Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungssteuersatzung vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichheitssatzes
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 24.09.1987 - 7 K 61/87
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.1982 - 2 S 2450/81
Voraussetzungen für den Steueranspruch der Gemeinde nach der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87
Eine Steuer für eine Zweitwohnung, die aber als reine Kapitalanlage genutzt wird, wäre keine Aufwandsteuer mehr in diesem Sinne, weil in diesem Fall kein Aufwand für die persönliche Lebensführung besteuert würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.7.1979 - 7 C 53.77 -, NJW 1980, 796 [BVerwG 26.07.1979 - BVerwG 7 C 53.77] ; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 -, vom 31.7.1986 - 2 S 892/85 - und vom 25.6.1986 - 2 S 1485/85 -, BWGZ 1987, 57).Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des erk. Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnis im vorausgegangenen Jahreszeitraum ankommt (Urteile des Senats vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - vom 19.4.1982 - 2 S 103/82 - vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 -).
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.1982 - 2 S 103/82
Zweitwohnungssteuer; quantifizierbarer Aufwand; überwiegender Aufenthalt
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87
Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des erk. Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnis im vorausgegangenen Jahreszeitraum ankommt (Urteile des Senats vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - vom 19.4.1982 - 2 S 103/82 - vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 -). - BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87
Solange eine Zweitwohnung nicht a u s s c h l i e ß l i c h als Kapitalanlage dient, darf sie der Zweitwohnungssteuer unterworfen werden, weil die "Zweitwohnungssteuer in diesem Falle ihren Charakter als Aufwandsteuer, der darin liegt, daß durch sie die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit getroffen werden soll, nicht verliert (BVerfG, Beschluß vom 6.12.1983, BVerfGE 65, 325 [BVerfG 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79] ).
- BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87
Eine Steuer für eine Zweitwohnung, die aber als reine Kapitalanlage genutzt wird, wäre keine Aufwandsteuer mehr in diesem Sinne, weil in diesem Fall kein Aufwand für die persönliche Lebensführung besteuert würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.7.1979 - 7 C 53.77 -, NJW 1980, 796 [BVerwG 26.07.1979 - BVerwG 7 C 53.77] ; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 -, vom 31.7.1986 - 2 S 892/85 - und vom 25.6.1986 - 2 S 1485/85 -, BWGZ 1987, 57). - VGH Baden-Württemberg, 31.07.1986 - 2 S 892/85
Zweitwohnungsteuer für Wohn- und Campingwagen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87
Eine Steuer für eine Zweitwohnung, die aber als reine Kapitalanlage genutzt wird, wäre keine Aufwandsteuer mehr in diesem Sinne, weil in diesem Fall kein Aufwand für die persönliche Lebensführung besteuert würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.7.1979 - 7 C 53.77 -, NJW 1980, 796 [BVerwG 26.07.1979 - BVerwG 7 C 53.77] ; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 -, vom 31.7.1986 - 2 S 892/85 - und vom 25.6.1986 - 2 S 1485/85 -, BWGZ 1987, 57). - VGH Baden-Württemberg, 25.09.1986 - 2 S 1485/85
Unzulässigkeit einer Zweitwohnungssteuer für eine ausschließlich als …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87
Eine Steuer für eine Zweitwohnung, die aber als reine Kapitalanlage genutzt wird, wäre keine Aufwandsteuer mehr in diesem Sinne, weil in diesem Fall kein Aufwand für die persönliche Lebensführung besteuert würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.7.1979 - 7 C 53.77 -, NJW 1980, 796 [BVerwG 26.07.1979 - BVerwG 7 C 53.77] ; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 -, vom 31.7.1986 - 2 S 892/85 - und vom 25.6.1986 - 2 S 1485/85 -, BWGZ 1987, 57).
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 2 S 2113/00
Betrieblich bedingte Haltung eines Wachhundes auf Bauernhof im Außenbereich
Bleiben solche Umstände "unaufklärbar", dann treffen die Folgen dieser "Beweislosigkeit" den Steuerpflichtigen (dazu der Senat im Urteil vom 5.4.1998 - 2 S 2874/87 - vgl. auch Urteil vom 27.4.1993, VBlBW 1993, 436). - VG Stuttgart, 15.09.2005 - 11 K 2382/04
Voraussetzungen für das Entfallen der Hundesteuerpflicht bei einem Hund eines …
Bleiben solche Umstände "unaufklärbar", dann treffen die Folgen dieser "Beweislosigkeit" den Steuerpflichtigen (dazu der Senat im Urteil vom 5.4.1998 - 2 S 2874/87 - vgl. auch Urteil vom 27.4.1993, VBlBW 1993, 436 ). - VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 2 S 135/92
Zweitwohnungsteuer: Abgrenzung zwischen reiner Kapitalanlage und …
Läßt sich nicht aufklären, ob eine Zweitwohnung ausschließlich als Kapitalanlage genutzt wird und damit steuerfrei ist, trägt die Folgen der Beweislosigkeit nach der Rechtsprechung des Senats der Zweitwohnungsinhaber (dazu Urteil vom 05.04.1988 - 2 S 2874/87).
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 2 S 957/92
Zweitwohnungssteuer - Kapitalanlage
Läßt sich nicht aufklären, ob eine Zweitwohnung ausschließlich als Kapitalanlage genutzt wird und damit steuerfrei ist, trägt die Folgen der Beweislosigkeit nach der Rechtsprechung des Senats der Zweitwohnungsinhaber (dazu Urteil vom 05.04.1988 - 2 S 2874/87). - VG Münster, 28.07.2004 - 9 K 321/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines kommunalen Abgabebescheids zur Erhebung …
Bleiben solche Umstände unaufklärbar", dann treffen die Folgen dieser Beweislosigkeit" den Steuerpflichtigen (dazu der Senat im Urteil vom 5.4.1998 - 2 S 2874/87 - vgl. auch Urteil vom 27.4.1993, VBlBW 1993, 436). - VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
Steuerfreiheit für Wachhund bei Feldscheune
Bleiben solche Umstände "unaufklärbar", dann treffen die Folgen dieser "Beweislosigkeit" den Steuerpflichtigen (dazu der Senat im Urteil vom 5.4.1998 - 2 S 2874/87 - vgl. auch Urteil vom 27.4.1993, VBlBW 1993, 436). - VGH Baden-Württemberg, 21.02.1991 - 2 S 98/89
Besteuerung einer Zweitwohnung
Im Falle der Nichtaufklärbarkeit, ob eine Zweitwohnung der Zweitwohnungssteuer unterfällt oder ausnahmsweise als reine Kapitalanlage nicht der Steuerpflicht unterliegt, trifft die Klägerin die materielle Beweislast (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.4.1988 - 2 S 2874/87 -). - VG Münster, 04.08.2004 - 9 K 2064/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung einer Hundesteuer; Ausgestaltung …
Bleiben solche Umstände unaufklärbar", dann treffen die Folgen dieser Beweislosigkeit" den Steuerpflichtigen (dazu der Senat im Urteil vom 5.4.1998 - 2 S 2874/87 - vgl. auch Urteil vom 27.4.1993, VBlBW 1993, 436).
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