Rechtsprechung
| LG Erfurt, 06.06.2008 - 2 S 287/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zur Betriebsgefahr eines geparkten Fahrzeugs und zur Erstattungsfähigkeit von Verbringungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.04.1956 - VI ZR 347/54
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
Auszug aus LG Erfurt, 06.06.2008 - 2 S 287/07
Mit der Berufung ist insoweit festzustellen, dass ein grob leichtfertiges Handeln des Beklagten zu 1), welches Voraussetzung dafür wäre, dass eine nicht erheblich ins Gewicht fallende mitursächliche Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs bei der Abwägung außer Acht bleiben darf (vgl. BGHZ 20, 259 ff.), weder erstinstanzlich noch im Rahmen des Berufungsverfahrens festgestellt werden konnte. - OLG Hamm, 12.07.1991 - 11 U 55/91
Reinigungsunternehmer - § 839 BGB, Art. 34 GG, 'Beamter', Verwaltungshelfer
Auszug aus LG Erfurt, 06.06.2008 - 2 S 287/07
Denn Umstände dafür, dass die Stadt S auf die Arbeiten der Firma U S, in deren Auftrag der Beklagte zu 1) am Unfalltag mit dem Müllentsorgungsfahrzeug unterwegs war, in einem solchen Ausmaß Einfluss genommen hat, dass diese letztlich als "Werkzeug" der öffentlichen Behörde bei der Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben angesehen werden muss (vgl. OLG Hamm, VersR 1992, 1227 ff.) und deshalb beim Tätigwerden der Firma U S von einer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit und bei der Fahrt des Beklagten zu 1) dementsprechend von einer hoheitlichen Dienstfahrt auszugehen wäre, haben die Beklagten auch mit der Berufung nicht vorgebracht. - AG Hamburg, 28.09.2006 - 644 C 236/06
Auszug aus LG Erfurt, 06.06.2008 - 2 S 287/07
Auch hier gilt, dass von dem Schädiger sämtliche Kosten zu erstatten sind, die bei einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wären (vgl. LG Mainz, Urteil vom 31.05.2006, Az.: 2 S 15/06; AG Hamburg, Urteil vom 28.09.2006, Az.: 644 C 236/06, m.w.N.). - AG Sömmerda, 09.10.2007 - 1 C 205/07
Auszug aus LG Erfurt, 06.06.2008 - 2 S 287/07
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Sömmerda vom 09.10.2007, Az.: 1 C 205/07, ist gemäß den §§ 517 ff. ZPO zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt.
- AG Bremerhaven, 02.12.2008 - 57 C 1009/08 Er muss sich nicht auf eine bestimmte Werkstatt verweisen lassen und kann dabei auch die Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt ersetzt verlangen (…BGH, Urt. v. 29.04.2003, Az.: VI ZR 398/02 ; LG Erfurt, Urt. v. 06.06.2008, Az.: 2 S 287/07).
Auch hier gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten (…BGH, Urt. v. 29.04.2003 Az.: VI ZR 393/02 ), dieser kann sich auch in Bezug auf die Stundenverrechnungssätze an einer markengebundenen Fachwerkstatt orientieren (LG Erfurt, Urt. v. 06.03.2008, Az.: 2 S 287/07).
- OLG Hamm, 23.04.2013 - 9 U 234/12
Haftung des Fahrzeughalters wegen Schäden eines Schützenfestbesuches durch …
Die vom Kläger insoweit außerdem zitierte Rechtsprechung (BGHZ 29, 163; OLG Brandenburg, Urteil vom 08.07.2010, Az.: 12 U 13/10; LG Erfurt, Urteil vom 06.06.2008, Az.: 2 S 287/07) steht dem ebenfalls nicht entgegen.
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