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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 23.12.1994 - 2 S 29.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5536
OVG Berlin, 23.12.1994 - 2 S 29.94 (https://dejure.org/1994,5536)
OVG Berlin, Entscheidung vom 23.12.1994 - 2 S 29.94 (https://dejure.org/1994,5536)
OVG Berlin, Entscheidung vom 23. Dezember 1994 - 2 S 29.94 (https://dejure.org/1994,5536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bauordnungsrecht: Rechtmäßigkeit einer Baueinstellungsanordnung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit; Baueinstellungsanordnung; Sanierungsgebiet

Papierfundstellen

  • DÖV 1995, 424
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Thüringen, 22.10.1998 - 1 EO 1056/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; einstweilige Anordnung; …

    Zu diesen Vorschriften zählt auch die das Erfordernis einer sanierungsrechtlichen Genehmigung anordnende Regelung des § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; der Anwendungsbereich der Eingriffsermächtigung des § 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ThürBO ist mithin nicht auf einen Verstoß gegen die Vorschriften beschränkt, die die Bauaufsichtsbehörde im Genehmigungsverfahren in eigener Verantwortung zu prüfen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., U. v. 19.7.1990 - 5 S 1384/89 -, NVwZ-RR 1991, 284, 285; OVG Berlin, B. v. 23.12.1994 - 2 S 29.94 -, DÖV 1995, 424 = BRS 57 Nr. 257; für die Anwendung der Generalklausel der nordrhein-westfälischen Bauordnung von 1984, die keine spezielle Ermächtigung zum Erlaß einer Baueinstellungsverfügung kennt: OVG NW, U. v. 28.10.1986 - 11 A 1814/84 -, DÖV 1987, 601, 602).
  • OVG Berlin, 10.10.1995 - 2 S 7.95

    Bauleitplanung: Sanierungssatzung mit sozialgestaltender Schutzfunktion

    Dies ist entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht anhand eines Vergleichs der Umbaukosten mit dem Gesamtwert des Grundstücks zu beurteilen, sondern richtet sich danach, ob die geplanten Maßnahmen nur der Erhaltung des baulichen Zustandes und des Ausstattungsstandards des Hauses zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Sanierungssatzung dienen sollen oder vielmehr der Anpassung an moderne Wohnbedürfnisse mit dem Ziel einer gleichzeitigen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Hauses (OVG Berlin, Beschluß des Senats vom 13. November 1987 -- OVG 2 S 48.87 --, m. w. N.; Beschluß vom 23. Dezember 1994 -- OVG 2 S 29.94 --).
  • VG Berlin, 04.03.1998 - 19 A 17.98

    Anordnung eines Baustops und Versiegelung von Wohnungen; Bekanntgabe einer …

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