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| VGH Baden-Württemberg, 29.09.1986 - 2 S 2715/85 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 1986 - 2 S 2715/85 (https://dejure.org/1986,5264)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 09.09.1985 - 2 K 87/84
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.1986 - 2 S 2715/85
Papierfundstellen
- ESVGH 37, 238 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81
Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1986 - 2 S 2715/85
Für eine Heilung ist jedoch kein Raum mehr, wenn zwischen der Zustellung des Beitragsbescheids und dem das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht herbeiführenden Ereignis ein Wechsel im Eigentum an dem der Beitragspflicht unterliegenden Grundstück stattgefunden hat (im Anschluß an BVerwG, Urteile vom 25.11.1981 - 8 C 14.81 - und vom 27.09.1982 - BVerwG 8 C 145.81 -). - BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81
Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1986 - 2 S 2715/85
Für eine Heilung ist jedoch kein Raum mehr, wenn zwischen der Zustellung des Beitragsbescheids und dem das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht herbeiführenden Ereignis ein Wechsel im Eigentum an dem der Beitragspflicht unterliegenden Grundstück stattgefunden hat (im Anschluß an BVerwG, Urteile vom 25.11.1981 - 8 C 14.81 - und vom 27.09.1982 - BVerwG 8 C 145.81 -).
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 2 S 2905/87
Rückwirkende Beitragssatzung und Eigentumswechsel; Auswahlermessen; Finanzierung …
Zwar hat der erk. Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, eine während des gerichtlichen Verfahrens ohne Rückwirkungsanordnung erlassene Beitragssatzung vermöge den wegen eines Satzungsmangels rechtswidrigen Beitragsbescheid dann nicht zu heilen, wenn vor Erlaß dieser Satzung ein Wechsel im Eigentum an dem veranlagten Grundstück stattgefunden hat (BVerwG, Urteil vom 25.11.1981 -- 8 C 14.81 --, DVBl. 1982, 544; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 29.9.1986 -- 2 S 2715/85 --).
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