreffend das Heranziehungs- und Widerspruchsverfahren; die Hebeliste für das Rechnungsjahr 1977 mit Anlagen sowie weitere von den Beteiligten als Anlage zu ihren Schriftsätzen beigefügte Unterlagen, darunter auch die Aufschlüsselung der Beklagten vom 12.12.1990 sowie die vom Straßenbauamt D mit Schreiben vom 20.11.1990 und 9.12.1987 vorgelegten Pläne sowie weitere in zwei Planrollen aufbewahrte Detailpläne.

    In diesem Sinne hat sich der Senat schon in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Urteil vom 27.5.1982 - 2 S 1254/81 - (Urteilsabdruck S. 22) geäußert.

    Insbesondere steht die Annahme des Verwaltungsgerichts, daß ein Öffnen der Straße nicht in Betracht komme, im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 27.5.1982 - 2 S 1254/81 - und vom 24.9.1987 - 2 S 1930/86 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.1984 - 2 S 1612/83

    Erschließungsbeitrag; Mehrfacherschließung von Eckgrundstücken; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 2 S 2623/89
    Hierzu hat der Senat in seinem auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteil vom 24.9.1987 - 2 S 1930/86 - (Urteilsabdruck S. 17 bis 18) ausgeführt: Zwar müssen auch die im Einzelfall entstandenen Kosten "erforderlich", nämlich "angemessen" sein, wie auf Grund einer entsprechenden Anwendung des § 129 Abs. 1 S. 1 BBauG zu verlangen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1979, Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 14; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 29.3.1984 - 2 S 1612/83 -, VBlBW 1985, 30).

    Mit dem Begriff der "Erforderlichkeit" im Sinne des § 129 Abs. 1 S. 1 BBauG wird danach nur eine äußerste Grenze festgelegt, die erst dann überschritten wird, wenn die Herstellungskosten einer Erschließungsanlage für die Gemeinde erkennbar eine grob unangemessene Höhe erreichen, d.h. sachlich schlechthin unvertretbar sind (Beschluß des Senats vom 29.3.1984, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1987 - 2 S 1930/86

    Genaue Bezeichnung des veranlagten Grundstücks als Wirksamkeitserfordernis des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 2 S 2623/89
    Hierzu hat der Senat in seinem auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteil vom 24.9.1987 - 2 S 1930/86 - (Urteilsabdruck S. 17 bis 18) ausgeführt: Zwar müssen auch die im Einzelfall entstandenen Kosten "erforderlich", nämlich "angemessen" sein, wie auf Grund einer entsprechenden Anwendung des § 129 Abs. 1 S. 1 BBauG zu verlangen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1979, Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 14; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 29.3.1984 - 2 S 1612/83 -, VBlBW 1985, 30).

    Insbesondere steht die Annahme des Verwaltungsgerichts, daß ein Öffnen der Straße nicht in Betracht komme, im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 27.5.1982 - 2 S 1254/81 - und vom 24.9.1987 - 2 S 1930/86 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 2278/91

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes - Leistungen einer fremden …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 2 S 2623/89
    Aus dem Beschluß des Senats vom 17.7.1992 - 2 S 2278/91 - (VBlBW 1993, 138) ergibt sich nichts Abweichendes.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12

    Erstattung von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt

    Rn. 69 Erstattungsfähig sind grundsätzlich solche Kosten, die der Gemeinde für die Herstellung der Grundstücksüberfahrt tatsächlich in der abgerechneten Höhe entstanden sind (vgl. zum Erschließungsaufwand: VGH BW, Urt. v. 25.11.1993 - 2 S 2623/89 -, Juris, RdNr. 28, m.w.N.).

    Der Vortrag eines Anliegers, die Unternehmerrechnungen seien überhöht, weil der Unternehmer nicht erbrachte Leistungen berechnet sowie seinen Rechnungen erhöhte Aufmaße bzw. Mengen zugrunde gelegt habe, zielt darauf ab, die Gemeinde habe Aufwendungen erbracht, zu denen sie auf Grund der abgeschlossenen Verträge nicht verpflichtet gewesen sei; damit rügt der Betreffende die Erforderlichkeit bzw. Angemessenheit der entstandenen Kosten (vgl. VGH BW, Urt. v. 25.11.1993, a.a.O.).

    Mit dem Begriff der "Erforderlichkeit" wird aber nur eine äußerste Grenze festgelegt, die erst dann überschritten wird, wenn die Herstellungskosten für die Gemeinde erkennbar eine grob unangemessene Höhe erreichen, d.h. sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. VGH BW, Urt. v. 25.11.1993, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 18.07.2001 - 9 B 23.01 -, NVwZ-RR 2001, 711 [712], RdNr. 17 in Juris).

    Rn. 70 Deshalb wird der Einwand, die vom Bauunternehmen abgerechneten Leistungen seien tatsächlich nicht erbracht, insbesondere das abgerechnete Material sei tatsächlich nicht eingebaut worden, in der Rechtsprechung nur als dann erheblich angesehen, wenn erstens die beauftragte Baufirma tatsächlich nicht erbrachte Leistungen abgerechnet hatte, zweitens dies für die Gemeinde seinerzeit erkennbar war und drittens die dadurch verursachten Zahlungen eine grob unangemessene Höhe erreicht haben (vgl. VGH BW, Urt. v. 25.11.1993, a.a.O., RdNr. 29).

    Nur gröbliche Verletzungen des Gebots der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sind danach durch Herabsetzung des Aufwands zu korrigieren (vgl. VGH BW, Urt. v. 25.11.1993, a.a.O., RdNr. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 3 A 2373/93

    Erschließungsbeitragsrecht: Erforderlichkeit des Erschließungsaufwands und Gebot …

    Rn. 35 Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - 4 C 28.76 -, KStz 1980, 68; Urteil vom 13. Dezember 1985 - 8 C 66.64 -, NVwZ 1986, 925; Urteil vom 10. November 1989 - 8 C 50.88 -, NVwZ 1990, 870; Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 - KStZ 2000, 213; vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 1993 - 2 S 2623/89 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996 - 3 A 2373/93

    Erschließungsbeitragsrecht: "Unterbau" kein Merkmal der endgültigen Herstellung …

    BVerwG, Urteil vom 14.12.1979 - 4 C 28.76 -, KStZ 1980, 68 ; Urteil vom 13.12.1985 - 8 C 66.84 -, NVwZ 1986, 925; Urteil von 10.11.1989 - 8 C 50.88 -, NVwZ 1990, 870; ferner Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 -, ZMR 1995, 331; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 29.3.1984 - 2 S 1612/83 -, VBlBW 1985, 30; Urteil vom 25.11.1993 - 2 S 2623/89 - BayVGH, Urteil vom 30.1.1992 - 6 B 88.2083 -, BayVBl 1992, 536 ; Buhl, VBlBW 1985, 208; Driehaus, aaO, § 15 Rn. 17 f.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht