Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 18.04.1991 - 2 S 2888/89 |
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.1991 - 2 S 2888/89
- BVerwG, 19.09.1991 - 8 B 113.91
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18
Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung - …
Rn. 61 Nach dem für die Beurteilung dieser Frage allein maßgebenden Landesrecht (s. BVerwG, Urteile vom 13.08.1976 und 21.09.1979, Buchholz 406.11, § 132 BBauG Nrn. 21 und 28 sowie st.Rspr. des Senats, vgl. Urteil vom 18.4.1991 - 2 S 2888/89 - nicht veröffentlicht) konnte im ehemals württembergischen Landesteil, zu dem auch die Beklagte gehörte, nach dem Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung bzw. der Württembergischen Bauordnung vom 28.07.1910 (RegBl. S. 333) sowie dem Aufbaugesetz vom 18.08.1948 (RegBl. S. 127) eine Straße die Bestimmung zum Anbau und damit den Charakter einer "Baustraße" (vgl. Art. 7 Abs. 5 BauO 1910) nur erhalten, wenn sie nach Maßgabe eines verbindlichen Ortsbauplans, Baulinienplans oder Bebauungsplans ausgebaut wurde.Rn. 62 War ein Plan vorhanden, so war eine neue Ortsstraße erst mit ihrem plangemäßen Ausbau als Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG bereits "hergestellt" bzw. im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG "vorhanden" (st.Rspr. des VGH Bad.-Württ. seit 1970, vgl. etwa Urteil vom 18.04.1991 - 2 S 2888/89 - nicht veröffentlicht …und Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 27;… Buhl, VBlBW 1984, S. 270 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 2 S 3019/91
Erschließungsbeitrag: erstmalige plangemäße Herstellung
Nach dem für die Beurteilung dieser Frage allein maßgebenden Landesrecht (s. BVerwG, Urteile vom 13.8.1976 und 21.9.1979, Buchholz 406.11, § 132 BBauG Nrn. 21 und 28 sowie st.Rspr. des Senats, vgl. Urteil vom 18.4.1991 - 2 S 2888/89 -) konnte im ehemals württembergischen Landesteil, zu dem auch die beklagte Gemeinde gehörte, nach dem am 1.1.1873 erfolgten Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) bzw. der Novelle der Bauordnung vom 28.7.1910 (RegBl. S. 333) sowie dem Aufbaugesetz vom 18.8.1948 (RegBl. S. 127) eine Straße die Bestimmung zum Anbau und damit den Charakter einer "Baustraße" (vgl. Art. 7 Abs. 5 BauO 1910) nur erhalten, wenn sie nach Maßgabe eines verbindlichen Ortsbauplans, Baulinienplans oder Bebauungsplans ausgebaut wurde.War ein Plan vorhanden, so war eine neue Ortsstraße erst mit ihrem plangemäßen Ausbau als Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG bereits "hergestellt" bzw. im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG "vorhanden" (st.Rspr. des VGH Bad.-Württ. seit 1970, vgl. etwa Urteil vom 18.4.1991 - 2 S 2888/89 - m.w.N. sowie Buhl, VBlBW 1984, S. 270 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.09.1993 - 2 S 1934/91
Erschließungsbeitrag: Anwendung des StrG BW § 5 Abs 6 S 1 auf Bebauungspläne und …
Im ehemals württembergischen Landesteil, zu dem auch der Ortsteil B der Beklagten gehörte, konnte seit Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) bzw. der Novelle der Bauordnung vom 28.7.1910 (RegBl. s. 333) sowie dem Aufbaugesetz vom 18.8.1948 (RegBl. S. 127) eine Ortsstraße im Rechtssinne, d.h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur noch auf Grund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 des Aufbaugesetzes erlassenen Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellen durften (st.Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 8.12.1970 - II 852/67 -, BaWüVBl. 1971, 42; Urteil vom 18.4.1991 - 2 S 2888/89 - m.w.N. aus der Rechtspr.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 2 S 696/91
Zu den Voraussetzungen, unter denen eine wegen Planunterschreitung noch nicht …
War ein Ortsbauplan oder Bebauungsplan vorhanden, so war eine neue Ortsstraße erst mit ihrem plangemäßen Ausbau als Erschließungsanlage im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG "vorhanden" (st.Rspr. des erk. Senats, vgl. Urteil vom 18.4.1991 -- 2 S 2888/89 -- m.w.N. aus der Rechtsprechung). - VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 2 S 120/93
Erschließungsbeitragsrecht: vorhandene Erschließungsanlage
Rn. 25 Im ehemals württembergischen Landesteil, zu dem auch das Gebiet der Beklagten gehörte, konnte seit Inkrafttreten der neuen allgemeinen Bauordnung vom 6.10.1872 (Reg.Bl. S. 305) bzw. der Novelle der Bauordnung vom 28.7.1910 (Reg.Bl. S. 333) sowie dem Aufbaugesetz vom 18.8.1948 (Reg.Bl. S. 127) eine Ortsstraße im Rechtssinne, d.h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur noch auf Grund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 des Aufbaugesetzes erlassenen Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellen durften (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 8.12.1970 - II 852/67 -, BaWüVBl. 1971, 42; Urteil vom 18.4.1991 - 2 S 2888/89 - m.w.N. aus der Rechtspr.; Urteil vom 16.9.1993 - 2 S 1934/91 -). - VG Stuttgart, 09.06.2021 - 15 K 11466/17
Vorauszahlungsbescheid; Planerfordernis; Belastungsvorhersehbarkeit und …
War ein Plan vorhanden, so war eine neue Ortsstraße erst mit ihrem plangemäßen Ausbau als Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG bereits "hergestellt" bzw. im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG "vorhanden" (st.Rspr. des VGH Bad.-Württ. seit 1970, vgl. etwa Urteil vom 18.04.1991 - 2 S 2888/89 - nicht veröffentlicht …und Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 27;… Buhl, VBlBW 1984, S. 270 ff.). - VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18 War ein Plan vorhanden, so war eine neue Ortsstraße erst mit ihrem plangemäßen Ausbau als Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG bereits "hergestellt" bzw. im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG "vorhanden" (st.Rspr. des VGH Bad.-Württ. seit 1970, vgl. etwa Urteil vom 18.04.1991 - 2 S 2888/89 - nicht veröffentlicht …und Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 27;… Buhl, VBlBW 1984, S. 270 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 2 S 145/94
Erschließungsbeitrag: erstmalige, endgültige Herstellung einer Anbaustraße
Rn. 22 Für die Beurteilung der Frage, ob die G. straße im Bereich der ehemaligen F. straße bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes eine im Rechtssinne vorhandene Erschließungsanlage (§ 180 Abs. 2 BBauG) gewesen ist, für die Erschließungsbeiträge nicht mehr erhoben werden könnten, ist das frühere Landesrecht maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.8.1976 und 21.9.1979, Buchholz 406.11, § 132 BBauG Nrn. 21 und 28 sowie ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 18.4.1991 - 2 S 2888/89 - Urteil vom 23.9.1993 - 2 S 3019/91 -).
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