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Rechtsprechung
   LG Halle, 10.03.2009 - 2 S 277/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,39424
LG Halle, 10.03.2009 - 2 S 277/08 (https://dejure.org/2009,39424)
LG Halle, Entscheidung vom 10.03.2009 - 2 S 277/08 (https://dejure.org/2009,39424)
LG Halle, Entscheidung vom 10. März 2009 - 2 S 277/08 (https://dejure.org/2009,39424)
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Köln, 07.11.2016 - 273 C 127/16
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (BGH, Urteil vom 23.02.2010, VI ZR 91/09; LG Halle, Urteil vom 10.03.2009, 2 S 277/08).

    Verursacht bei mehreren zum Schadensausgleich führenden Möglichkeiten eine den geringeren Aufwand, so ist der Geschädigte grundsätzlich auf diese beschränkt (LG Halle, Urteil vom 10.03.2009,2 S 277/08).

  • LG Rostock, 03.06.2009 - 1 S 22/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweisung auf Reparaturmöglichkeit in nicht …

    Andererseits wird vertreten, es komme allein auf die technische Gleichwertigkeit der Reparatur in der freien Werkstatt an, wobei als Kriterien die Leitung der freien Fachwerkstatt durch einen Kfz-Meister, die Ausführung der Arbeiten durch Fachkräfte und Spezialisten für Karosserie- und Lackreparaturen, die Einhaltung der Empfehlungen und Richtlinien der Hersteller und die Verwendung von Original-Ersatzteile sowie die Gewährung einer 3-Jahres-Garantie in Betracht kämen; jedenfalls bei älteren Fahrzeugen habe die Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt gegenüber derjenigen in einer freien Fachwerkstatt keine erheblichen Auswirkungen auf den Wert des reparierten Fahrzeuges (vgl. LG Berlin, NJW-RR 2007, 20; Schaden-Praxis 2008, 153; LG Halle, Urteil vom 10.03.2009 - 2 S 277/08; LG Hannover, Urteil vom 13.01.2009 - 9 S 52/08; LG Hildesheim, NJW-RR 2008, 1714; LG Mannheim, NJW-RR 2009, 321; LG Potsdam, NJW 2008, 1392; LG Rostock, Urteil vom 28.03.2008 - 1 S 123/07; Wenker, jurisPR-VerkR 23/2008 Anm. 3).

    Die Zulassung ist zudem angesichts der bereits beim Bundesgerichtshof anhängigen Verfahren VI ZR 302/08 (vorgehend LG Mannheim, Urteil vom 24.10.2008 - 1 S 95/08) und VI ZR 91/09 (vorgehend LG Halle, Urteil vom 10.03.2009 - 2 S 277/08) geboten, um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.

  • AG Halle/Saale, 17.08.2009 - 93 C 731/09
    Soweit das Landgericht Halle in seinem Urteil vom 10. März 2009 (Az. 2 S 277/08) von den Grundsätzen seines eigenen überzeugenden Urteils vom 3. Juli 2007 wieder abgerückt ist, vermag das Gericht dies nicht nachzuvollziehen.
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