Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 2 S 2736/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 05.11.2007 - 2 K 2228/07
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 2 S 2736/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.1992 - 2 S 3215/91
Qualifizierung der in VwGO § 80 Abs 6 S 1 und S 2 Nr 1 genannten Voraussetzungen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 2 S 2736/07
§ 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO normiert vielmehr eine Zugangsvoraussetzung, die im Zeitpunkt der Stellung des Eilantrags bei Gericht erfüllt sein muss (Senatsbeschluss vom 9.3.1992 - 2 S 3215/91 - VBlBW 1992, 374).Denn aus der Sicht eines objektiven Betrachters steht die Vollstreckung nicht zeitlich so unmittelbar bevor, dass es der Antragstellerin nicht zumutbar ist, sich zunächst an die Behörde zu wenden (vgl. Senatsbeschluss vom 9.3.1992, aaO).
- VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97
Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen ernstlicher Zweifel an der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 2 S 2736/07
Solche Zweifel sind nur dann anzunehmen, wenn ein Erfolg von Rechtsbehelf oder Klage wahrscheinlicher ist als deren Misserfolg, wobei ein lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang die Anordnung nicht trägt (vgl. etwa Beschluss vom 18.8.1997 - 2 S 1518/97 - m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 2 S 107/11
Erfordernis eines behördlichen Aussetzungsverfahrens nach § 80 Abs. 6 VwGO; nicht …
§ 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO normiert vielmehr eine Zugangsvoraussetzung, die im Zeitpunkt der Stellung des Eilantrags bei Gericht erfüllt sein muss (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9.3.1992 - 2 S 3215/91 - VBlBW 1992, 374 und vom 12.3.2008 - 2 S 2736/07 - ebenso: Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Komm., § 80 Rn. 340, 343;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. § 80 Rn. 185; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.8.2010 - 4 ME 164/10 - NVwZ-RR 2010, 865; Sächs. OVG, Beschluss vom 15.11.2010 - 5 B 258/10 - juris).Denn aus der Sicht eines objektiven Betrachters steht die Vollstreckung in diesen Fällen zeitlich nicht so unmittelbar bevor, dass es dem Abgabenschuldner unzumutbar wäre, sich zunächst an die Behörde zu wenden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 21.5.2010 - 7 B 356/10 - Bay. VGH, Beschluss vom 18.2.2010 - 10 CS 09.3204 - jeweils juris; Senatsbeschluss vom 12.3.2008 - 2 S 2736/07 -).
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