Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 19.04.1983 - 2 S 2638/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 10.11.1982 - 4 K 1498/82
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.1983 - 2 S 2638/82
Wird zitiert von ... (5)
- VG Freiburg, 05.12.2002 - 9 K 386/02
Keine Zweitwohnungssteuer bei Unbewohnbarkeit
Die Schätzung der Besteuerungsgrundlage in Anlehnung an die Jahresrohmiete unter Berücksichtigung aller bedeutsamen Umstände (vgl. § 79 Abs. 2 BewG) ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 c KAG i.V.m. § 162 Abs. 1 AO bei selbstgenutzten Wohneigentum grundsätzlich zulässig (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.4.1983 - 2 S 2638/82 - Driehaus, KAG, § 3 Rz. 223; Seeger/Gössl, KAG, § 6 S. 48;… Benne, Zweitwohnungssteuer, 1985, S. 77).Der Steuerpflichtige kann der Schätzung der Steuerbehörde nicht durch Bestreiten oder durch unsubstantiiertes Behaupten entgegentreten, denn verbleibende Unsicherheiten liegen im Wesen der Schätzung begründet und gehen daher nicht zu Lasten der Behörde; will der Steuerpflichtige eine solche Schätzung angreifen, muss er vielmehr substantiiert Tatsachen und / oder Erfahrungssätze vortragen, die es nahe legen, dass ein anderer Jahresrohmietwert als der von der Behörde angenommene richtig ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.2.1987 - 2 S 543/85 - Beschl. v. 19.4.1983 - 2 S 2638/82 - Driehaus, KAG, § 3 Rz. 223 f.; Seeger/Gössl, KAG, § 6 S. 48 f.;… Benne, aaO., S. 77).
- VGH Baden-Württemberg, 18.02.1987 - 2 S 543/85
Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer; …
Eine solche Schätzung von Besteuerungsgrundlagen ist zulässig (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c KAG i.V.m. § 162 Abs. 1 AO; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 19.4.1983 - 2 S 2638/82 -).Dies gilt umso mehr, als der Steuerpflichtige der Schätzung nicht durch Bestreiten oder durch unsubstantiiertes Behaupten, sondern nur dadurch entgegentreten kann, daß er Tatsachen oder Erfahrungssätze vorträgt, die darzutun geeignet sind, daß ein anderer als der von der Behörde festgestellte Wert der wahrscheinlichere ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 19.4.1983 - 2 S 2638/82 -).
- VGH Baden-Württemberg, 24.08.1989 - 2 S 1540/88
Rückwirkender Wegfall einer Befreiungsregel in Zweitwohnungssteuersatzung
Der Schätzung kann der Steuerpflichtige nicht durch Bestreiten oder durch unsubstantiiertes Behaupten, sondern nur dadurch entgegentreten, daß er Tatsachen oder Erfahrungssätze vorträgt, die darzutun geeignet sind, daß ein anderer als der von der Behörde festgestellte Wert der wahrscheinlichere ist (…vgl. Tipke-Kruse, AO/FGO, § 162 AO Rdnr. 8; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 19.4.1983 - 2 S 2638/82 - vom 5.9.1985 - 2 S 1258/85 -). - VGH Baden-Württemberg, 28.12.1992 - 2 S 1557/90
Normenkontrolle einer Zweitwohnungssteuersatzung: Staffelung der Steuer nach dem …
Die Anwendung pauschalierter Steuersätze ist praktikabel (…vgl. Scholz, aaO, S. 296; vgl. BVerfG, Beschluß vom 12.2.1986 -- 2 BvR 36/86 --; Beschluß vom 6.12.1983 -- 2 BvR 1275/79 --, NJW 1984, 785; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 19.4.1983 -- 2 S 2638/82 --). - VGH Baden-Württemberg, 18.12.1987 - 2 S 2425/86
Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer; …
Der Senat hat keine Veranlassung, die Richtigkeit dieser Schätzung anzuzweifeln (vgl. § 3 Abs. 3 S. 2 ZwStS 1984/85), Der Steuerpflichtige kann der Schätzung nicht durch Bestreiten oder durch unsubstantiiertes Behaupten, sondern nur dadurch entgegentreten, daß er Tatsachen oder Erfahrungssätze vorträgt, die darzutun geeignet sind, daß ein anderer als der von der Behörde festgestellte Wert der wahrscheinlichere ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 19.4.1983 - 2 S 2638/82 -).
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