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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9948
VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11 (https://dejure.org/2013,9948)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 (https://dejure.org/2013,9948)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. April 2013 - 2 S 3166/11 (https://dejure.org/2013,9948)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Beihilfe; wissenschaftlich anerkannte Heilmethode; Vertrauensschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 135 Abs. 1 S. 1; BVO § 5 Abs. 1 S. 1
    Atlastherapie nach Arlen als eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Heilmethode; Gewährung von Beihilfe für eine Atlastherapie nach Arlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Atlastherapie nach Arlen ist nicht beihilfefähig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Atlastherapie nach Arlen als eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Heilmethode; Gewährung von Beihilfe für eine Atlastherapie nach Arlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2014, 59
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11
    Aus der Sicht des Dienstherrn ist es deshalb von entscheidender Bedeutung, ob die von ihm (mit-)finanzierte Behandlung medizinisch indiziert ist und Erfolg verspricht (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 29.6.1995 - 2 C 15.94 - NJW 1996, 801; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.3.2004 - 4 S 802/03 - und Beschl. v. 28.7.2004 - 4 S 1331/04 -).

    Somit ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (vgl. etwa BVerwG, Urteile v. 29.6.1995, aaO, und 18.6.1998 - 2 C 24.97 - NJW 1998, 3436; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.6.2003 - 4 S 804/01 - IÖD 2003, 199;… Urt. v. 26.7.2010 - 10 S 3384/08 - IÖD 2010, 231).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2010 - 10 S 3384/08

    Beihilfefähigkeit einer Kräuterteemischung der TCM

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11
    Somit ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (…vgl. etwa BVerwG, Urteile v. 29.6.1995, aaO, und 18.6.1998 - 2 C 24.97 - NJW 1998, 3436; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.6.2003 - 4 S 804/01 - IÖD 2003, 199; Urt. v. 26.7.2010 - 10 S 3384/08 - IÖD 2010, 231).

    Vielmehr ist in diesen Fällen gemäß § 5 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 BVO in eine Einzelfallprüfung einzutreten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.1.1999 - 4 S 1086/96 - IÖD 1999, 139; ähnlich Urt. v. 26.7.2010 - 10 S 3384/08 - IÖD 2010, 231; Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Erläuterungen, Anm. 20.2.2 zu § 6 BhV).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11
    Dies kommt allenfalls bei unzumutbaren Belastungen bzw. erheblichen Aufwendungen in Betracht, die für den Beamten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83, 89; Beschl. v. 16.9.1992 - 2 BvR 1161/89 - NVwZ 1993, 560;… BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11
    Dies kommt allenfalls bei unzumutbaren Belastungen bzw. erheblichen Aufwendungen in Betracht, die für den Beamten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83, 89; Beschl. v. 16.9.1992 - 2 BvR 1161/89 - NVwZ 1993, 560; BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308).
  • BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beihilfe für Aufwendungen für die …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11
    Dies kommt allenfalls bei unzumutbaren Belastungen bzw. erheblichen Aufwendungen in Betracht, die für den Beamten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83, 89; Beschl. v. 16.9.1992 - 2 BvR 1161/89 - NVwZ 1993, 560;… BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11
    Rn. 18 1. Die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten richtet sich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfe verlangt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2005 - 2 C 35.04 - BVerwGE 125, 21 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R

    Krankenversicherung - keine inhaltliche Überprüfung durch Verwaltung und Gerichte …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11
    Seine Aufgabe ist es vielmehr, sich einen Überblick über die veröffentlichte Literatur und die Meinung der einschlägigen Fachkreise zu verschaffen und danach festzustellen, ob ein durch wissenschaftliche Studien hinreichend untermauerter Konsens über die Qualität und Wirksamkeit der in Rede stehenden Behandlungsweise besteht (BSG, Urt. v. 19.2.2003 - B 1 KR 18/01 R - SozR 4-2500 § 135 Nr. 1).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 24.97

    Keine Beihilfe für autohomologe Immuntherapie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11
    Somit ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (vgl. etwa BVerwG, Urteile v. 29.6.1995, aaO, und 18.6.1998 - 2 C 24.97 - NJW 1998, 3436; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.6.2003 - 4 S 804/01 - IÖD 2003, 199;… Urt. v. 26.7.2010 - 10 S 3384/08 - IÖD 2010, 231).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 804/01

    Abgelehnte Erstattungsfähigkeit - Phytotherapeutika bei MS

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11
    Somit ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (…vgl. etwa BVerwG, Urteile v. 29.6.1995, aaO, und 18.6.1998 - 2 C 24.97 - NJW 1998, 3436; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.6.2003 - 4 S 804/01 - IÖD 2003, 199;… Urt. v. 26.7.2010 - 10 S 3384/08 - IÖD 2010, 231).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1999 - 4 S 1086/96

    Beihilfefähigkeit der Kosten für eine nicht allgemein anerkannte …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11
    Vielmehr ist in diesen Fällen gemäß § 5 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 BVO in eine Einzelfallprüfung einzutreten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.1.1999 - 4 S 1086/96 - IÖD 1999, 139;… ähnlich Urt. v. 26.7.2010 - 10 S 3384/08 - IÖD 2010, 231; Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Erläuterungen, Anm. 20.2.2 zu § 6 BhV).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2003 - L 5 KR 62/02

    Krankenversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.1997 - 4 S 1980/95

    Keine Beihilfefähigkeit der Kosten für eine Bioresonanztherapie - …

  • VG Kassel, 23.10.2002 - 1 E 576/01
  • VG Minden, 04.09.2002 - 4 K 3960/99

    Beihilfefähigkeit von Kosten für die Benutzung regelmäßig verkehrender …

  • LSG Saarland, 19.01.2005 - L 2 KR 30/03
  • VG Stuttgart, 26.10.2023 - 10 K 2041/22

    Beihilfefähigkeit der Liposuktion als Behandlungsmethode für ein Lipödem der …

    Aus der Sicht des Dienstherrn ist es deshalb von entscheidender Bedeutung, ob die von ihm (mit-)finanzierte Behandlung medizinisch indiziert ist und Erfolg verspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1995 - 2 C 15.94 -, NJW 1996, 801; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 -, juris Rn. 20 mit Verweis auf Beschluss vom 29.03.2004 - 4 S 802/03 - und Beschluss vom 28.07.2004 - 4 S 1331/04 -).

    Um "allgemein" anerkannt zu sein, muss die Therapieform zwar nicht ausnahmslos, aber doch überwiegend in den fachlichen Beurteilungen als geeignet und wirksam eingeschätzt werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 29.06.1995 - 2 C 15.94 -, juris Rn. 16 …und vom 15.03.1984 - 2 C 2.83 -, juris Rn. 4 f.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 04.07.2022 - 2 S 3715/21 -, juris Rn. 26 ; Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 -, juris Rn. 21 ; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 15.12.2021 - 1 A 2500/19 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 19.10.2017 - 1 A 1712/14 -, juris Rn. 49 ff.).

    Rn. 43 Somit ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 -, juris Rn. 21 m. w. N.).

    Rn. 58 Die Entscheidungen des Bundesausschusses lassen damit auch über den Bereich der kassenärztlichen Versorgung hinaus die Schlussfolgerung zu, dass es der fraglichen Behandlungsmethode an dem Merkmal der allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung fehlt (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.7.1997 - 4 S 1980/95 - Juris; Beschl. v. 22.2.1995 - 4 S 642/95 - Juris)." ( VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 - juris Rn. 25 f.).

    Insbesondere in jüngerer Rechtsprechung wird nur darauf abgestellt, dass die Behandlungsmethode nach ernst zu nehmender Auffassung Aussicht auf Erfolg bietet (BVerwG…, Urteil vom 02.11.2022 - 5 A 1.21 -, juris Rn. 23;… Beschluss vom 20.10.2011 - 2 B 63.11 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 04.07.2022 - 2 S 3715/21 -, juris Rn. 52 ; Urteile vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 -, juris Rn. 31 …und vom 26.07.2010 - 10 S 3384/08 -, BeckRS 2010, 143906 Rn. 31).

  • VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18

    Beihilfefähigkeit eines PTBS-Assistenzhundes

    Rn. 47 Es bedarf danach keiner Klärung, ob die begehrte Beihilfe zu den Aufwendungen für einen PTBS-Assistenzhund unabhängig hiervon auch deshalb ausgeschlossen ist, weil es sich bei der Verordnung eines solchen Assistenzhundes nicht um eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Behandlungsmethode handelt, wie das LBV in Übertragung der insoweit - allerdings für Behandlungsmethoden - entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu nur VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.04.2013 - 2 S 3166/11 -, VBlBW 2014, S. 59 ) auf Hilfsmittel (…für deren Übertragbarkeit, allerdings ohne nähere Begründung VG Köln, Urt. v. 16.06.2016 - 1 K 1625/15 -, juris ) unter Bezugnahme auf § 5 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 BVO und Nr. 1.5.1 der Anlage zur BVO annimmt.

    Rn. 50 b) Einen Härtefall im Sinne des § 5 Abs. 6 Satz 1 BVO hat die Klägerin schon nicht geltend gemacht; ein solcher ist für die Kammer auch sonst nicht ersichtlich (vgl. zu den Voraussetzungen für die Annahme eines solchen Härtefalls nur VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.04.2013 - 2 S 3166/11 -, VBlBW 2014, 59 ).

  • VG Stuttgart, 26.11.2015 - 1 K 926/15

    Zur Beihilfefähigkeit der irreversiblen Elektroporation bei T3-Prostatakarzinom

    Rn. 15 1. Die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten richtet sich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfe verlangt wird (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.04.2013 - 2 S 3166/11 - VBlBW 2014, 59 m.w.N.).

    Aus der Sicht des Dienstherrn ist es deshalb von entscheidender Bedeutung, ob die von ihm (mit-)finanzierte Behandlung medizinisch indiziert ist und Erfolg verspricht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.04.2013, a.a.O.).

    Somit ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.04.2013, a.a.O.).

    Vielmehr ist in diesen Fällen gemäß § 5 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 BVO in eine Einzelfallprüfung einzutreten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.04.2013, a.a.O.).

    Stehen wissenschaftlich allgemein anerkannte Methoden zur Behandlung einer Erkrankung oder zur Linderung von Leidensfolgen nicht zur Verfügung, können auch Aufwendungen für sogenannte "Außenseitermethoden" notwendig und angemessen und damit beihilfefähig sein, wenn die Aussicht besteht, dass eine solche Behandlungsmethode nach einer medizinischen Erprobungsphase entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft noch wissenschaftlich allgemein anerkannt werden kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.04.2013, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 10.05.2021 - 9 K 5663/19

    Beihilfefähigkeit der Myoreflextherapie

    Denn bei der Myoreflextherapie handelt es sich vielmehr um eine wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Methode, bei der die medizinische Notwendigkeit im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu beurteilen ist (unter c); vgl. hierzu entsprechend zum parallel strukturierten baden-württembergischen Beihilferecht VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 -, juris Rn. 30 m. w. N.).

    Rn. 37 Wenngleich auch die Behandlung von Funktionsstörungen des Bewegungsapparats, wie bei der manuellen Therapie (vgl. auch die bis zum 30.07.2018 geltende Einschränkung zur Behandlung von Gelenkblockierungen, Abschnitt 1, Nr. 11 Anlage 9 BBhV a.F.), ein Bestandteil der Myoreflextherapie ist (vgl. insoweit die jeweils vorgelegten Auszüge wohl von "Wikipedia" auf AS 24 f. der Behördenakte), so führt dies nicht notwendigerweise zu einer Vergleichbarkeit der Myoreflextherapie mit der geschützten (vgl. insoweit nur BSG, Urteil vom 16.03.2017 - B 3 KR 24/15 R -, BSGE 122, 286, juris) physiotherapeutischen Behandlungsform der manuellen Therapie, welche in Abschnitt 1, Nr. 11 Anlage 9 BBhV aufgeführt ist (vgl. insoweit auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 -, juris Rn. 23 , der eine Vergleichbarkeit der Atlas-Therapie, die auch der Behandlung von Funktionsstörungen des Körpers dient, und der manuellen Therapie nicht einmal im Ansatz in Erwägung zieht).

    Somit ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (vgl. zum Ganzen in Zusammenfassung der hierzu in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe wiederum nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 -, juris Rn. 20 f. m. w. N. zur Rspr. auch des BVerwG).

    Stehen wissenschaftlich allgemein anerkannte Methoden zur Behandlung einer Erkrankung oder zur Linderung von Leidensfolgen nicht zur Verfügung, können auch Aufwendungen für sogenannte "Außenseitermethoden" notwendig und angemessen und damit beihilfefähig sein, wenn die Aussicht besteht, dass eine solche Behandlungsmethode nach einer medizinischen Erprobungsphase entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft noch wissenschaftlich allgemein anerkannt werden kann (vgl. auch hierzu nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 -, juris Rn. 31 m. w. N. zur Rspr. auch des BVerwG).

    Wenn ein Beamter insoweit Handlungssicherheit haben möchte, muss er vielmehr eine ausdrückliche Klärung der Beihilfefähigkeit bestimmter Aufwendungen herbeiführen ( VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 -, juris Rn. 44 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 2 S 3715/21

    Keine Beihilfe für die Behandlung eines Prostatakarzinoms mit einem hochintensiv …

    Um "allgemein" anerkannt zu sein, muss die Therapieform zwar nicht ausnahmslos, aber doch überwiegend in den fachlichen Beurteilungen als geeignet und wirksam eingeschätzt werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.06.1995 - 2 C 15.94 - juris Rn. 16; Urteil vom 15.03.1984 - 2 C 2.83 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 - juris Rn. 21 ; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 15.12.2021 - 1 A 2500/19 - juris Rn. 9;… Urteil vom 19.10.2017 - 1 A 1712/14 - juris Rn. 49 ff.).

    Rn. 31 Die Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses lassen auch über den Bereich der kassenärztlichen Versorgung hinaus die Schlussfolgerung zu, dass es der fraglichen Behandlungsmethode an dem Merkmal der allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung fehlt (VGH Baden -Württemberg, Urteil 23.04.2013 - 2 S 3166/11 - juris Rn. 26 ;… Urteil vom 10.07.1997 - 4 S 1980/95 - juris Rn. 15; Beschluss vom 22.02.1995 - 4 S 642/95 - juris).

    Seine Aufgabe ist es vielmehr, sich einen Überblick über die veröffentlichte Literatur und die Meinung der einschlägigen Fachkreise zu verschaffen und danach festzustellen, ob ein durch wissenschaftliche Studien hinreichend untermauerter Konsens über die Qualität und Wirksamkeit der in Rede stehenden Behandlungsweise besteht (BSG, Urteil vom 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R - juris Leitsatz Nr. 2; VGH Baden-Württemberg, Urteil 23.04.2013, aaO Rn. 25).

    Stehen wissenschaftlich allgemein anerkannte Methoden zur Behandlung einer Erkrankung oder zur Linderung von Leidensfolgen nicht zur Verfügung, können auch Aufwendungen für sogenannte "Außenseitermethoden" notwendig und angemessen und damit beihilfefähig sein, wenn die Aussicht besteht, dass eine solche Behandlungsmethode nach einer medizinischen Erprobungsphase entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft noch wissenschaftlich allgemein anerkannt werden kann (BVerwG, Urteile vom 18.06.1998 - 2 C 24.97 - …und vom 29.06.1995 - 2 C 15.94 - jeweils aaO; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 - juris Rn. 31 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2024 - 2 S 1904/23

    Beihilfefähigkeit einer Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems

    Rn. 43 Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Würdigung maßgeblich auf die Entscheidungen gestützt, die der Gemeinsame Bundesausschuss seit 2017 im Hinblick auf die Liposuktion als Behandlung eines Lipödems für die gesetzlichen Krankenkassen getroffen hat (…vgl. Urteil vom 02.11.2022, aaO juris Rn. 18 bis 20;… vgl. zur Berücksichtigung von Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses bei der Bewertung des medizinischen Nutzens und der Wirtschaftlichkeit von neuen Behandlungsmethoden auch im Beihilferecht: VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15.11.2023 - 2 S 984/23 - juris Rn. 55 f. und vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 - juris Rn. 26 ).

    Dies ist nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Fall, wenn bereits wissenschaftliche, nicht auf Einzelfälle beschränkte Erkenntnisse vorliegen, die attestieren, dass die Behandlungsmethode zur Heilung der Krankheit oder zur Linderung von Leidensfolgen geeignet ist und wirksam eingesetzt werden kann (vgl. zuletzt BVerwG…, Urteil vom 02.11.2022 - 5 A 1.21 - juris Rn. 23; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 - juris Rn. 31 ).

  • VG Stuttgart, 12.08.2026 - 1 K 6529/23

    INUSpherese; Apherese; Hämapherese; Blutwäsche; Blutplasma; Allgemein …

    Dies ist nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Fall, wenn bereits wissenschaftliche, nicht auf Einzelfälle beschränkte Erkenntnisse vorliegen, die attestieren, dass die Behandlungsmethode zur Heilung der Krankheit oder zur Linderung von Leidensfolgen geeignet ist und wirksam eingesetzt werden kann (vgl. zuletzt BVerwG…, Urteil vom 02.11.2022 - 5 A 1.21 -, juris Rn. 23; vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 11.07.2024 - 2 S 1904/23 -, juris Rn. 49 und Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 -, juris Rn. 31 ).
  • VG Stuttgart, 05.11.2018 - 12 K 6519/18

    Beihilfefähigkeit von Weihrauch-Kapseln

    Denn wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden sind grundsätzlich medizinisch nicht notwendig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 - juris m. w. N.).

    Denn dies begründet regelmäßig keinen Vertrauensschutz darauf, dass die gewährende Behörde auch zukünftig in gleicher Weise entscheiden werde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 23.04.2013, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2023 - 5 LA 19/23

    Ergänzende Beihilfe; Pflegeaufwendungen; Zur Frage ergänzender Beihilfeleistungen …

    Maßgebend ist vielmehr die objektive Sach- und Rechtslage, wie sie sich für den jeweiligen Bewilligungszeitraum darstellt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 -, juris Rn. 44, juris)"..
  • VG Berlin, 23.05.2017 - 28 K 363.16

    Beihilfefähigkeit der Kosten für eine HPV-Impfung einer Beamtin; Rechtmäßigkeit …

    Wenn ein Beamter insoweit Handlungssicherheit haben möchte, muss er eine ausdrückliche Klärung der Beihilfefähigkeit bestimmter Aufwendungen herbeiführen (Urt. d. Kammer vom 4. Mai 2017 - VG 28 K 175.14, EA S. 12; VGH Mannheim, Urteil vom 23. April 2013 - 2 S 3166/11 -, Rn. 44, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2016 - 2 S 209/16

    Zu den beihilfefähigen Aufwendungen für Elementardiäten für Säuglinge und für …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2023 - 2 S 1462/23

    Gewährung einer Beihilfe zu den Aufwendungen für die Prostatamittel Terazosab und …

  • VG Sigmaringen, 08.12.2020 - 3 K 6354/19

    Modell der Binnendifferenzierung; Binnendifferenzierung; Leistungen der …

  • VG Düsseldorf, 25.06.2013 - 26 K 2842/12

    Beihilfe Ernährung Nahrungsergänzungsmittel Demenz Sondennahrung Fürsorgepflicht

  • VG Gera, 09.06.2017 - 1 K 1138/15

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine wissenschaftliche nicht anerkannte …

  • VG Stuttgart, 03.07.2013 - 12 K 416/13

    Irreversible Elektroporation zur Behandlung von Prostatakarzinomen …

  • VG Weimar, 15.08.2018 - 3 K 125/17

    Beihilfefähigkeit elektronische Blutzuckermessgeräte; Vertrauensschutz chronisch …

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