Rechtsprechung
| LG Halle, 16.07.1998 - 2 S 36/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Halle, 08.02.2002 - 2 S 42/01
Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mieterhöhungserklärung; …
Nur dann wird es dem Mieter möglich sein, nachzuvollziehen, wie der Modernisierungsanteil konkret ermittelt wurde (LG Halle 2 S 36/98, [JMBL. LSA 1999, S. 123], LG Dresden ZMR 1998, 293).Die Kammer hat bereits im Urteil 2 S 36/98 (…a.a.O.) darauf hingewiesen, dass bei sog. "Instandmodernisierungen" die Minderungsquote bezüglich der einzelnen Rechnungspositionen bzw. des Gesamtaufwandes für die durch die Arbeiten ersparten, sonst zur Zeit der Modernisierung statt dessen notwendigen Instandsetzungen anzugeben sind; hieran hält die Kammer fest.
Nicht erforderlich ist die Erläuterung jeder einzelnen Rechnungsposition oder die Angabe, worin im einzelnen die Erhöhung des Gebrauchswertes oder eine Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse sonstige Grund der Baumaßnahme jeweils liegt (LG Halle 2 S 36/98, [a.a.O.] LG Halle 2 S 41/01 - Beschluss vom 13.09.2001, LG Hamburg WuM 1982, 247).
- AG Norderstedt, 25.02.2015 - 44 C 130/14
Mieterhöhung wegen Modernisierung: Erhöhungsbeitrag ist zu berechnen!
Nur dann wird es dem Mieter möglich sein, nachzuvollziehen, wie der Modernisierungsanteil konkret ermittelt wurde (LG Halle 2 S 36/98, (JMBL. LSA 1999, S. 123), LG Dresden ZMR 1998, 293, LG Hamburg, WuM 2000, S. 106).
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