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| VGH Baden-Württemberg, 12.04.1988 - 2 S 3052/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 14.10.1987 - 7 K 196/87
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.1988 - 2 S 3052/87
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 2 S 1685/15
Vorläufiger Rechtsschutz - zum Umfang der Überprüfung eines …
Ein - wie vorliegend - noch offener Verfahrensausgang reicht danach im Hinblick auf die gesetzlich angeordnete sofortige Vollziehbarkeit von Abgabebescheiden im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage nicht aus (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 04.02.2015 - 2 S 2436/14 - juris; Beschluss vom 08.01.1990 - 2 S 3193/89 - juris; Beschluss vom 12.04.1988 - 2 S 3052/87 - juris; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.08.1984 - 14 S 1787/84 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 2395/89
Gültigkeit der Verteilungsregelung und Merkmalsregelung einer …
Im übrigen gehen die Bedenken des Klägers gegen die Gültigkeit des § 6 Abs. 3 dieser Satzung fehl, wonach die Grundstücksfläche mehrfach erschlossener Grundstücke auch dann entsprechend der jeweiligen Frontmeterlänge zu kürzen ist, wenn Erschließungsstraßen im Sinne des Bundesbaugesetzes mit nicht befahrbaren Wohnwegen im Sinne des § 10 b KAG zusammentreffen wie der erk. Senat zu gleichlautenden Ermäßigungsregelungen entschieden hat (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.2.1988 -- 2 S 750/86 --; Beschluß vom 12.4.1988 -- 2 S 3052/87 --). - VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 2 S 1686/15
Klärung der Selbstständigkeit einer Stichstraße im vorläufigen …
Ein - wie vorliegend - noch offener Verfahrensausgang reicht danach im Hinblick auf die gesetzlich angeordnete sofortige Vollziehbarkeit von Abgabebescheiden im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage nicht aus (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 04.02.2015 - 2 S 2436/14 - juris; Beschluss vom 08.01.1990 - 2 S 3193/89 - juris; Beschluss vom 12.04.1988 - 2 S 3052/87 - juris; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.08.1984 - 14 S 1787/84 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 08.01.1990 - 2 S 3193/89
Zum vorläufigen Rechtsschutz bei offenem Verfahrensausgang
Ein noch offener Verfahrensausgang reicht danach im Hinblick auf die gesetzlich angeordnete sofortige Vollziehbarkeit von Abgabebescheiden im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage nicht aus (st.Rspr. des Senats, vgl. Beschluß vom 12.4.1988 -- 2 S 3052/87 --; ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.8.1984 -- 14 S 1787/84 --; Bay.VGH, Beschluß vom 15.7.1974 -- Nr. 81 VIII 74 --, BayVBl. 74, 171; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2.2.1984 -- 6 D 2/83 --, AS 18, 381 = KStZ 1984, 215; OVG Saarland, Beschluß vom 30.6.1986 -- 2 W 803/86 --, AS 21, 4 = DÖV 1987, 1115; OVG Bremen, Beschluß vom 12.3.1985 -- 1 B 6/85 --, DVBl. 1985, 1183 = ZKF 1986, 229; OVG Münster, Beschluß vom 22.2.1989 -- 16 B 3000/88 --, NVwZ 1989, 588; Schörnig, BayVBl. 1982, 442). - VGH Baden-Württemberg, 05.05.1994 - 2 S 399/94
Erschließungsbeitragsrecht: Sondervorteil von unbefahrbaren öffentlichen …
Wie der Senat jedoch bereits mehrfach entschieden hat, fallen unter § 10 b KAG nur solche nicht befahrbaren öffentlichen Wege, die ebenso wie befahrbare Erschließungsstraßen den Grundstücken des Baugebiets einen die Beitragserhebung rechtfertigenden Sondervorteil vermitteln (Urteil vom 29.2.1988 - 2 S 750/86 - Beschluß vom 12.4.1988 - 2 S 3052/87 - Beschluß vom 2.10.1989 - 2 S 2606/87 -).
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