Rechtsprechung
| OVG Berlin, 15.04.2004 - 2 S 32.03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OVG Berlin, 15.04.2004 - 2 S 32.03
- OVG Berlin, 21.04.2005 - 2 S 69.04
- OVG Berlin, 22.04.2005 - 2 S 69.04
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05
Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten (8 Bände) nebst Beiakten und Anlagenordner, auf die Gerichtsakten zu den Verfahren OVG 2 S 71.04, OVG 2 S 70.04, OVG 2 S 69.04, OVG 2 S 34.03 (4 Bände), OVG 33.03 (2 Bände), OVG 2 S 32.03 (3 Bände), OVG 2 S 28.03, OVG 2 S 7.01, VG 10 A 742.00 und VG 10 A 773.00 sowie auf die in der gerichtlichen Verfügung vom 30. August 2005 aufgeführten Gutachten und Stellungnahmen Bezug genommen. - OVG Berlin, 21.04.2005 - 2 S 69.04
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einführung einer …
Der Antrag der Antragstellerin, unter Abänderung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 15. April 2004 (OVG 2 S 32.03) die aufschiebende Wirkung der Klage (OVG 2 B 16.03) gegen die im Bundesanzeiger vom 2. Juli 2002 veröffentlichte Bekanntmachung der Bundesregierung über die nach § 9 Abs. 2 der Verpackungsverordnung erheblichen Mehrweganteile wiederherzustellen, wird abgelehnt.Denn wie der Senat ebenfalls bereits ausgeführt hat, sind hinsichtlich der von den Discountern eingeführten Insellösungen Zweifel daran gerechtfertigt, ob ihnen eine zutreffende Auslegung und Anwendung der einschlägigen Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 4 VerpackV zu Grunde liegt (OVG 2 S 32.03 - Beschlussabdruck S. 12 und 4).
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