Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 10.02.1987 - 2 S 3139/86 |
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.1987 - 2 S 3139/86
- BVerwG, 27.08.1987 - 8 B 50.87
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.1988 - 2 S 25/88
Zweitwohnungssteuerpflicht bei rechtlicher Möglichkeit der Eigennutzung
Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des erk. Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnisse im vorausgehenden Jahreszeitraum ankommt (Urteile des Senats vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - vom 19.4.1982 - 2 S 103/82 - Urteil vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 -).Allerdings unterliegt eine Zweitwohnung nicht der Zweitwohnungsteuerpflicht, wenn sie dem Inhaber lediglich als Kapitalanlage dient, weil in diesem Falle kein Aufwand für die persönliche Lebensführung erbracht und besteuert würde (BVerwG, Urteil vom 26.7.1979, KStZ 1979, 232; Urteile des Senats vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - vom 16.8.1983 - 2 S 305/82 - Urteil vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 - Urteil vom 25.9.1986 - 2 S 1485/85 -).
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86
Zweitwohnungssteuer - objektivierter Hauptwohnungsbegriff und maßgeblicher …
Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnisse im vorausgehenden Jahreszeitraum ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3. 1982 - 2 S 2450/81 - Urteil vom 19.4. 1982 - 2 S 103/82 - Urteil vom 10.2. 1987 - 2 S 3139/86 -). - VGH Baden-Württemberg, 19.05.1988 - 2 S 1988/87
Zweitwohnungssteuer
Der Satzungsgeber ist nicht gehalten, die Zweitwohnungsteuerpflicht durch eine in der Satzung festgelegte zeitliche Schranke zu begrenzen (st.Rpsr. des Senats, vgl. Urteile vom 25.9.1986 - 2 S 1485/85 - vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 - vom 12.6.1987 - 2 S 236/87 -).
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87
Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungssteuersatzung vor dem Hintergrund des …
Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des erk. Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnis im vorausgegangenen Jahreszeitraum ankommt (Urteile des Senats vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - vom 19.4.1982 - 2 S 103/82 - vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 -). - VGH Baden-Württemberg, 09.12.1987 - 2 S 2335/85
Keine Erhebung der Zweitwohnungssteuer bei juristischen Personen wegen ihres …
Es liegt im Ermessen des Ortsgesetzgebers, ob er auch den vorübergehenden Gebrauch der Wohnung der Zweitwohnungssteuerpflicht unterwirft, oder ob er die Zweitwohnungssteuerpflicht durch eine in der Satzung festgelegte zeitliche Schranke begrenzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.9.1986 - 2 S 1485/85 - Urteil vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 -, jeweils unter Hinweis auf BVerfG…, Beschluß vom 6.12.1983, a.a.O.). - VGH Baden-Württemberg, 18.12.1987 - 2 S 2425/86
Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer; …
Rechtsnatur, Gegenstand und Tatbestand beider Abgaben unterscheiden sich so wesentlich, daß von einer Gleichartigkeit nicht die Rede sein kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13.9.1985 - 14 S 2528/84 - und - 14 S 2868/84 - Urteil vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 -). - VGH Baden-Württemberg, 18.02.1987 - 2 S 543/85
Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer; …
Der Satzungsgeber ist nicht gehalten, die Zweitwohnungssteuerpflicht durch eine in der Satzung festgelegte zeitliche Schranke zu begrenzen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.9.1986 - 2 S 1485/85 - Urteil vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 -).
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