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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 2 S 2937/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4999
VGH Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 2 S 2937/18 (https://dejure.org/2019,4999)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.2019 - 2 S 2937/18 (https://dejure.org/2019,4999)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 2 S 2937/18 (https://dejure.org/2019,4999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2019, 450 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 24.81
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 2 S 2937/18
    Zudem fördert diese Regelung das Bewusstsein der Eigenverantwortung und vereinfacht zugleich in vertretbarer Weise die mit der Beihilfengewährung verbundene Verwaltungsarbeit (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.10.1967 - II C 62.67 -, juris, Rn. 15 zur vergleichbaren Regelung in Nr. 12 Abs. 2 BhV a.F.; BVerwG, Urteil vom 17.12.1981 - 2 C 24.81 -, juris, Rn. 11 zur vergleichbaren Regelung in Nr. 13 Abs. 6 Nr. 1 BhV a.F.;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.07.1994 - 4 S 2474/93 -, juris, Rn. 4).

    Aus diesen Überlegungen folgt, dass der in § 14 Abs. 1 BVO bestimmte regelmäßige Bemessungssatz auch für solche Fälle gilt, in denen die Krankenversicherung deshalb keine Leistungen erbringt, weil die betreffende Heilbehandlung nach den Versicherungsbedingungen von vornherein generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.1981 - 2 C 24.81 -, juris, Rn. 12 bis 14 …und vom 28.07.1990 - 2 C 35.87 -, juris, Rn. 15 zur vergleichbaren Regelung in Nr. 13 Abs. 6 Nr. 1 BhV a.F.).

    Auf die maßgebenden Motive eines Unterlassens der generell zugemuteten und zumutbaren ausreichenden Eigenvorsorge kommt es insoweit nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1981 - 2 C 24.81 -, juris, Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 4 S 2474/93

    Zur Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Aufwendungen einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 2 S 2937/18
    Rn. 9 Die Beihilfevorschriften gehen - als zulässigerweise typisierende und pauschalierende Konkretisierung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn - davon aus, dass den Beamten für Krankheitsfälle eine angemessene Selbstvorsorge durch den freiwilligen Abschluss einer Krankenversicherung als eigene Leistung zugemutet werden kann, dass es Versicherungsmöglichkeiten für alle in Betracht kommenden, nicht ganz ungewöhnlichen Krankheitsfälle zu regelmäßig zumutbaren Bedingungen gibt und dass deshalb die Beihilfe des Dienstherrn nur ergänzend einzugreifen hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, juris, Rn. 38; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.07.1994 - 4 S 2474/93 -, juris, Rn. 4 m.w.N.).

    Zudem fördert diese Regelung das Bewusstsein der Eigenverantwortung und vereinfacht zugleich in vertretbarer Weise die mit der Beihilfengewährung verbundene Verwaltungsarbeit (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.10.1967 - II C 62.67 -, juris, Rn. 15 zur vergleichbaren Regelung in Nr. 12 Abs. 2 BhV a.F.; BVerwG…, Urteil vom 17.12.1981 - 2 C 24.81 -, juris, Rn. 11 zur vergleichbaren Regelung in Nr. 13 Abs. 6 Nr. 1 BhV a.F.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.07.1994 - 4 S 2474/93 -, juris, Rn. 4).

    Insbesondere stellt die Zahlung eines Risikozuschlags bis zur Höhe von maximal 100% des Regeltarifs keine unzumutbare Art der Selbstvorsorge dar (vgl. BVerwG…, Urteil vom 08.05.1967 - VI C 18.67 -, juris, Rn. 29 zur vergleichbaren Regelung nach Nr. 12 Abs. 2 BhV a.F.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.07.1994 - 4 S 2474/93 -, juris, Rn. 8; Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften Ba-Wü, Stand: 52. EL Juli 2004, § 14 BVO , S. 49; allgemein zur Zumutbarkeit der Zahlung von Risikozuschlägen und erhöhten Prämien im Falle der Anpassung des Versicherungsschutzes an die Beihilfeleistung: BVerfG…, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, juris, Rn. 44 sowie BVerwG…, Urteil vom 14.03.1991 - 2 C 44.88 -, juris, Rn. 16).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 2 S 2937/18
    Rn. 9 Die Beihilfevorschriften gehen - als zulässigerweise typisierende und pauschalierende Konkretisierung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn - davon aus, dass den Beamten für Krankheitsfälle eine angemessene Selbstvorsorge durch den freiwilligen Abschluss einer Krankenversicherung als eigene Leistung zugemutet werden kann, dass es Versicherungsmöglichkeiten für alle in Betracht kommenden, nicht ganz ungewöhnlichen Krankheitsfälle zu regelmäßig zumutbaren Bedingungen gibt und dass deshalb die Beihilfe des Dienstherrn nur ergänzend einzugreifen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, juris, Rn. 38;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.07.1994 - 4 S 2474/93 -, juris, Rn. 4 m.w.N.).

    Insbesondere stellt die Zahlung eines Risikozuschlags bis zur Höhe von maximal 100% des Regeltarifs keine unzumutbare Art der Selbstvorsorge dar (vgl. BVerwG…, Urteil vom 08.05.1967 - VI C 18.67 -, juris, Rn. 29 zur vergleichbaren Regelung nach Nr. 12 Abs. 2 BhV a.F.;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.07.1994 - 4 S 2474/93 -, juris, Rn. 8; Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften Ba-Wü, Stand: 52. EL Juli 2004, § 14 BVO , S. 49; allgemein zur Zumutbarkeit der Zahlung von Risikozuschlägen und erhöhten Prämien im Falle der Anpassung des Versicherungsschutzes an die Beihilfeleistung: BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, juris, Rn. 44 sowie BVerwG…, Urteil vom 14.03.1991 - 2 C 44.88 -, juris, Rn. 16).

  • BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13

    Vorabentscheidung von Beweisanträgen bei Verzicht auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 2 S 2937/18
    Rn. 17 Eine Aufklärungsrüge kann nur dann Erfolg haben, wenn substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, aus welchen Gründen sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen von Amts wegen hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.10.2013 - 1 B 15.13 -, juris, Rn. 11 m.w.N.;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a, Rn. 220).

    Dies gilt auch im hier vorliegenden Fall des übereinstimmenden Verzichts auf mündliche Verhandlung (§ 101 Abs. 2 VwGO), wenn diese Tatsachen - wie hier - Gegenstand der schriftlichen Erörterungen der Beteiligten waren und nach dem Verzicht auf mündliche Verhandlung kein weiterer Beweisantrag mehr gestellt wurde, über den ggf. vor der Sachentscheidung gesondert hätte entschieden werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.10.2013 - 1 B 15.13 -, juris, Rn. 7; Senatsbeschluss vom 27.09.2018 - 2 S 1776/18 -).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 2 S 2937/18
    Rn. 4 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der jeweils dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08

    Zur ausreichenden Darlegung des Zulassungsgrundes bei Verfahrensfehlern - hier: …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 2 S 2937/18
    Zwar geht der Senat davon aus, dass im Rahmen des geltend gemachten Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch Verfahrensfehler im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO - insbesondere eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - in zulässiger Weise gerügt werden können, weil die Oberverwaltungsgerichte/ Verwaltungsgerichtshöfe das Urteil - anders als das Bundesverwaltungsgericht mit der Revision - auch in tatsächlicher Hinsicht prüfen müssen (vgl. SächsOVG…, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 A 286/14 -, juris, Rn. 12;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124, Rn. 82 m.w.N.; im Ergebnis auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.02.2009 - 10 S 3156/08 -, juris, Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97

    Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 2 S 2937/18
    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.04.1997 - 8 S 1040/97 -, VBlBW 1997, 299).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 2 S 2937/18
    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.02.1998 - 7 S 216/98 -, VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
  • BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 44.88

    Beschränkung der Beihilfefähigkeit - Erstattungsgrenze - Höherrangiges Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 2 S 2937/18
    Insbesondere stellt die Zahlung eines Risikozuschlags bis zur Höhe von maximal 100% des Regeltarifs keine unzumutbare Art der Selbstvorsorge dar (vgl. BVerwG…, Urteil vom 08.05.1967 - VI C 18.67 -, juris, Rn. 29 zur vergleichbaren Regelung nach Nr. 12 Abs. 2 BhV a.F.;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.07.1994 - 4 S 2474/93 -, juris, Rn. 8; Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften Ba-Wü, Stand: 52. EL Juli 2004, § 14 BVO , S. 49; allgemein zur Zumutbarkeit der Zahlung von Risikozuschlägen und erhöhten Prämien im Falle der Anpassung des Versicherungsschutzes an die Beihilfeleistung: BVerfG…, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, juris, Rn. 44 sowie BVerwG, Urteil vom 14.03.1991 - 2 C 44.88 -, juris, Rn. 16).
  • BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 35.87

    Beihilfe - Leistungsausschluss - Krankenversicherung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 2 S 2937/18
    Aus diesen Überlegungen folgt, dass der in § 14 Abs. 1 BVO bestimmte regelmäßige Bemessungssatz auch für solche Fälle gilt, in denen die Krankenversicherung deshalb keine Leistungen erbringt, weil die betreffende Heilbehandlung nach den Versicherungsbedingungen von vornherein generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.1981 - 2 C 24.81 -, juris, Rn. 12 bis 14 und vom 28.07.1990 - 2 C 35.87 -, juris, Rn. 15 zur vergleichbaren Regelung in Nr. 13 Abs. 6 Nr. 1 BhV a.F.).
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 62.67

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfen in Krankheitsfällen - Erhöhung des …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15

    Bindungswirkung der Disziplinarbehörde an tatsächliche Feststellungen im …

  • OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 286/14

    Ernstliche Zweifel; Verfahrensmängel; Sachaufklärung; Beweiswürdigung

  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 558.82

    Sachverständigengutachten - Antrag auf Einholung - Beweiserhebung

  • BVerwG, 08.05.1967 - VI C 18.67

    Rechtliche Ausgestaltung einer Anerkennung der Beihilfefähigkeit - …

  • VG Neustadt, 06.11.2019 - 1 K 569/19

    Beihilfefähigkeit eines Lichtschutzmittels zur Behandlung von weißem Hautkrebs; …

    Rn. 33 D) Ob neben den vorstehenden Erwägungen die Versagung einer weiteren Beihilfe auch deshalb nicht zu beanstanden ist, weil der Kläger durch den Abschluss eines Beihilfeergänzungstarifs in zumutbarer Weise hätte Eigenvorsorge treffen können, kann hier offen bleiben (vgl. hierzu u. a.: BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88, juris; BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 5 C 4/17, juris, Urteil vom 24. Januar 2012 - 2 C 24/10, juris, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C 36/02; Urteil vom 8. Mai 1967 - VI C 18.67, juris; VGH BW, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 2 S 2937/18, juris; VG Saarland, Urteil vom 4. September 2018 - 2 K 1134/17, juris; VG Würzburg, Urteil vom 23. Mai 2017 - W 1 K 16.1162, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 18. März 2004 - Au 3 K 04.337, juris, Beschluss vom 20. Juni 2008 - Au 7 K 08.601 , juris).
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