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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.02.1994 - 2 S 2961/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6255
VGH Baden-Württemberg, 03.02.1994 - 2 S 2961/92 (https://dejure.org/1994,6255)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.02.1994 - 2 S 2961/92 (https://dejure.org/1994,6255)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Februar 1994 - 2 S 2961/92 (https://dejure.org/1994,6255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Berechnung des Erschließungsbeitrages bei Angrenzung an eine historische Ortsstraße und deren Verlängerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 205
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.05.1988 - 9 A 144/87

    Straße; Verlängerung; Erschließung des Grundstücks

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.1994 - 2 S 2961/92
    Wird eine historische Ortsstraße verlängert und grenzt ein Grundstück dabei sowohl an die historische Ortsstraße als auch an das verlängernde Straßenstück, ist wie im Falle der Erschließung eines Grundstücks durch zwei Abschnitte der Erschließungsbeitrag entsprechend dem Verhältnis der jeweiligen Frontmeterlängen unter Berücksichtigung der satzungsrechtlichen "Verteilungswerte" rechnerisch zu teilen (aA OVG Lüneburg, Urteil vom 19.5.1988, ZMR 1989, 393).

    Nichts anderes kann nach Auffassung des Senats für den Fall gelten, daß ein Straßenabschnitt als historische Ortsstraße die Erschließungsbeitragspflicht nicht mehr auszulösen vermag (a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 19.5.1988, ZMR 1989, 393 und ihm folgend Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 3. Aufl., Rdnr. 543).

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.1994 - 2 S 2961/92
    Wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (so Urteil vom 9.11.1984, BVerwGE 70, 247, 252 ff.), ist dem Umstand, daß ein Grundstück an zwei Abschnitte angrenzt und - wie hier - von beiden Abschnitten erschlossen wird, bei der Verteilung des für die beiden Abschnitte entstandenen Aufwands dadurch Rechnung zu tragen, daß das Grundstück rechnerisch geteilt und jeweils nur mit dem Anteil an den sich aus der einschlägigen Satzungsbestimmung ergebenden "Verteilungswerten" berücksichtigt wird, der dem Verhältnis der Frontlängen an dem einen und dem anderen Abschnitt entspricht.
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.1994 - 2 S 2961/92
    Einem Ausnutzungshindernis durch öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (dazu u.a. Urteil vom 3.2.1989, BVerwGE 81, 251, 252 ff.) nicht durch eine Minderung der zu berücksichtigenden Grundstücksfläche, sondern allenfalls durch eine Maßbegrenzung Rechnung getragen, und das nur dann, wenn sich die Maßbegrenzung aus den Festsetzungen eines Bebauungsplans ergibt, wie die Widerspruchsbehörde zutreffend hervorhebt.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.1994 - 2 S 2961/92
    Dabei liegt dieser Erschließungsvorteil mit Blick auf die erstmalige Herstellung einer Anbaustraße nicht schon darin, daß die Möglichkeit einer (ungehinderten) Zufahrt zu einem Grundstück geboten wird, sondern erst in der letztlich durch das Zugänglichwerden in diesem Sinne ermöglichten bebauungsrechtlich zulässigen Ausnutzbarkeit (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29.4.1977, BVerwGE 52, 364, 368, st. Rspr.).
  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91

    Erschließungsbeitrag für erschlossene Wohnwege - Voraussetzungen für das …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.1994 - 2 S 2961/92
    Es müssen bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Anbaustraße andere das betreffende Grundstück erschließende Anbaustraßen "hinweggedacht werden" (dazu BVerwG, Urteil vom 10.12.1993 - 8 C 58.91 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1984 - 2 S 1812/83

    Eckgrundstücksvergünstigung, Historische Straße

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.1994 - 2 S 2961/92
    Rn. 15 Unter dem Begriff der historischen Ortsstraße ist nach der Rechtsprechung des Senats im ehemals württembergischen Landesteil, um den es hier geht, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im wesentlichen abgeschlossen war (vgl. u.a. Urteil vom 20.9.1984, VBlBW 1985, 32; Urteil vom 18.3.1993 - 2 S 1975/91 -, je m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21

    Festsetzung von Erschließungsbeiträgen; historischen Ortsstraße in einem ehemals …

    Rn. 49 Historische Ortsstraßen sind demnach fertige Ortsstraßen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 59 , Beschluss vom 18.08.1994 - 2 S 834/93 - juris Rn. 17, Urteil vom 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - juris Rn. 15 …und Beschluss vom 23.03.1990 - 2 S 2284/89 - juris Rn. 3).

    Rn. 58 Es ist auch nicht anzunehmen, dass die als Gärten dargestellten Flächen zwischen den Gebäuden Nrn. 38 und 39 (ab 1862 Nrn. 39 und 40) sich wegen ihrer besonderen Lage, ihrer Größe oder sonstiger Umstände einer Bebauung zwangsläufig entzogen und deshalb ausnahmsweise einen Bebauungszusammenhang zwischen den Gebäuden Nrn. 38 und 39 (ab 1862 Nrn. 39 und 40) vermittelt hätten (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - juris Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03

    Bekanntmachungen selbständiger Gemeinden in gemeinsam herausgegebenen …

    Dass die Ulmer Straße zum hier maßgeblichen Zeitpunkt des Inkrafttretens der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) am 1.1.1873 als fertige Ortsstraße zu qualifizieren ist, deren Entwicklung hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (vgl. hierzu etwa Senatsurteil vom 3.2.1994 - 2 S 2961/92 -, m.w.N.), hat das Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil mit zutreffender Begründung dargelegt.
  • VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06

    Privatstraße als vorhandene Erschließungsanlage

    Unter einer historischen Ortsstraße ist im ehemals württembergischen Landesteil, um den es hier geht, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 06.10.1872 (RegBl. S. 305) am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - Urt. v. 20.09.1984 - 2 S 1812/83 - m. w. N., auch auf grundlegende Rechtsprechung des Preuß. OVG).
  • VG Stuttgart, 27.10.2004 - 2 K 4735/02

    Erschließungsbeitragsbescheid nach Zustimmung und historische Straße

    Unter einer historischen Ortsstraße ist im ehemals württembergischen Landesteil, um den es hier geht, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 06.10.1872 ( (Regbl.S. 305) am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Bad.-Württ., Urt. vom 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - Urt. vom 20.09.1984 - 2 S 1812/83 - m. w. N., auch auf grundlegende Rechtsprechung des Preußischen OVG).
  • VG Stuttgart, 30.06.2004 - 2 K 4631/02

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags

    Rn. 18 Unter einer historischen Ortsstraße ist im ehemals württembergischen Landesteil, um den es hier geht, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - Urt. v. 20.09.1984 - 2 S 1812/83 - m. w. N., auch auf grundlegende Rspr. des Preuss. OVG).
  • VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04

    Erschließungsbeitrag für großes Eckgrundstück und Fraglichkeit der historischen …

    Rn. 17 Unter einer historischen Ortsstraße ist im ehemals württembergischen Landesteil, um den es hier geht, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - Urt. v. 20.09.1984 - 2 S 1812/83 - m. w. N., auch auf grundlegende Rspr. des Preuss. OVG).
  • VG Stuttgart, 25.06.2003 - 2 K 5128/01

    Erschließungsbeitragsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer unselbständigen …

    Auf das Erfordernis der plangemäßen Herstellung der Straße vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes kann hier auch nicht deshalb verzichtet werden, weil es bei sog. historischen Ortsstraßen, also fertigen Ortsstraßen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - Urt. v. 20.09.1984 - 2 S 1812/83 - m. w. N), auf dieses Erfordernis nicht ankommt.
  • VG Stuttgart, 30.04.2003 - 2 K 181/02

    Erhebung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag

    Unter einer historischen Ortsstraße in diesem Sinne ist im ehemals württembergischen Landesteil, um den es hier geht, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - Urt. v. 20.09.1984 - 2 S 1812/83 - m. w. N., auch auf grundlegende Rspr. des Preuss. OVG).
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